Korinek verwundert über Erbschaftssteuer-Ende

APA (Archiv/Newald)
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"Merkwürdig" nennt der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Karl Korinek die politische Reaktion auf das Erbschaftssteuer-Erkenntnis des Gerichtshofes - nämlich die Steuer mit der vom VfGH gesetzten Reparaturfrist im Sommer 2008 auslaufen zu lassen. Wenn "die Politik" der Meinung sei, dass man die Steuer nicht brauche, "dann könnte sie diese sofort abschaffen".

Dass man das unterlässt, "wundert mich", sagt Korinek im Interview mit den "Vorarlberger Nachrichten" und der "Tiroler Tageszeitung". Hätte die Regierung schon im VfGH-Verfahren gesagt, was sie plant, hätte die vom VfGH gesetzte Reparaturfrist keinen Sinn gemacht, betonte Korinek. Aber im Verfahren sei den Verfassungsrichtern vor Augen geführt worden, "dass schwerwiegende Änderungen notwendig sind, wenn die Steuer aufgehoben wird". So habe man eine entsprechende Reparaturfrist gesetzt.

Angesprochen auf die geplante Vorratsdatenspeicherung von Telefon-, E-Mail- und Internetdaten verweist Korinek auf ein Erkenntnis zur "Section Control", das der Gerichtshof höchstwahrscheinlich im Juni beschließen werde. Auch da gehe es um den Datenschutz, "aus der Begründung wird man sicherlich weitere Schlüsse ziehen können".

Und zu der Argumentation, dass die Vorratsdatenspeicherung wegen einer EU-Richtlinie eingeführt werden muss, hält der VfGH-Präsident fest, dass eine solche Richtlinie nicht sakrosankt sei. Auch sie müsse der Menschenrechtskonvention bzw. dem Recht auf Privatheit entsprechen.

(APA)

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