EU-Vorratsdaten: Chaotisch, willkürlich, aber unverzichtbar

Alexander Alvaro, Innenexperte der FDP im EU-Parlament, hat den Report zur Evaluierung der Brüsseler Vorgaben zur Protokollierung der Nutzerspuren bereits vor der offiziellen Veröffentlichung ins Internet gestellt und beklagt "eklatante Missstände".

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Alexander Alvaro, Innenexperte der FDP im EU-Parlament, hat den mit Spannung erwarteten Report zur Evaluierung der Brüsseler Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung bereits zwei Tage vor der offiziellen Veröffentlichung durch die EU-Kommission ins Internet gestellt. Laut dem gut 40-seitigen Papier sind die meisten Mitgliedsstaaten nach wie vor der Ansicht, dass die verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren "notwendig bleibt als Werkzeug für die Strafverfolgung, den Opferschutz und das Strafrechtssystem". Die Nachweise, die EU-Länder für die Erforderlichkeit der tief in die Grundrechte einschneidenden Maßnahme erbracht hätten, seien zwar "begrenzt" gewesen, räumt die Brüsseler Regierungseinrichtung ein. Trotzdem verwiesen sie auf die wichtige Rolle, welche die Aufbewahrung von Telekommunikationsdaten für Ermittlungen spiele.

Der Zugriff auf die Nutzerspuren habe "zu Verurteilungen" geführt in Fällen, die ohne Vorratsdatenspeicherung eventuell niemals zu lösen gewesen wären, betont die Kommission. Ferner seien unschuldige Personen entlastet worden. Die meisten Mitgliedsstaaten hätten angegeben, dass die Protokollierung der Nutzerspuren zumindest "wertvoll" für die Abwehr und die Bekämpfung von Straftaten gewesen sei. 19 EU-Ländern hätten für 2008 und/oder 2009 Statistiken zur Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten nach Brüssel gemeldet. Dort sei 2008 rund 1,4 Millionen und 2009 2 Millionen mal Zugang zu den Informationshalden begehrt worden. Die Verteilung der Zugriffe auf die Staaten sei jedoch sehr ungleichmäßig. So habe es in Polen 2008 1 Million Ersuchen bei rund 38 Millionen Einwohnern gegeben, in Deutschland dagegen nur knapp 13.000 bei über doppelt so viel Einwohnern.

Die Kommission listet ein paar Einzelfälle auf, in denen die Protokollierung der Nutzerspuren Strafverfolgern geholfen habe. Eine von der FDP in Auftrag gegebene Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hat aber bereits herausgefunden, dass die Vorratsdatenspeicherung in der EU die Aufklärungsquote in Ländern mit entsprechenden Auflagen nicht entscheidend verbessert hat.

90 Prozent der anlasslos gespeicherten Daten, die Ermittler 2008 verwendeten, waren dem Bericht nach höchstens sechs Monate alt. Die meisten EU-Länder hielten es trotzdem für entscheidend, noch über ein halbes Jahr hinaus Zugang zu den Verbindungs- und Standortinformationen zu haben. Vor allem Daten zur Internetnutzung seien oft lange nach ihrer Entstehung gefragt. Ferner habe eine lange Verwendungsmöglichkeit bei der Verfolgung besonders schwerer Straftaten und bei Anfragen aus anderen Mitgliedsstaaten eine große Bedeutung.

Ein buntes Bild bietet die Analyse, wenn es um die Zeiträume der Speicherverpflichtungen und die Bedingungen zur Nutzung der Daten durch Sicherheitsbehörden oder sonstige staatliche Stellen geht. Generell sieht die Richtlinie Aufbewahrungsfristen zwischen sechs und 24 Monaten vor. Zehn Nationen haben sich zufolge für eine einjährige Speicherdauer entschieden, drei für sechs Monate und jeweils ein Staat für zwei beziehungsweise anderthalb Jahre. Fünf hätten unterschiedliche Längen für Telefon- und Internetdaten beschlossen, wieder andere nähmen noch speziellere Differenzierungen vor.

Zugreifen auf die begehrten Informationen dürfen in allen Ländern, in denen derzeit eine Speicherpflicht im Sinne der Direktive herrscht, nationale Polizeikräfte und in fast allen auch Staatsanwälte. 14 Staaten zählen Geheimdienste oder das Militär mit zu den "kompetenten Behörden", denen der Zugang zu den Vorratsdaten offen steht. Ein Land erlaubt allen staatlichen Stellen Abfragen, solange es dafür eine gesonderte gesetzliche Regelung gibt. Elf EU-Mitglieder verlangen eines Richtergenehmigung vor jedem Zugriff, drei in machen Fällen, in vier reicht eine Autorisierung aus der Behördenleitung. In zwei Ländern "scheint es" laut dem Bericht so zu sein, "dass die einzige Bedingung darin besteht, eine schriftliche Anfrage vorzulegen". Ferner beachteten nicht alle den Zweck der Richtlinie, eine Bekämpfung "schwerer Straftaten" zu erleichtern. Mehrfach werde diese Bedingung nicht näher definiert oder bewusst ein Zugriff auch bei einfachen Delikten gestattet.

Die Anforderungen zum Datenschutz haben 15 Staaten voll umgesetzt, schreibt die Kommission weiter. Vier erfüllten sie zum Teil, hätten aber keine Vorschriften zum Löschen der Informationen nach Ablauf der Speicherfrist. 22 Länder verfügten über eine Aufsichtsbehörde. Es sei aber nicht klar, welche spezifischen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen wie starke Authentisierungsmechanismen oder Protokollverfahren eingesetzt würden. Die Brüsseler Regierungsinstanz zeigt sich so unzufrieden damit, dass die Umsetzung der Vorgaben gerade an dieser Stelle angesichts der hohen Sensibilität der erfassten Daten "inkonsistent" sei. Sie kündigt an, hier strengere Vorschriften machen und beispielsweise Standards zur Integration des Datenschutzes schon in die Technik vorschlagen zu wollen.

Insgesamt hält der Report fest, dass die Richtlinie keinen harmonisierten Ansatz zur Vorratsdatenspeicherung und keine gleichen Wettbewerbsbedingungen mit sich gebracht habe. Dies sei vor allem ein Problem für die betroffenen Telekommunikationsfirmen. Die Kommission will daher Wege zur "übereinstimmenden Kostenerstattung für alle Betreiber" suchen. Sie gelobt weiter, dass jeder künftige Vorstoß zur pauschalen Protokollierung von Nutzerspuren das Verhältnismäßigkeitsprinzip respektiere und "geeignet" sei für die Bekämpfung schwerer Verbrechen und von Terrorismus. Dazu tritt das Versprechen, die Folgen der Richtlinie etwa für die Effizienz des Strafverfolgungssystems noch gründlicher abzuschätzen und ein "Schürfen in den Daten" zu verhindern. Die federführende Innenkommissarin Cecilia Malmström hatte im Vorfeld bereits angekündigt, die EU-Vorgaben gründlich überarbeiten zu wollen.

Für Alvaro zeigt die "mit siebenmonatiger Verspätung" vorgelegte Evaluierung, dass "wir einem Wildwuchs an nationaler Willkür gegenüberstehen". Einen statistischen Nachweis für den Nutzen der Richtlinie könne die Kommission erwartungsgemäß nicht vorlegen. Sie sei auch gezwungen, die Verhältnismäßigkeit der Direktive in Frage zu stellen. Der Liberale bedauert, dass die Brüsseler Einrichtung die von der FDP hochgehaltene "anlassbezogene Speicherung der Daten" gemäß dem "Quick Freeze"-Verfahren weiter ablehnt, obwohl diese"offensichtlich die einzige grundrechtskonforme Lösung bei der Wahrung der berechtigten Sicherheitsinteressen" darstelle. Insgesamt werde "ein gescheitertes Vorhaben gegen den Willen der EU-Bürger künstlich beatmet und am Leben gehalten". (it)