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Vorratsdatenspeicherung: BZÖ startet Initiative für Verfassungsklage

Drittelbeschwerde der Opposition wird Vorratsdatenspeicherung zu Fall bringen

Wien (OTS) - BZÖ-Klubobmannstellvertreter Sicherheitssprecher
Peter Westenthaler kündigt heute an, dass das BZÖ mittels einer so genannten Drittelbeschwerde eine Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung der Regierung einbringen will. Nachdem sowohl FPÖ wie auch Grüne sich im Laufe der heutigen Debatte im Parlament eindeutig gegen die Spitzelpläne der Regierung ausgesprochen haben, rechnet das BZÖ fix mit den nötigen Unterschriften der restlichen Oppositionsabgeordneten.

Das BZÖ unterstützt auch die namentliche Abstimmung über die Vorratsdatenspeicherung, denn gerade die SPÖ habe sich massiv gegen diese ausgesprochen und stimme jetzt zu. "Es ist unverständlich, wie sich die SPÖ und gerade der Vorsitzende des Datenschutzrates Johann Maier, der sich immer gegen diese Überwachungsmethode ausgesprochen hat, verhält und wider besseren Wissens zustimmt. Dieser Beschluss ist falsch, hält nicht und die EU wird im Dezember eine neue Richtlinie vorlegen, weil selbst in Brüssel erkannt wurde, dass die Vorratsdatenspeicherung in dieser Form grundrechtswidrig ist", erklärt Westenthaler.

Westenthaler verweist auf Schweden, das die Umsetzung verweigere oder mehrere europäische Länder, wo Höchstgerichte die Umsetzung der Richtlinie als verfassungswidrig gekippt hätten. Seit wenigen Tagen gebe es auch ein Gutachten des deutschen Bundestages, das ein EU-weites Verbot des Überwachungsinstrumentes Vorratsdatenspeicherung empfiehlt. Das Argument der ÖVP, eine Umsetzung bringe eine viel höhere Aufklärungsquote kontert Westenthaler mit Deutschland, wo es laut Bundestagsgutachten eine Steigerung von lächerlichen 0,006 Prozent gegeben hat. Auch der brandneue Evaluierungsbericht der EU-Kommission vom 18. April stelle fest, dass es mit der Vorratsdatenspeicherung keine Gewähr für den Schutz der Privatsphäre mehr gebe.

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