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Generalanwältin bezweifelt Vereinbarkeit einer Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten (20.7.2007) Drucken E-Mail

Pressemitteilung vom 20.07.2007:

Die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof Juliane Kokott bezweifelt in einer Stellungnahme vom Mittwoch, dass die Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat mit den Grundrechten vereinbar ist. Sie weist auf europäische Vorgaben für die Nutzung von Kommunikationsdaten hin, mit denen der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung nicht im Einklang steht. 

"Man kann daran zweifeln, ob die Speicherung von Verkehrsdaten aller Nutzer – gewissermaßen auf Vorrat – mit Grundrechten vereinbar ist, insbesondere da dies ohne konkreten Verdacht geschieht", schreibt die Generalanwältin in ihren Schlussanträgen zum spanischen Recht, das seit 2002 eine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung kennt. Die Generalanwältin, die in Kürze auch zur Nichtigkeitsklage Irlands gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung Stellung nehmen wird, verweist auf die Europäischen Datenschutzbeauftragten und das Bundesverfassungsgericht, die eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt haben.

"Über 40 Bürgerrechts-, Wirtschafts- und Berufsverbände fordern bereits, die in Deutschland geplante Vorratsdatenspeicherung auf Eis zu legen, bis der Europäische Gerichtshof über ihre Rechtmäßigkeit entschieden hat", kommentiert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Wenn die Koalition alle Warnungen in den Wind schlägt und voreilig eine Totalprotokollierung unserer Kommunikation einführt, erwartet sie in Luxemburg und Karlsruhe ein fulminantes Waterloo."

Die Generalanwältin spricht weitere europäische Vorgaben an, denen der Gesetzentwurf der Koalition keine Rechnung trägt. Selbst wenn man die Zulässigkeit einer Vorratsdatenspeicherung unterstelle, besage eine "Wertentscheidung des Gemeinschaftsgesetzgebers", dass "nur schwere Kriminalität eine gemeinschaftsweite Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten und ihre Verwendung erfordert." Union und SPD wollen auf Vorrat gespeicherte Kommunikationsdaten dagegen schon zur Verfolgung privater Tauschbörsennutzer und zur geheimdienstlichen Beobachtung von Personen nutzen lassen. Kokott dürfte auch dem Rütteln der Union an dem Richtervorbehalt, der im Gesetzentwurf zur stärkeren Durchsetzung des Urheberrechts vorgesehen ist, einen europarechtlichen Riegel vorgeschoben haben. Nutzerdaten dürfen der Generalanwältin zufolge "nicht ohne Beteiligung [staatlicher] Stellen - etwa der Gerichte oder der datenschutzrechtlichen Kontrollinstanzen – an die privaten Rechteinhaber herausgegeben werden".

Insgesamt sieht die Generalanwältin die Gefahr eines "gläsernen Bürgers" und warnt, "dass die Speicherung von Daten für bestimmte Zwecke den Wunsch weckt, diese Daten umfassender zu nutzen." Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, begrüßt die Anträge der Generalanwältin und fordert von der deutschen Regierungskoalition den Stopp der geplanten Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, bis der Europäische Gerichtshof über die dagegen vorliegende Nichtigkeitsklage entschieden hat.

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