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Schaar – BKA könnte mehr gegen Straftaten tun

Reporter Investigative Recherche
Peter Schaar Peter Schaar
Peter Schaar: „Wer wie etwa das BKA Alternativen generell ausschließt und stattdessen auf Maximalforderungen beharrt, ist letztlich mitverantwortlich dafür, dass Straftaten nicht a...ufgeklärt werden.“
Quelle: Reto Klar
Der Datenschutzbeauftragte greift das Bundeskriminalamt an: Auch ohne Datenspeicherung könnten Verbrechen verfolgt werden.

Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, das Bundeskriminalamt (BKA) scharf kritisiert. "Die Verfolgung schwerer Straftaten wird in einigen Fällen sicher erschwert, weil die sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgericht gestoppt wurde. Es ist jedoch unangemessen und voreilig, wenn das BKA gute Alternativen von vorneherein ausschließt“, sagte Schaar WELT ONLINE.

Schaar plädiert für einen Praxistest des sogenannten „Quick-Freeze“-Verfahrens, der mit einer Speicherung solcher Daten für wenige Tage verbunden werden sollte. Dabei hält er es für legitim, auch bei Flatrate-Anschlüssen Verbindungsdaten vorzuhalten. „Dieses Verfahren hat sich bei Urheber-Rechtsverstößen bewährt. Mich wundert, dass Strafverfolgungsbehörden so viel länger brauchen als die Film- und Musikbranche entsprechende Daten auszuwerten“, sagte Schaar.

Schaar: Mitverantwortung, wenn Straftaten nicht aufgeklärt werden

Zugleich gab Schaar dem BKA eine Mitschuld dafür, dass seit Monaten keine Neuregelung auf den Weg gebracht wird. „Wer wie etwa das BKA derartige Alternativen generell ausschließt und stattdessen auf Maximalforderungen beharrt, ist letztlich mitverantwortlich dafür, dass Straftaten nicht aufgeklärt werden“, sagte Schaar.

Schaar widerspricht mit dem Vorschlag für eine kurze Speicherung auch der Position von Thomas de Maizière (CDU).

Der Bundesinnenminister hält wie das BKA die Speicherung der Daten nur längerfristig für sinnvoll. Das BKA spricht sich in einem vertraulichen Bericht zur Vorratsdatenspeicherung, das WELT ONLINE vorliegt, gegen eine Speicherung von drei bis sieben Tagen aus, weil dies „nicht annähernd“ den Bedarf der Polizei decken würde. „Selbst in einem noch so engen Zeitfenster von Ereigniszeitpunkt, polizeilicher Kenntnislegung, Prüfung und Auskunftsersuchen sind wenige Tage in der Regel nicht ausreichend“, heißt es in dem Papier.

Außerdem beklagt das BKA, dass es wegen der vom Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 gestoppten Vorratsdatenspeicherung zahlreiche Kriminalfälle nicht aufklären könne. Darunter seien Morde an einem Polizisten und einem Mitglied der Mafia, angedrohte Sprengstoffanschläge, die Mitgliedschaft in Terrorgruppen und Kinderpornografie im Internet. Der Grund sei jedes Mal der gleiche: Die Ermittler bekämen keinen Zugriff auf Telefon- und Internetverbindungsdaten der Täter.

Die FDP-Bundestagsabgeordneten Marco Buschmann, Sebastian Blumenthal, Manuel Höferlin und Jimmy Schulz haben jetzt einen gemeinsamen Beschwerdebrief an Innenminister de Maizière geschickt. Sie beziehen sich darin ausdrücklich auf einen Artikel, der am 4. Oktober auf WELT ONLINE zur Vorratsdatenspeicherung erschienen war ( hier ). WELT ONLINE hatte ausführlich aus dem Geheimpapier des BKA zu dem Thema zitiert.

„Der Vorgang beunruhigt uns insbesondere deshalb, weil er zeigt, wie schwer der Schutz sensibler Daten heute ist. Wir fragen uns, wie Internet-Service-Provider den Schutz von Daten vor Missbrauch sicher stellen sollen, die sie gemäß der von ihnen vorgeschlagenen Vorratsdatenspeicherung sammeln sollen, wenn nicht einmal das Bundeskriminalamt in der Lage ist, die Weitergabe eigener Berichte zu verhindern“, schreiben die Parlamentarier. Sie würden davon ausgehen, dass der Minister jetzt die Staatsanwaltschaft einschaltet, um die Sache strafrechtlich aufzuklären.

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