BKA-Chef beharrt auf Vorratsdatenspeicherung

In einem Zeitungsinterview hat der Präsident des BKA, Jörg Ziercke, erneut ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gefordert. Die jüngste Aushebung einer Düsseldorfer Terroristenzelle sei wegen der fehlenden Speicherpflicht beinahe gescheitert.

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Von
  • dpa

Nach der Festnahme von drei Mitgliedern der Düsseldorfer Terrorzelle hat BKA-Präsident Jörg Ziercke erneut mit Nachdruck ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verlangt. "Alle Experten sind sich einig: Wir brauchen die Frist zur Mindestspeicherung", sagte der Chef des Bundeskriminalamtes (BKA) der Welt am Sonntag. Er verstehe nicht, warum die Politik angesichts klarer Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht tätig werde.

Die Ermittlungen gegen die Düsseldorfer Zelle seien wegen der fehlenden Speicherpflicht beinahe schiefgegangen, sagte Ziercke. "Wir hatten riesiges Glück." Seine Behörde habe von amerikanischer Seite die IP-Adresse eines Computers erhalten, die zu dem inzwischen inhaftierten Hauptverdächtigen geführt hatte. "Der Provider war kurz davor, die zur IP-Adresse zugehörigen Daten zu löschen. Einen Tag später, und die Spur wäre tot gewesen."

Mit der Vorratsdatenspeicherung würden Provider verpflichtet,Daten nicht nur ein paar Tage, sondern sechs Monate zu speichern. Ziercke: "Diese Frist brauchen wir, um terroristische Netzwerkstrukturen aufklären zu können." Auch bei anderen Straftaten, bei denen das Internet eine Rolle spiele, sei die Vorratsdatenspeicherung wichtig.

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anfang März 2010 hat das Bundeskriminalamt laut Ziercke rund 5100 Anträge bei Providern auf Datenauskunft gestellt. "In 87 Prozent der Fälle haben wir keine Auskunft mehr bekommen, weil die Daten bereits gelöscht waren. In nur 13 Prozent hatten wir Glück. Das ist wie bei einer Lotterie." (ck)