Zwei US-Politiker wollen Einblick in die Vorratsdaten der Mobilfunkbetreiber

Auch in den USA ist sich die Politik uneins über die Nutzung der Vorratsdaten von Mobilfunkbetreibern. Zwei Kongressabgeordnete wollen von den Unternehmen genau wissen, was sie speichern.

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Von
  • Gernot Goppelt

Zwei US-Kongressabgeordnete fordern den Zugriff auf Informationen von Mobilfunkbetreibern, die Aufschluss über den Standort ihrer Kunden geben können, berichtet cnet News in den USA. Das gehe aus Briefen hervor, welche AT&T, Sprint, Verizon und T-Mobile erhalten hätten. Darin würden sie befragt, welche Art persönlicher Informationen über die Kunden gespeichert, wie lang sie aufbewahrt und für welche Zwecke sie genutzt werden. Die republikanischen Abgeordneten Ed Markey und Joe Barton haben sich Antwort bis zum 19. April erbeten. Ihre Anfragen seien erfolgt, nachdem die englischsprachige Ausgabe der Zeit berichtet hatte, dass Mobilfunkbetreiber über sechs Monate das Bewegungsprofil eines Nutzers über zehntausende Standorte hinweg gespeichert hätten.

Für Ermittlungsbehörden sind Daten dieser Art natürlich sehr wertvoll. Aber Details zu der Vorgehensweise der Mobilfunkbetreiber sind wenig bis überhaupt nicht bekannt. Falls die Anfragen der Abgeordneten aufschlussreich sein sollten, könnte das die anstehende Debatte im US-Kongress beeinflussen, ob die US-Polizei Vollmachten einholen muss, bevor sie versucht, die Position von Personen zu ermitteln. Der demokratische Senator Ron Wyden aus Oregon bereitet eine Gesetzgebung vor, nach der eine Genehmigung nur erfolgen kann, wenn die Berechtigung einer Verfolgung aufgezeigt werden kann. Wyden sieht Ausnahmen nur vor, wenn zum Beispiel zur Rettung von Leben Eile geboten ist.

Derzeit nutzt die US-Polizei laut Medienberichten Mobilfunkdaten tausendfach pro Jahr, obwohl die rechtliche Grundlage unklar sei. Gerichte seien sich uneins darüber, ob dies recht- und verfassungsgemäß sei. Vergangenen September habe das erste Bundesgericht entschieden, dass keine Genehmigung für das Tracking erforderlich sei, gab das Verfahren aber an das bis dahin zuständige Bezirksgericht zurück. Das Justizministerium unter der aktuellen Obama-Regierung habe argumentiert, dass eine Standortverfolgung ohne Genehmigung zulässig sei, weil es keinen vernünftigen Grund für einen besonderen Anspruch auf Datenschutz gebe – was den Aufenthaltsort innerhalb von Mobilfunknetzen betrifft. Auch die Kundenrechte gegenüber dem Mobilfunkbetreiber würden nicht beeinträchtigt, wenn dieses die Daten an die Regierung weitergebe – zumindest hinsichtlich der Frage, wo ein Mobiltelefon sich befand und wo Anrufe empfangen wurden.

Die Kommentare zu dem Bericht unterscheiden sich wenig von Diskussionen in Deutschland. "Das garantierte Recht von Menschen, vor ungerechtfertigtem Zugriff sicher zu sein" erodiert immer weiter, sagt einer. Ein anderer setzt gedanklich weiter vorne an: "Wer gibt eigentlich den Unternehmen das Recht, meine Standorte zu verfolgen? Ich nicht. Wenn ein Signal von mir einen Ort verlässt, hat es das gewesen zu sein – es gibt keinen Grund dafür, warum ein Unternehmen das speichern darf". ()