EU-Kommissarin: "Es bleibt bei der Vorratsdatenspeicherung"

Cecilia Malmström, Chefin des Innenressorts der EU-Kommission, hat deutlich gemacht, dass es mit ihr im Sicherheitsinteresse kein Zurück geben werde in der Frage der verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren.

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EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hat deutlich gemacht, dass es mit ihr im Interesse der inneren Sicherheit kein Zurück geben werde in der Frage der verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren. "Es bleibt bei der Vorratsdatenspeicherung", sagte die Schwedin am gestrigen Freitag in einer Rede zum Abschluss einer Konferenz in Brüssel zum laufenden Evaluierungsprozess der einschlägigen EU-Richtlinie. Als Liberale sei sie zwar vorsichtig bei jeder Form der Sammlung personenbezogener Informationen durch den Staat. Sie sei sich auch bewusst, dass gerade die Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten ein Problem für die Sicherung der Privatsphäre darstelle. Der Zugang zu den bei der Telekommunikation anfallenden Spuren sei aber in einigen Fällen der einzige Weg, um schwere Verbrechen aufzuklären. Manchmal sei er auch hilfreich, um Verdächtige zu entlasten.

Die Überprüfung der EU-Vorgaben zur halb- bis zweijährigen Archivierung von Nutzerspuren habe bislang ergeben, dass nationale Sicherheitsbehörden "sehr oft" auf die aufbewahrten Daten zurückgriffen, führte Malmström weiter aus. Im Durchschnitt erfolgten pro Jahr 148.000 Anfragen je Mitgliedsstaat, erklärte die Kommissarin anhand der Auswertung von Zahlen aus 20 EU-Ländern. 90 Prozent der Daten seien beim Abruf weniger als sechs Monate alt gewesen. Dies zeige, dass die Vorratsdatenspeicherung "nützlich" für die Verbrechensbekämpfung sei: Andernfalls würden die Strafverfolgungsbehörden voraussichtlich nicht die menschlichen und finanziellen Ressourcen aufwenden, um die Informationen "in dieser Menge" abzufragen.

Zugleich monierte die Schwedin, dass "einige" Mitgliedsstaaten die Direktive nach wie vor nicht umgesetzt hätten. Die Kommission werde daher notfalls den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dem Kompromissvorschlag, den Mitgliedsstaaten freie Hand zu lassen bei der umstrittenen Maßnahme, erteilte Malmström damit eine Absage. Harmonisierte Bedingungen seien auch für die Wirtschaft wichtig, betonte sie. Zugleich räumte die Kommissarin aber an diesem Punkt Nachholbedarf ein. So seien die Speicherfristen noch sehr unterschiedlich, genauso wie etwa die Festlegungen, welche Behörden auf die Datenberge zugreifen dürften. Auch sei nicht in allen Ländern ein Richtervorbehalt für den Zugang zu den Informationen vorgesehen.

Die vor allem von der Internetwirtschaft immer wieder bemühten Angaben über hohe Kosten der Vorratsdatenspeicherung ließ Malmström nicht gelten. Sie glaube nicht, dass das Wohlergehen des Telekommunikationssektors ernsthaft unter der Richtlinie gelitten habe, sagte die Kommissarin. Eventuell müsse es aber klarere Entschädigungsregeln geben. Zu guter Letzt hätten sich bislang auch keine Anzeichen für einen Missbrauch der Befugnisse der Ermittler ergeben, auf Vorratsdaten zugreifen zu dürfen. Die Datenspeicherung an sich sei aber eine Ursache für Sorgen von Bürgern. Die Frage sei daher, wie das Missbrauchsrisiko weiter eingeschränkt werden könne.

Den eigentlichen Evaluierungsbericht, dessen Veröffentlichung die Kommission aufgrund fehlender Daten aus den Mitgliedsstaaten über die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung seit Monaten hinauszögert, will Malmström Anfang kommenden Jahres zusammen mit Vorschlägen für eine Nachbesserung der Richtlinie vorlegen. Dem als Alternative gehandelten "Quick Freeze"-Verfahren, bei dem Verbindungsinformationen nur bei konkretem Verdacht für einen längeren Zeitraum "eingefroren" werden, erteilte sie bereits eine Absage: Es mangele dabei in der Regel an Daten, die überhaupt noch zu erfassen seien.

Neben Befürwortern einer anlasslosen Vorhaltung von Nutzerspuren wie Vertretern des Bundeskriminalamts (BKA) kamen auch Kritiker der Maßnahme auf der Konferenz zu Wort. So verwies der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx in seiner Stellungnahme (PDF-Datei) darauf, dass die "berüchtigte" Direktive dem Recht auf Privatheit aller EU-Bürger "massiv" entgegenstehe. Mit der Evaluation sei der "Moment der Wahrheit" für den Bestand der Richtlinie gekommen, für deren Notwendigkeit "eindeutige Beweise" erforderlich seien. Ohne solche sei das Instrument zurückzuziehen und durch eine weniger in die Privatsphäre eingreifende Maßnahme zu ersetzen, die den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit besser entspräche. Hustinx beklagte auch, dass die Direktive die Verwendung der Vorratsdaten nicht strikt auf die Bekämpfung schwerer Straftaten begrenze.

Jonas Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gab zu bedenken, dass die Einführung des Instruments die Aufklärungsquote von Delikten nicht verbessert habe, "Verkehrsdaten" häufig für Betrugsverfahren verwendet würden und nur selten in Ermittlungsfällen ernsthaft fehlten. Die Maßnahme stelle ein Einfallstor für andere Datenerhebungen bei unverdächtigen Bürgern dar und verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Axel Arnbak von der holländischen Datenschutzorganisation Bits of Freedom erinnerte daran, dass sich Malmström 2005 selbst noch nicht von den "Argumenten für die Einführung so umfassender Systeme" überzeugt gezeigt habe. (anm)