Im März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung kassiert.
Die politische Diskussion jedoch hält an: Sollen die Telekommunikationsdetails aller Bürger für sechs
Monate aufbewahrt werden? Befürworter sagen, nur Ort, Zeit und Nummer einer Verbindung würden
erfasst – nicht jedoch der Inhalt von Gesprächen oder SMS. Kritiker entgegnen, schon aus diesen
Daten lasse sich ein fast lückenloses Bewegungsprofil einer überwachten Person erstellen. Was ist dran?
Wir haben einen Tagesablauf aus solchen Mobilfunk-Verbindungsdaten rekonstruiert
Im März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung kassiert.
Die politische Diskussion jedoch hält an: Sollen die Telekommunikationsdetails aller Bürge…