Justizministerin kontert Kampagne zur Vorratsdatenspeicherung

Laut einem Strategiepapier des Bundesjustizministeriums sind ausreichend Verbindungsdaten zur Kriminalitätsbekämpfung verfügbar – auch ohne die verdachtsunabhängige Speicherung von Telefon-, E-Mail- und Internet-Nutzungsdaten.

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Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist in der öffentlichen Kampagne von Innenpolitikern von CDU und CSU für eine Neueinführung der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung zum Kontern übergegangen. Zur Kriminalitätsbekämpfung seien auch ohne die "pauschale und anlasslose" Protokollierung "jeder Benutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet genügend Verbindungsdaten verfügbar", heißt es in einem Strategiepapier aus dem Hause der FDP-Politikerin, das heise online vorliegt. Gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) könnten Verbindungs- und Standortinformationen bei Bedarf bis zu sechs Monate aufbewahrt werden. Ein Rückgriff auf diese sogenannten Verkehrsdaten sei nach § 100g Strafprozessordnung auch heute ­ ohne Vorratsdatenspeicherung ­ "ohne Weiteres möglich".

"Stoßen Ermittler auf strafbare Handlungen im Internet", wie etwa die Verbreitung von Kinderpornographie, so könne "die Identität des Täters durch sofortige Abfrage vom Provider verlangt werden", heißt es in dem vierseitigen Dokument weiter. Dass dennoch Schutzlücken entstehen könnten, wie das Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière befürchten, habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung "explizit in Kauf genommen". Wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dürften gespeicherte Daten "nur zum Schutz von überragend wichtigen Rechtsgütern verwendet werden". Darunter fielen Leib, Leben oder Freiheit einer Person ­ – nicht aber ihr Vermögen. Fälle von Online-Betrug etwa könnten so auch mit einer pauschalen Protokollierung von Nutzerspuren "grundsätzlich nicht erfasst werden". Es sei zudem nicht bewiesen, dass mehr Überwachung automatisch zu mehr Schutz führe.

Die Speicherpraxis in Telekommunikationsfirmen ist laut Justizministerium "besser als behauptet". Ein Workshop im eigenen Hause habe gezeigt, dass "teilweise mehr Daten und umfangreicher" vorgehalten würden, als bekannt. So würden etwa auch IP-Adressen bei Flatrates kurzfristig aufbewahrt. Die Anbieter speicherten zudem weiterhin die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten. Es blieben aber Probleme der Erfassung der begehrten Informationen beim Surfen über mobile Plattformen wie Smartphones oder Tablet-Rechner via UMTS. Diese gälten bei einer Vorratsdatenspeicherung aber genauso.

An der zeitweise geltenden Pflicht zur verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren kritisiert das Papier vor allem, dass darüber auch "soziale Beziehungen identifiziert werden könnten". Damit wären neben den reinen Verbindungsdaten auch die Inhalte der Kommunikation betroffen gewesen. Karlsruhe habe daher zu Recht befunden, dass es sich um einen "besonders schweren Eingriff" in das Fernmeldegeheimnis mit einer "Streubreite" handele, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht gekannt habe. Auch in der EU-Kommission gebe es im Rahmen der laufenden Evaluierung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zunehmend Stimmen, "die sich kritisch mit der bestehenden Richtlinie befassen". So habe EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström darauf verwiesen, dass diese zu "hastig" zustande gekommen sei. EU-Justizkommissarin Viviane Reding habe sich dafür stark gemacht, die Überprüfung insbesondere im Hinblick auf die Grundrechtscharta des EU-Vertrags von Lissabon vorzunehmen.

Als Alternative sieht Leutheusser-Schnarrenberger weiter das etwa in den USA praktizierte "Quick Freeze"-Verfahren an, bei dem Verkehrsdaten für Zwecke der Strafverfolgung vorübergehend gesichert werden. Falls Polizei oder Staatsanwaltschaft auf die Informationen zugreifen wollten, bräuchten sie dafür einen richterlichen Beschluss. Bis dahin werde eine "routinemäßige Löschung der Daten" per Anordnung unterbunden.

Hamburger Sozialdemokraten warnen hingegen im Einklang mit Unionspolitikern auf Bundesebene, dass eine wachsende Zahl von Straftaten wegen eines fehlenden Zugriffs auf Verbindungsdaten nicht aufgeklärt werden könne. Der SPD-Innenexperte Andreas Dressel stütze seine entsprechenden Sorgen auf Angaben des Landeskriminalamts Niedersachsen, schreibt die Welt. Danach seien in Niedersachsen seit Anfang Juli 185 Fälle registriert worden, in denen die Ermittler Verkehrsdaten von Telekommunikationsunternehmen bekommen wollten, diese aber bereits gelöscht worden seien. Dressel schätze, dass die Entwicklung in der Hansestadt ähnlich verlaufe. Der dortige Senat habe dazu aber noch keine Angaben machen können. Bekannt sei nur, dass im ersten Halbjahr 2010 in Hamburg 1763 Straftaten mit dem "Tatmittel Internet" registriert worden seien. Dies entspreche einem Anstieg von knapp 3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. (pmz)