IP-Vorratsdatenspeicherung

Netzgemeinde empört über Gesetzentwurf

Wenige Stunden nach der Vorlage des Gesetzentwurfs zur siebentägigen IP-Vorratsdatenspeicherung hat die Netzgemeinde mit einem Offenen Brief reagiert. Die Justizministerin wird von den digitalen Bürgerrechtlern massiv kritisiert. Den überwachungspolitischen Hardlinern geht der Entwurf dagegen nicht weit genug.

Artikel veröffentlicht am ,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Bild: Sean Gallup/Getty Images)

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat ihren lange angekündigten Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt und Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zugeleitet. Kern des Papiers, das der Tageszeitung Die Welt vorliegt, ist das umstrittene Quick-Freeze-Verfahren mit siebentägiger Vorratsdatenspeicherung. Der Entwurf trägt den Titel: "Gesetz zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet".

Inhalt:
  1. IP-Vorratsdatenspeicherung: Netzgemeinde empört über Gesetzentwurf
  2. Placebo noch übertrieben

In dem 35 Seiten umfassenden Papier wird betont, dass ein Einfrieren der Daten aus konkretem Anlass der massenhaften Vorratsdatenspeicherung vorzuziehen sei. Quick-Freeze werde angewandt, um die "Erforschung eines Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten" zu ermöglichen. Der Entwurf trage "wesentlichen Bedürfnissen der Strafverfolgungsbehörden angemessen Rechnung", heißt es in der Begründung des Gesetzestextes, begrenze aber "die Menge der zu speichernden Daten auf das notwendige Maß".

"Die FDP lehnt es ab, dass Daten von 82 Millionen Bürgern auf Halde gelegt werden - ob das jetzt drei Monate sind oder sechs", sagte Leutheusser-Schnarrenberger der Welt. "Erst alles auf Vorrat speichern und dann den Datenberg durchforsten, das ist kein sinnvoller Weg." Es könne allein um eine anlassbezogene Speicherung für einen überschaubaren Personenkreis gehen. Nur unter dieser Prämisse sei die FDP bereit zum Kompromiss.

Vertreter der Internet-Community haben dagegen kritisiert, dass Leutheusser-Schnarrenberger Internet-Zugangsanbieter verpflichten will, flächendeckend und ohne Anlass für die Dauer von sieben Tagen auf Vorrat zu speichern, wer wann unter welcher IP-Adresse mit dem Internet verbunden war. In einem offenen Brief (PDF) heißt es: "Solche Protokolle sollen es Staatsbeamten ermöglichen, schon bei dem Verdacht einer Bagatellstraftat die Identität des Nutzers einer IP-Adresse ohne richterliche Anordnung offenlegen zu lassen, voraussichtlich aber auch schon präventiv sowie für geheimdienstliche Ermittlungen. Alleine die Deutsche Telekom musste 2010 täglich über 50 Staatsanfragen nach der Identität des Nutzers einer IP-Adresse beantworten. Eine identifizierte IP-Adresse ermöglicht zwar für sich genommen noch keinen unmittelbaren Rückschluss auf Gesprächspartner. In Verbindung mit Internet-Nutzungsdaten, die staatliche Stellen ohne richterliche Anordnung bei Internetanbietern wie Google anfordern können, lässt sich mit einer identifizierten IP-Adresse aber sogar der Inhalt der Telekommunikation einer Person nachvollziehen, also wer wonach im Internet gesucht, sich wofür interessiert und welchen Beitrag veröffentlicht hat."

Derzeit speicherten nur einzelne Internet-Zugangsanbieter die Zuordnung von IP-Adressen einige Tage lang auf Vorrat. Die Zulässigkeit dieser Praxis ist Gegenstand laufender Gerichtsverfahren, heißt es in dem Offenen Brief.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed
Placebo noch übertrieben 
  1. 1
  2. 2
  3.  


Himuralibima 13. Jun 2011

Auch bei Flatrate? Ich dachte, das wäre erledigt.

Himuralibima 13. Jun 2011

Hier die ganz unironische Erklärung: Schweiz = Demokratie (zur Zeit weltweit die...

samy 13. Jun 2011

kwt

Anonymer Nutzer 12. Jun 2011

... dann haben wir jedenfalls solange Ruhe vor solchen absurden Gesetzen. Ob 7 Tage, 7...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Angeblicher Wunder-Chip
Tachyum baut weiter sein Kartenhaus

Ein abgekupfertes White Paper, dürftige Leistungsdaten und leere Gehäuse: Tachyum gibt es immer noch, den Prozessor Prodigy aber weiterhin nicht.
Eine Analyse von Johannes Hiltscher

Angeblicher Wunder-Chip: Tachyum baut weiter sein Kartenhaus
Artikel
  1. Interview mit Don Lemon: Elon Musk spricht über Ketamin-Konsum und Raketen-Roadster
    Interview mit Don Lemon
    Elon Musk spricht über Ketamin-Konsum und Raketen-Roadster

    Das einstündige Interview hat seinen Moderator den Job gekostet. Viel Neues lässt sich über Elon Musks Drogenkonsum, Weltbild und Zukunftspläne trotzdem nicht lernen.
    Von Daniel Ziegener

  2. Cloud-Gaming: GOG bringt Spiele auf Amazon Luna
    Cloud-Gaming
    GOG bringt Spiele auf Amazon Luna

    Good old Games sollen ihren Weg in die Gamingcloud finden und dennoch die Vorzüge des Verzichts auf ein DRM beibehalten.

  3. Hardware mieten statt kaufen: Zum KI-Training in die Cloud gehen?
    Hardware mieten statt kaufen
    Zum KI-Training in die Cloud gehen?

    DIY-KI Wir wollen ein KI-Modell trainieren, aber die eigene Hardware reicht nicht. Die Lösung: Ein Umzug in die Cloud. Aber ist das so einfach?
    Ein Erfahrungsbericht von Johannes Hiltscher

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Gaming-Deals (bis -51%) bei MediaMarkt • Samsung Galaxy Week: Rabatte bis 47% • Ubisoft Spring Sale (PC) • 8x Panasonic eneloop AA 19,99€ • NBB: Black Weeks bis -70% • be quiet! Shadow Base 800 93,89€ • Hisense 85A6BG 999€ [Werbung]
    •  /