Wenn Politiker etwas verkaufen wollen, verwenden sie möglichst plakative Schlagworte. In der Debatte um die umstrittene und vom Bundesverfassungsgericht gestoppte Vorratsdatenspeicherung reden Befürworter derzeit gern von "Sicherheitslücken" oder "blinden Flecken". Die gebe es, argumentieren Innenministerium und Bundeskriminalamt (BKA), weil man keinen Zugriff mehr auf Verbindungsdaten habe. Die Aufklärungsquote bei Taten im Internet sei dramatisch gesunken, Zahlen zwischen einem und 20 Prozent werden nun ventiliert.

Kein Wunder, dass gefordert wird, Lücken und Flecken müssten beseitigt, die Vorratsdaten wieder gespeichert werden.

Die Vorgabe, sämtliche Verbindungen elektronischer Kommunikation zu archivieren, geht auf eine Richtlinie der Europäischen Union zurück. Wie genau diese umgesetzt wird, ist den Mitgliedsländern überlassen – die deutsche Variante wurde jedoch im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht gestoppt . Seitdem wartet die Polizei auf ein neues Gesetz.

Die Union möchte ein solches schnell beschließen, die FDP sieht keine Eile. Noch viel weniger , seit vor wenigen Wochen die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström in der ZEIT angekündigt hat , die ganze Richtlinie sei damals zu hastig verabschiedet worden und solle nun überprüft werden.

Das findet die Union nicht und hat, wie der Spiegel berichtete , gar beschlossen, mit einer "öffentlichen Kampagne" dafür zu werben, dass die FDP einem Gesetz zustimmt. Die Kampagne, die man auch als "Druck machen" verstehen könnte, ist offensichtlich in vollem Gange.

Das BKA verbreitet derzeit unter Journalisten eine Liste mit Beispielen, bei denen man die Täter leider nicht habe ermitteln können, obwohl dies dringend geboten gewesen wäre. Drei Teile hat die Liste, der erste zeigt Fälle, in denen man keinem Täter habhaft werden konnte: Zwar sei die IP-Adresse bekannt gewesen, habe sich aber als Sackgasse erwiesen. Der Grund in jedem Fall: keine Vorratsdaten vorhanden. Die Taten so üble wie Kindesmissbrauch, Sabotage und Spionage.

Das gleiche Bild in Kategorie zwei, Tatmittel: Telefon. Auch Bombendroher, Mörder und Anschlagsplaner könne man derzeit nicht finden, da Verbindungsdaten von Telefonaten seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr gespeichert würden. Genau wie – Kategorie drei – Standortdaten von Mobiltelefonen. Auch dazu hat das BKA plakative Taten, beispielsweise einen Polizistenmord.

Liest man all diese üblen Fälle, drängt sich vor allem eine Frage auf: Was haben die Beamten gemacht, bevor es die Vorratsdatenspeicherung gab? Immerhin trat das entsprechende Gesetz erst am 31. Dezember 2007 in Kraft und galt nicht einmal zweieinhalb Jahre lang.

Im Innenministerium heißt es dazu, die Technik habe sich gewandelt. Inzwischen nutzten sehr viele Menschen Flatrates, bei denen die Provider von sich aus keine Verbindungsdaten mehr speicherten.