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Vorratsdatenspeicherung erneut für verfassungswidrig erklärt (05.04.2011) Drucken E-Mail

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die Nichtigerklärung des tschechischen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung durch den dortigen Verfassungsgerichtshof und fordert einen sofortigen Stopp aller Koalitionsgespräche hierzulande über eine neuerliche verdachtslose Erfassung von Verbindungsdaten auf Vorrat. 

Am vergangenen Donnerstag erklärte der tschechische Verfassungsgerichtshof das dortige Gesetz zur Vorratsspeicherung von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internet-Verbindungsdaten für verfassungswidrig und nichtig. In der Urteilsbegründung[1] äußerte das Verfassungsgericht grundsätzliche Zweifel, "ob eine unterschiedslose und vorsorgliche Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten nahezu jeder elektronischer Kommunikation im Hinblick auf die Intensität des Eingriffs und die Vielzahl der privaten Nutzer elektronischer Kommunikation erforderlich und verhältnismäßig ist." Das Gericht zeigte sich nicht davon überzeugt, dass eine Vorratsspeicherung der Daten unverdächtiger Bürger überhaupt ein "wirksames Mittel" ist, um gegen schwere Straftaten vorzugehen. Unter Hinweis auf eine Untersuchung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung[2] stellte der Gerichtshof fest, dass die hierzulande von 2008 bis März 2010 praktizierte Datensammlung "wenig Auswirkungen bei der Verringerung der Zahl der begangenen schweren Straftaten hatte". Ähnliche Schlussfolgerungen ergäben sich aus der Kriminalstatistik der tschechischen Polizei.

"Der Verfassungsgerichtshof der Tschechischen Republik hat zurecht festgestellt, dass die Behauptung, eine Erfassung all unserer Verbindungen und Standorte sei notwendig und angemessen, im Hinblick auf die Kriminalitätswirklichkeit nicht überzeugt", erklärt Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Aus dieser Feststellung müssen Konsequenzen gezogen werden: Die FDP muss sofort alle Gespräche mit CDU/CSU über eine neuerliche Vorratsdatenspeicherung abbrechen und den Vorschlag der Bundesjustizministerin einer einwöchigen, verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen begraben. Unsere Grundrechte sind nicht verhandelbar!"

"Auch das Vorschieben von 'EU-Vorgaben' taugt zur Rechtfertigung einer neuerlichen Totalprotokollierung nicht", ergänzt Patrick Breyer vom AK Vorrat. "Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird der anstehenden Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof voraussichtlich ebensowenig standhalten wie die bislang für verfassungswidrig erklärten Umsetzungsgesetze in Rumänien, Deutschland und Tschechien. In der Zwischenzeit kann Deutschland eine Genehmigung zur Abweichung von der EU-Richtlinie einklagen, wie die Neue Richtervereinigung schon vor Wochen klargestellt hat."[3]

 
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