Bundestag lehnt Antrag gegen Vorratsdatenspeicherung ab

Das Parlament hat sich mit den Stimmen von Schwarz-Gelb gegen einen Antrag der Grünen ausgesprochen, wonach sich die Bundesregierung für eine Aufhebung der EU-Richtlinie zur Protokollierung von Nutzerspuren hätte stark machen sollen.

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Der Bundestag hat sich am Donnerstagabend mit den Stimmen von Schwarz-Gelb gegen einen Antrag der Grünen ausgesprochen, wonach sich die Bundesregierung in Brüssel für eine Aufhebung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hätte stark machen sollen. Unterstützung fand die einbringende Fraktion bei den Linken, die SPD enthielt sich. Patrick Sensburg von der CDU/CSU-Fraktion hatte den Antrag bei der abschließenden Lesung als "sicherheitspolitisch verantwortungslos" bezeichnet. Eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren sei "dringend notwendig". Die hiesigen Generalstaatsanwälte hätten im November erklärt, dass der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu geführt habe, "dass auch schwere und schwerste Straftaten nicht mehr aufgeklärt" werden könnten.

Für die FDP-Fraktion betonte Christian Arendt, dass in der derzeitigen Situation Sorgfalt angezeigt sei. Der Europäische Gerichtshof prüfe die Vereinbarkeit der Direktive mit den europäischen Grundrechten. Da sei es nicht geboten, "mit vorauseilendem Gehorsam unterwegs zu sein". Eine "massenhafte anlasslose Vorratsdatenspeicherung" könne es mit dem Richterspruch aus Karlsruhe generell nicht mehr geben. Es sei allein möglich, "kurzfristig Daten zu puffern, wenn es dazu einen konkreten Anlass gibt". Dieses Prinzip "kennen wir in unserer Rechtsordnung an jeder Stelle".

Arendts Fraktionskollegin Gisela Piltz erklärte ebenfalls, dass es kein "schlichtes weiter so" mit dem Drehen kleiner Stellschrauben geben könne. Die EU-Kommission habe offensichtlich Probleme damit, im Rahmen der laufenden Evaluierung der Richtlinie klar und deutlich nachzuweisen, dass die Anhäufung von Telekommunikationsdaten wirklich Vorteile bringe und unbedingt notwendig sei zur Kriminalitätsbekämpfung. Der Antrag der Grünen sei aber unnötig, da sich die Liberalen bereits ein für "Quick Freeze"-Verfahren einsetzten.

Sensburg outete sich ebenfalls als Befürworter von Quick Freeze, weil dieses Instrument seiner Lesart nach "die Vorratsdatenspeicherung voraussetzt". Man könne ja nichts einfrieren, was nicht vorliege. In diesem Sinne handle es sich nicht um eine Alternative zur verdachtsunabhängigen Informationsaufzeichnung, sondern um eine Ergänzung. Der CSU-Politiker Stephan Mayer kündigte zugleich an, dass es der Koalition gelingen werde, eine "verfassungs- und europarechtskonforme Umsetzung" der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung hinzubekommen. Wer hoffe, dass die Richtlinie kippen werde, warte auf Godot.

Konstantin von Notz von den Grünen wandte sich gegen eine Europa-Hörigkeit sowie gegen die Anpreisung der Dateneinlagerung als "Allheilmittel" und "kriminalpolitische eierlegende Wollmilchsau". Der zweijährige "Testlauf" hierzulande habe "keine messbaren Ergebnisse" gebracht. EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström warf er Unseriosität vor, da sie aus der hohen Zahl der Zugriffe auf die Verbindungsdaten eine Notwendigkeit für die Maßnahme herausgelesen habe. Da den Befürwortern des Überwachungsinstruments hartes Zahlenmaterial fehle, kämen sie mit "schlimmen Einzelfällen" an. Diese seien aber der denkbar schlechteste Ratgeber für den Gesetzgeber und keine Grundlage für einen "so tiefen Grundrechtseingriff". Jede Vorratsdatenspeicherung stelle eine Einladung zu Datenmissbrauch und "Gift für die Demokratie" dar.

Für die Linksfraktion sah es Jan Korte als erwiesen an, dass die Kriminalität auch ohne die Maßnahme nicht "überall explodiert". Man werde daher "extrem konstruktiv gegen die Vorratsdatenspeicherung" mitarbeiten. Eva Högl rief die Koalition im Namen der SPD auf, endlich eine Vorlage für eine Protokollierung von Nutzerspuren im Einklang mit den Kriterien aus Karlsruhe etwa zur Datensicherheit, zur eingeschränkten Verwendung der erhobenen Informationen und zum Rechtsschutz vorzulegen. (pmz)