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Union korrigieren! - Aufruf des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (17.01.2011) Drucken E-Mail

Nachdem CSU[1] und CDU[2] jeweils Forderungen nach einer neuerlichen Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungsdaten in Deutschland beschlossen haben, rufen Datenschützer zu Protest auf:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert alle besorgten Menschen auf, den Beschluss zu korrigieren und an die Unions-Bundestagsabgeordneten des eigenen Bundeslands mit den Worten zu schicken: "Ich habe Ihre Position zur Vorratsdatenspeicherung korrigiert - bitte tun Sie das auch!" Der Arbeitskreis stellt im Internet eigene Korrekturvorlagen bereits zur Verfügung. So heißt es in der korrigierten Fassung des CSU-Beschlusses: "Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert die unverzügliche Einführung einer verfassungs- und europarechtskonformen CSU-Landesgruppe, die erkennt, dass erst der EuGH und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) klären werden, ob eine Vorratsdatenspeicherung in Europa und damit auch in Deutschland überhaupt zulässig ist." Auf der Homepage http://www.vorratsdatenspeicherung.de finden sich die Kontaktdaten aller Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU nach Bundesländern sortiert.

Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt: "Wir hoffen, dass möglichst viele Menschen bei Unionsabgeordneten gegen die Beschlüsse protestieren. Für ihre Extremforderung nach einer permanenten, flächendeckenden Erfassung aller unserer Verbindungsdaten hat die Union weder im Bundestag noch in der Bevölkerung eine Mehrheit. 70% der Menschen in Deutschland lehnen eine solche Totalprotokollierung ihrer Kontakte und Bewegungsdaten als völlig unverhältnismäßig ab.[3]"

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute in einem ausführlich begründeten Schreiben auch an die Bundesjustizministerin appelliert, ihre neuerliche Idee einer einwöchigen Vorratsspeicherung aller Internetverbindungen[4] aufzugeben und jeder verdachtsunabhängigen Speicherung von Kommunikations- und Verbindungsdaten, die der grundgesetzlich geschützten Sphäre privater Lebensführung zuzurechnen sind, unabhängig von der Dauer der Speicherung entschieden entgegen zu treten. Das Schreiben ist im Internet veröffentlicht.[5]

Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt: "Auch eine einwöchige, anlasslose Vorratsdatenspeicherung, wie sie von der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in Betracht gezogen wird, greift völlig unverhältnismäßig in die Freiheitsrechte ein. Sie ist aus Sicht von Datenschützern und Bürgerrechtlern genauso inakzeptabel. Ohne Verdachtsmoment darf es in unserem Rechtsstaat keine Überwachung von Bürgerinnen und Bürger geben. Eine Verkürzung des Speicherzeitraums würde nichts an den fatalen Wirkungen jeder verdachtslosen Totalspeicherung ändern. Alle Statistiken belegen, dass eine Vorratsdatenspeicherung keinen Zuwachs an Sicherheit vor Kriminalität bedeutet, sondern absolut überflüssig tief in unsere Freiheitsrechte eingreift. Daher muss der Vorschlag nun endgültig vom Tisch. Das im FDP-Wahlprogramm verankerte Aus der Vorratsdatenspeicherung muss nun auch gegen den Widerstand aus den Reihen der Union durchgesetzt werden."

Am Donnerstag will der Koalitionsausschuss über das weitere Vorgehen entscheiden.

 

Weitere Informationen zu der Kampagne "Union korrigieren!"

 
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