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Bericht: "Apple ist doch viel schlimmer" (19.05.2011) Drucken E-Mail

Michael von der Ortsgruppe Hannover des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung berichtet über seine Eindrücke von einem Arbeitswochenende der ASJ (Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen und Juristinnen) Niedersachsen zum Thema Vorratsdatenspeicherung am 8. Mai 2011:

Heute war ich zu einem Arbeitswochenende der ASJ (Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen und Juristinnen) in der Nähe von Hannover (Springe) eingeladen. An diesem "rechts- und innenpolitischen Seminar" unter dem Motto "Bürgerbeteiligung und Demokratie - Legitimität staatlichen Handelns stärken" waren etwa 20 Juristen, Richter und Staatsanwälte mit SPD-Parteizugehörigkeit aus Niedersachsen geladen und gemeinsam mit dem Landtagsabgeordneten Grant Hendrik Tonne und dem niedersächsischen Vorsitzenden der GdP (Gewerkschaft der Polizei), Dietmar Schilff, hatten wir 90 Minuten Zeit, um das Thema Vorratsdatenspeicherung zu beleuchten.

Ich habe zunächst einmal die Art und Weise des Entstehens unserer Gruppe und die Arbeitsweise und Prinzipien beleuchtet, weil ich der Meinung bin, dass das ein interessantes Modell ist. Dann habe ich wesentliche Kritikpunkte aufgeführt und die europäische Ebene mit dem zweifelhaften Evaluationsprozess angerissen. Das alles, soweit es in der kurzen Zeit möglich war. Bei dieser Gelegenheit: das neulich veröffentlichte Interview mit Hans-Jörg Albrecht ist prägnant, kompakt und lesenswert.

Ich kann nicht alles wiedergeben, was die anderen Diskussionsteilnehmer geantwortet haben, nur ganz kurz:

  • Die GdP Niedersachsen sieht das Thema Vorratsdatenspeicherung (angeblich) deutlich liberaler als die GdP Deutschland, die nun Herrn Witthaut als Chef hat, ehemals hier in Niedersachsen Vorsitzender.
  • Die niedersächsische SPD-Landtagsfraktion erarbeitet gerade eine eigene Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung (Veröffentlichung steht kurz bevor) und wird voraussichtlich die fatalen Forderungen nach 7 Tagen Speicherfrist für
    Kommunikationsdaten und 90 Tagen Speicherfrist für IP-Daten einbringen! Also schlechte Nachrichten...
  • Von weiteren sechs Meldungen aus den Reihen der Teilnehmer waren vier bis fünf pro Vorratsdatenspeicherung ausgerichtet.

Ich konnte - wie ich hoffe - das eine oder andere Argumentationsdetail in einer einzigen Reaktion, die mir anschließend auf die Wortmeldungen erlaubt war, zurechtrücken. Trotzdem bleibt der Eindruck, dass ein nicht unbedeutender Anteil der SPD-Juristen pro Vorratsdatenspeicherung eingestellt ist. Immerhin habe ich hinterher in Einzelgesprächen bekräftigt bekommen, dass man von unserem "Herzblut" beeindruckt sei und "einiges gelernt habe"...

Am Ende des Berichts nenne ich ein paar Zitat- und Argumentationsfetzen aus der Veranstaltung. Auf die mit *) gekennzeichneten Äußerungen bin ich in meiner Nachrede noch einmal erwidernd eingegangen.

  • "Die Einhaltung der Grundrechte sind gar keine frage" *)
  • "Wir brauchen dringend eine Regelung"
  • "Wir brauchen Daten"
  • "Was ist notwendig für die Sicherheit und den Schutz der Allgemeinheit?"
  • "Wir müssen trennen zwischen Speicherung von Kommunikationsdaten und von IP-Daten"
  • "IP-Daten wurden auch vorher schon gespeichert"
  • "Mindestspeicherung", "Mindestspeicherfrist" - dieser Begriff wurde auch von Herrn Tonne ohne Wimpernzucken eingesetzt. *)
  • "Apple ist doch viel schlimmer" *)
  • "Diejenigen, die sich geschickt anstellen, an die kommen wir ohne Vorratsdatenspeicherung nicht ran" *)
  • Berichte von Einzelfällen (Vietnamesenmord, vergewaltigtes Kind), die ohne Vorratsdatenspeicherung angeblich nicht aufgeklärt werden konnten
  • "Ob es überhaupt zu Missbrauch von Vorratsdaten kommen würde, ist völlig unklar" *)
  • StudiVZ und der Umgang junger Leute mit Handys ist schlimm *)
  • "Unmengen von Straftaten im Internet" *)
  • "Es wird einen exponenentiellen Anstieg von Straftaten im Internet geben" *)
  • Warum wird das subjektive Sicherheitsempfinden beeinträchtigt *)
  • "Diffuses Bedrohungsgefühl" ist ein Begriff, der nur vom Bundesverfassungsgericht oder von Psychiatern gebraucht wird (!) *)
  • "Das Bundesverfassungsgericht hängt in seiner Grundeinstellung dem aktuellen Kopfempfinden der Bevölkerung hinterher" (das wurde erfreulicherweise durch Herrn Tonne mal richtig gestellt, dass letzteres doch auch kein Maßstab für das Bundesverfassungsgericht sein dürfe) 

Siehe auch:

 
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