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Deutschland Vorratsdatenspeicherung

EU-Kommission unterstützt deutsche Justizministerin

Korrespondentin in Washington
EU-Justizkommissarin Viviane Reding (r.) und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sind sich bei der Vorratsdatenspeicherung weitgehend einig EU-Justizkommissarin Viviane Reding (r.) und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sind sich bei der Vorratsdatenspeicherung weitgehend einig
EU-Justizkommissarin Viviane Reding (r.) und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sind sich bei der Vorratsdatenspeicherung weitgehend einig
Quelle: picture alliance / dpa/EPA
Justizkommissarin Reding begrüßt Leutheusser-Schnarrenbergers Vorschläge zur Datenspeicherung. Dem Innenminister sind sie allerdings zu weich.

Die schwarz-gelbe Koalition streitet wieder einmal um den Datenschutz. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stellt am Dienstagmorgen in Berlin ein Eckpunkte-Papier vor, wie das vom Bundesverfassungsgericht angemahnte neue Gesetz zur Datenspeicherung aussehen könnte. Karlsruhe hatte die deutschen Regelungen im März gekippt. Seitdem dürfen Telefon- und Internetverbindungsdaten nicht mehr ohne Anlass für sechs Monate gespeichert werden.

Innenminister Thomas De Maizière (CDU) sind die Vorschläge der Justizkollegin allerdings zu weich. Mit den Vorschlägen könnten bestehende Lücken in der Kriminalitätsbekämpfung nicht geschlossen werden, heißt es in seinem Ministerium. Außerdem blieben sie deutlich hinter dem zurück, was die Karlsruher Richter für zulässig erachtete hätten – und auch hinter der entsprechenden EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.

Genau aus Brüssel aber kommt Schützenhilfe für die Liberale. „Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung", sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding "Welt Online". „Ein vielversprechender Lösungsansatz, um das richtige Gleichgewicht zwischen der Sicherheit unserer Bürger vor Terror und der Achtung ihrer Privatsphäre zu schaffen", meint die Vize-Präsidentin der EU-Kommission. Leutheusser-Schnarrenberger will es Polizei und Staatsanwaltschaft ermöglichen, in Ausnahmen das routinemäßige Löschen der Verbindungsdaten bei Telefon- und Internetanbietern per „quick freeze“ – zu Deutsch Schnellfrostung – zu verhindern. Voraussetzung dafür soll sein, dass es einen „hinreichendem Anlass“ zum Einfrieren der Daten gibt – also den Verdacht einer Straftat.

Reding ist als Justizkommissarin zuständig für die Wahrung der Grundrechte, zu denen laut Artikel acht „der Schutz personenbezogener Daten“ gehört. Die Brüsseler Behörde überarbeitet derzeit die aus 2006 stammende EU-Richtlinie zur Datenspeicherung. Die demnächst zu erwartenden Ergebnisse werden sehr wahrscheinlich zu Gesetzesänderungen auf EU-Ebene führen.

Reding will dabei besonders wachsam sein: „Die Vereinbarkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der rechtsverbindlichen EU-Grundrechte-Charta muss gewährleistet werden. Konkret werde ich untersuchen inwiefern die Speicherung verschiedenster Datensätze notwendig ist, ob die Speicherzeit für Daten angemessen ist und inwiefern weniger aufdringliche Maßnahmen dem gleichen Ziel dienen könnten.“ Für die konservative Politikerin aus Luxemburg ist ein wichtiger Grundsatz der der Datenminimierung. „Es ist für mich Ausdruck einer grundrechtsverbundenen Politik, dass nationale Behörden nur die Daten sammeln und speichern, die für den Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität zwingend notwendig sind." Pauschale Datensammelwut ließe sich mit den EU-Grundsätzen nicht vereinbaren, so Reding.

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