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Überwachung: Datenschützer Schaar will Ermittlern Vorratsdaten geben

Wer kommuniziert wann mit wem? Peter Schaar will mit Quick Freeze Plus Verbindungsdaten speichern. Kritiker sind entsetzt über Schaars Sinneswandel und die "Vorratsdaten light".
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Eine Vorratsdatenspeicherung von maximal zwei Wochen – das ist das Kompromissangebot, mit dem der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar den Streit zwischen Justizministerium (FDP) und Innenministerium (CDU) über das Thema schlichten will. Bislang sollten sämtliche Verbindungsdaten digitaler Kommunikation in Deutschland sechs Monate lang gespeichert werden – zumindest bis das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Gesetz im März stoppte .

Seitdem wünschen sich das Innenministerium und allen voran das Bundeskriminalamt ein neues Gesetz, das die Vorgaben der Verfassungsrichter berücksichtigt. Das dafür zuständige Justizressort allerdings will es nicht verfassen. Zumindest solange nicht, wie auf EU-Ebene noch überlegt wird, wie es mit der Vorratsdatenspeicherung überhaupt weitergehen soll.

Die deutsche Vorratsdatenspeicherung basiert auf einer Richtlinie der EU-Kommission. Diese hatte jedoch vor einiger Zeit angekündigt, sie wolle noch einmal grundsätzlich über das Verfahren nachdenken , denn es sei übereilt beschlossen worden und solle evaluiert werden. Bislang hat die Kommission keine Ergebnisse vorgelegt.

Nun ist der Bundesdatenschützer umgefallen – und damit einer der wichtigsten Kritiker einer solchen Regelung. Und nicht nur er. Auch in den Ländern gibt es Datenschützer, die seine Position teilen. Die Haltung dahinter: keine alles-oder-nichts-Position einnehmen, sondern nach einem Kompromiss suchen.

Aus Sicht von Schaar genügt eine 14-tägige Speicherung der Internet-Verkehrsdaten . In der Mehrzahl der Fälle sei es damit möglich, zu ermitteln, wem eine bestimmte IP-Adresse gehört , sagte Schaar laut taz bei einem Symposium in Triberg: "Eine Mindestspeicherung der Daten von ein bis zwei Wochen ist ein viel geringerer Eingriff als eine sechsmonatige Speicherung." Auch will er dem Vernehmen nach nicht alle bisher geplanten Verbindungsdaten speichern, sondern nur einen Teil, vor allem aber die IP-Adresse, mit der sich ein Rechner identifizieren lässt.

Schaar hatte diese Haltung schon vor Kurzem in seinem Blog eingenommen. Dort schrieb er Anfang Oktober 2010, er wolle einen Vorschlag in dem festgefahrenen Streit machen und nannte diesen Quick Freeze Plus . Quick freeze oder schnelles Einfrieren wird in Ländern wie den USA verwendet, um Verbrechen im Netz aufzuklären. Im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung greift dieses Verfahren erst, wenn die Tat erfolgt ist. Die Polizei bittet dann die Provider im Rahmen ihrer Ermittlungen, bestimmte Verbindungen zu überwachen und zu speichern. Anschließend muss sie eine richterliche Verfügung vorlegen, um die Daten auch ausgehändigt zu bekommen. So würde es auch in Deutschland laufen.

Doch Vorratsdaten würden ständig gespeichert, ob ein Verbrechen begangen wurde oder nicht. Will die Polizei ermitteln, kann sie mit ihnen rückwirkend suchen. Das ist aus Sicht der Beamten ein enormer Vorteil. Gleichzeitig aber ist es ein Eingriff ins Grundgesetz, weil damit zumindest theoretisch jeder zu einem potenziellen Verdächtigen wird.