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Spitzel-Prozess: Richter rügt T-Mobile
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AFP T-Mobile-Shop in London
  • FOCUS-Magazin-Korrespondent

Im Prozess um Spitzeleien bei der Telekom rügt der Richter T-Mobile. Die die Konzerntochter sei zu lasch mit sensiblen Kundendaten umgegangen.

Einen Monat dauert er schon, der Prozess vor dem Landgericht Bonn um einen der größten Spitzelskandale der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Im Jahr 2005 hatte die Konzernsicherheit der führenden europäischen Telefongesellschaft Tausende von Telefonverbindungsdaten ausgewertet, um einem internen Leck im Aufsichtsrat auf die Spur zu kommen. Unter den Spitzelopfern befinden sich Spitzengewerkschafter wie DGB-Chef Michael Sommer und Ver.di-Chef Frank Bsirske sowie weitere Aufsichtsräte, Betriebsräte und Journalisten. Wie viel der damalige Vorstandsvorsitzende Kai-Uwe Ricke über die illegalen Recherchen wusste: unklar. Seine Zeugenaussage am 22. Oktober wird mit Spannung erwartet.

Schon jetzt aber gibt der Vorsitzende Richter Hinweise darauf, wie er die Geheimoperationen „Rheingold“ und „Clipper“ einordnet. So lauteten die internen Codenamen, die die eingeschalteten Detektive den Aufträgen gaben.

Leichter Zugang zu sensiblen Daten


Für den Richter, das wird deutlich, gehört auch die Telekom selbst auf die Anklagebank: Der Konzern habe Kontrollen versäumt und unqualifizierten Mitarbeitern Zugriff auf die hochsensiblen persönlichen Verbindungsdaten gestattet. „Die Abzapfmöglichkeiten waren groß“, rügt der Richter. Der Sicherheitschef von T-Mobile habe dies in einer Zeugenaussage eingeräumt und erklärt, das wichtigste Instrument gegen Datenmissbrauch sei die Auswahl verantwortungsbewusster Mitarbeiter.

Den Richter überzeugt dieses Sicherheitskonzept mit Blick auf die Angeklagten Gr. (T-Mobile) und Go. (Telekom-Konzernsicherheit) keineswegs: „Ich will Ihnen nicht zu nahe treten“, sagte zu dem Beschuldigten von T-Mobile. Aber mit dieser Aufgabe sei er fachlich einfach überfordert gewesen. „Oder genügt es den Sicherheitsanforderungen von T-Mobile, einen ehemaligen Taxifahrer mit so hochsensiblen Daten umgehen zu lassen?“

Ahnungslos auf der Anklagebank


Milder beurteilt er die persönliche Schuld des Angeklagten Gr. So habe der juristisch ahnungslose Mann gar nicht gewusst, dass seine Handlangerdienste illegal waren. Gr. hatte Tausende Mobilfunkverbindungsdaten an den Telekomkollegen Go. geliefert. Der hatte die Dateien an eine Detektei weitergeleitet, die die Datensätze auswertete. Ziel dieser industriemäßig betriebenen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses war es, die Quelle von Indiskretionen zu enttarnen.

Gr. und Go. wussten wenig über die Hintergründe. Beiden hatte Abteilungsleiter Klaus T. lediglich erklärt, er habe einen Auftrag von ganz oben: vom Vorstandsvorsitzenden Kai-Uwe Ricke und von Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel. Da das ansonsten unbescholtene Duo an der Aufklärung mitwirkte, stellte der Richter die Verfahren nun gegen Geldbußen von je 6000 Euro an.

Angeklagter der Lüge überführt


Darauf kann der 61-jährige Klaus T. nicht hoffen – im Gegenteil. Für ihn geht der Prozess weiter und er hat gerade in den vergangenen Tagen aus Sicht des Gerichts an Glaubwürdigkeit eingebüßt. Am Donnerstag überführte ihn der Richter, gelogen zu haben. Denn T. hatte stets erklärt, er sei lediglich bis Oktober 2005 Leiter der für die Spitzeleien verantwortlichen Abteilung KS3 im Bonner Konzern gewesen und sei danach auf einen anderen Posten gewechselt.

Nach Aussagen von zwei Zeugen – darunter dem damaligen obersten Chef der Konzernsicherheit Harald Steininger – erfolgte das Stühlerücken aber ein Jahr später. „Das stimmt ja denn nun nicht, was Sie uns da erzählt haben“, schlussfolgert der Richter. „Sie haben deshalb ja auch erklärt, Sie seien für ein Teil-Projekt nicht verantwortlich gewesen“, ergänzt er.

Klaus T. räumt den Fehler ein und sprach von einer Verwechslung. Beobachter indes sehen dies als einen wichtigen Hinweis des Richters. Offenbar zweifelt der grundsätzlich an den Erklärungen des Angeklagten. Für Ex-Chef Ricke ist das eine gute Nachricht. Denn T. hatte stets erklärt, er habe dem Konzernchef gegenüber die Möglichkeit der illegalen Telefondatenerfassung ins Spiel gebracht. Damit hätte er sich mitschuldig gemacht. Ergeben sich keine weiteren Belege dafür, dass er von den gesetzeswidrigen Machenschaften wusste, kann Ricke seiner Zeugenaussage gelassen entgegen sehen. Denn dann stünde Aussage gegen Aussage.
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