Offener Brief

Richter sehen keinen EU-Zwang zu Vorratsdatenspeicherung

Befürworter der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland berufen sich gerne darauf, dass eine EU-Richtlinie diese vorschreibe. Eine Richterorganisation widerspricht.

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Offener Brief: Richter sehen keinen EU-Zwang zu Vorratsdatenspeicherung

Christine Nordmann, Sprecherin der Neuen Richtervereinigung, sieht keinen Zwang durch die EU-Richtlinie, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wieder einzuführen. Nordmann sagte Golem.de: "Der vermeintlichen Pflicht zur Umsetzung der EU-Richtlinie kann man gelassener begegnen. Das ist im EU-Vertrag geregelt, im Artikel 114, Absatz 4. Darin steht, dass die Mitgliedstaaten nicht alle Harmonisierungen zwingend umsetzen müssen, wenn dies dem nationalen Recht entgegensteht und die nationalen Regelungen dem Grundrechtsschutz dienen."

Am 2. März 2010 wurde die Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 schreibt jedoch europaweit die Vorratsdatenspeicherung vor und soll in Deutschland wieder für die Wiedereinführung der verdachtslosen Datensammlung sorgen, um die Kommunikationsdaten von 82 Millionen Menschen dauerhaft zu speichern. Jüngst forderten CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) eine schnelle Wiedereinführung. Deutscher Richterbund, Bundeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaften argumentierten in die gleiche Richtung, so die Neue Richtervereinigung. Die in der Neuen Richtervereinigung zusammengeschlossenen Richter und Staatsanwälte lehnen diese Forderungen jedoch ebenso ab wie der Deutsche Anwaltsverein und der Deutsche Journalistenverband.

In einem offenen Brief appelliert die Neue Richtervereinigung erneut an die deutschen Justiz- und Innenminister, sich von den Forderungen zu distanzieren und sich stattdessen auf europäischer Ebene klar für eine Abschaffung der EU-Mindestvorgaben zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.

Die Aufklärungsquote in der Strafverfolgung habe sich zu der Zeit, als die Vorratsdatenspeicherung angewendet wurde, nicht nennenswert erhöht. Speziell im Bereich der Internetkriminalität sei sie im Jahre 2009 sogar rückläufig gewesen. "Mithin könnte eine Vorratsdatenspeicherung die Strafverfolgung sogar erschweren und zusätzliche Gefahren schaffen", erklärte Nordmann weiter.

In jedem Fall solle der Gesetzgeber abwarten, ob die EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt Bestand hätten, forderte die Richterin. Die Richtlinie 2006/24/EG wird auf europäischer Ebene weiterhin diskutiert und der irische High Court wird sie dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung vorlegen. Sieben weitere europäische Staaten setzen die EU-Richtlinie derzeit nicht um.

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Anonymer Nutzer 07. Jan 2011

denn auch die werden sich ihre Gedanken gemacht haben und wer weißt ob die nicht die für...

Anonymer Nutzer 07. Jan 2011

Stimmt so nicht ganz. Auch hierzu ist ein Durchsuchungsbefehl seitens der...

asdfasdfasdf 06. Jan 2011

und Mr. Stasi2.0 hats nochmal getoppt ;) allesamt keinen deut besser als die anderen...

tac 06. Jan 2011

Da widerspricht ein Beamter tatsächlich seinem Arbeitgeber. Unglaublich! Und dabei sollte...



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