BKA kann Missbrauchsdarstellungen auch ohne Vorratsdatenspeicherung verfolgen

Vor einigen Tagen forderte der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, von der Bundesregierung wieder einmal eine flächendeckende Speicherung aller Verbindungsdaten in Deutschland zum „Kampf gegen Kinderschänder“. Die Begründung: Das FBI habe dem BKA im August die IP-Adressen von 15 aus Deutschland stammenden mutmaßlichen Mitgliedern eines internationalen Kinderpornorings mitgeteilt. Das BKA habe aber in keinem Fall ermitteln können, wer sich hinter den IP-Adressen verberge, da die Unternehmen, über die der Internetzugang erfolgte, ihre Nutzungsdaten bereits gelöscht hatten. Das Fazit: „BKA kann Pädophile im Internet nicht verfolgen“.

Richtig daran ist nur, dass US-Behörden im Rahmen der „Operation Delego“ ein Internetforum namens „Dreamboard“ geschlossen haben, über welches ca. 600 Personen Darstellungen von Kindesmissbrauch austauschten (siehe Pressemitteilung des US-Ministeriums für „Heimatsicherheit“ vom 03.08.2011). Bislang ist nur von 15 dieser 600 Personen bekannt, dass sie selbst Kinder missbraucht hätten, so dass von einem „Kampf gegen Kinderschänder“ nur sehr bedingt die Rede sein kann (siehe IP-Vorratsdatenspeicherung ist ungeeignet zum Schutz von Kindern).

Falsch ist der von Ziercke erweckte Eindruck, sämtliche Ermittlungen in Deutschland seien fehlgeschlagen. Vielmehr hat das BKA selbst bestätigt, dass „hierzulande mittlerweile mehrere Verdächtige festgenommen“ worden sind. Diese Festnahmen waren ohne verdachtslose Vorratsdatenspeicherung möglich. Auch in den USA, in Kanada und in Schweden gab es Festnahmen mutmaßlicher Nutzer des Forums, obwohl auch diese Staaten nicht flächendeckend sämtliche Internetverbindungen auf Vorrat erfassen lassen. Ein Zusammenhang mit Vorratsdatenspeicherung lässt sich also nicht herstellen.

Wenn sich 15 deutsche IP-Adressen nicht haben zuordnen lassen, dann beruht das auf Mängeln bei der internationalen Zusammenarbeit. Hätte das FBI die IP-Adressen zeitnah mitgeteilt, so hätten die Verdächtigen noch während der bestehenden Internetverbindung durchaus auch ohne Vorratsdatenspeicherung in Deutschland identifiziert werden können.

Das BKA teilt wohlweislich nicht mit, wann die 15 IP-Adressen registriert wurden. Ohne diese Information lässt sich weder behaupten, dass die vom Bundesjustizministerium propagierte einwöchige IP-Vorratsdatenspeicherung weiter geführt hätte, noch die vom Bundesinnenministerium geforderte sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung. In den US-amerikanischen Anklageschriften werden den Betroffenen Taten im Jahr 2010 vorgeworfen. Wenn das FBI solche Daten erst im August 2011 übermittelt, hätte selbst eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung nicht weiter geführt.

Selbst wenn Daten vorhanden gewesen wären, ist völlig offen, ob die IP-Adressen darüber einer Person hätten zugeordnet werden können oder nur einem Internetcafé, einem offenen WLAN-Internetzugang oder einem Anonymisierungsdienst. Nach US-Angaben nutzten die Täter Proxyserver, so dass nur deren IP-Adresse geloggt wurde. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erfasst die Betreiber solcher Server jedoch von vornherein nicht.

Der vom BKA hergestellte Zusammenhang zur verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung ist vor diesem Hintergrund nicht haltbar. Aus einer Untersuchung des Max-Planck-Instituts im Auftrag des Bundesjustizministeriums ist bekannt, dass 72% der Ermittlungsverfahren mit erfolgreicher Verbindungsdatenabfrage gleichwohl eingestellt werden.

Hinzu kommt, dass schon immer, auch unter Geltung des verfassungswidrigen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung, ein gewisser Teil von Internetdelikten nicht aufzuklären war. 2009 wurden trotz 6-monatiger IP-Vorratsdatenspeicherung beispielsweise 1.016 Verdachtsfälle der Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht aufgeklärt. Die 15 Fälle, wegen derer das BKA jetzt Krokodilstränen vergießt, fallen bei 2,7 Mio. jährlich in Deutschland unaufgeklärten Straftaten nicht merklich ins Gewicht (unter 0,001%).

Verbreitung, Besitz und Verschaffung kinderpornografischer Darstellungen ist auch nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung massiv rückläufig (2007: 11.704 Fälle, 2008: 9.585 Fälle, 2009: 7.069 Fälle, 2010: 5.944 Fälle). Diese Delikte wurden 2010 und damit im Wesentlichen nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung zu 79% und damit deutlich häufiger aufgeklärt als sonstige Straftaten (56%).

Gleiches ergibt sich aus einer bislang unveröffentlichten Auskunft des Bayerischen Innenministers Herrmann vom Juli. Darin muss selbst der notorische Scharfmacher in Sachen Vorratsdatenspeicherung eingestehen, dass 2010 und damit im Wesentlichen nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung mehr als 83% der in Bayern polizeilich registrierten Fälle kinderpornographischer Schriften im Internet erfolgreich aufgeklärt werden konnten!

Fachleute kommentieren die immer wieder auftauchenden BKA-Zahlen dementsprechend kritisch: „Für eine seriöse wissenschaftliche Stellungnahme fehlt jede Basis“, erklärte etwa Dr. Michael Kilchling vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, das seriöse wissenschaftliche Rechtstatsachenforschung betreibt.

Der ehemalige Leiter des Referats für Rechtstatsachenforschung im Bundesjustizministerium, seines Zeichens Ministerialrat, warnte in einem bislang unveröffentlichten Vermerk in noch deutlicheren Worten vor BKA-Zahlen:

[Das] Referat [für Rechtstatsachenforschung] hält BKA-Erkenntnisse nur bedingt für brauchbar und nur am Rande für verwertbar. Die Initiative zur Sammlung rechtstatsächlicher Erkenntnisse im BKA wurde erstmals 1998 auf dem Forum „Rechtstatsachen als Grundlage einer rationalen Kriminalpolitik“ thematisiert. Angekündigt wurde die Einrichtung einer „Rechtstatsachensammelstelle“ im BKA und die Einrichtung eines Gesprächskreises „Rechtstatsachen“, dessen Ziel nach Vorstellung des BMI die Effektivierung der Kooperation auf dem Gebiet der Rechtstatsachenforschung sein sollte. Bereits zu Beginn des Gesprächskreises hatte der Unterzeichner, der Mitglied des neu eingerichteten Gesprächskreises „Rechtstatsachen“ wurde, Veranlassung, an der Aufrichtigkeit der proklamierten Zielsetzung zu zweifeln. Sehr schnell wurde deutlich, dass erklärtes Ziel der beim BKA neu eingerichteten Arbeitsgruppe RETASAST (Rechtstatsachensammelstelle) war, Gesetzgebungsforderungen der Innenseite durch einzelne Fallbeispiele besser belegen zu können; ein insbesondere durch die damalige politische Konstellation eines liberal geführten BMJ und konservativ geführten BMI begründeter Wunsch. Aus diesem Grunde hat die Arbeitsgruppe von Anfang an auch nur von einzelnen Ländern Informationen erhalten; die meisten Innenverwaltungen der Länder verweigerten die gewünschte Anlieferung von einschlägigen Fällen an die Arbeitsgruppe des BKA. Repräsentative Rechtstatsachenermittlung, d.h. Erhebung von einer Zahl von Sachverhalten auf dem Gebiet des Rechts, die einen Rückschluss von einer Teilmenge auf die gesamte Einheit zulässt, konnte die Arbeitsgruppe nicht leisten. Der Unterzeichner hat keine Erkenntnisse, die vermuten ließen, dass sich an dieser Situation etwas grundlegend geändert hat.

Ungeachtet der BKA-Kampagne bleibt es somit dabei, dass eine verdachtslose Erfassung sämtlicher Telekommunikations- oder Internetverbindungen in Deutschland, wie sie jetzt für den Internetbereich selbst die Bundesjustizministerin vorschlägt, nutzlos und vor allem schädlich für unsere Gesellschaft wäre. Um die drohende neuerliche Totalerfassung unserer Kommunikation oder Internetverbindungen vor dem Bundestag persönlich ablehnen zu können, braucht der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung innerhalb von drei Wochen 50.000 Unterstützer seiner Petition „Verbot der Vorratsdatenspeicherung“. Helft mit, dieses Ziel zu erreichen!

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10 Kommentare »


  1. Freiheit statt Angst 2011 « Volkersworld — 26. August 2011 @ 20.50 Uhr

    [...] Hinterfragt, ob es dabei wirklich nur um die bösen Terroristen, Schwerverbrecher oder “Kinderschänder” geht oder ob nicht andere Motive dahinter stehen (Macht oder Kontrolle [...]


  2. Kosten für Einstellung des Elena-Verfahrens noch unklar | Erinnerungsforum — 28. August 2011 @ 9.30 Uhr

    [...] Richtig daran ist nur, dass US-Behörden im Rahmen der „Operation Delego“ ein Internetforum namens „Dreamboard“ geschlossen haben, über welches ca. 600 Personen Darstellungen von Kindesmissbrauch austauschten (siehe Pressemitteilung des US-Ministeriums für „Heimatsicherheit“ vom 03.08.2011). Bislang ist nur von 15 dieser 600 Personen bekannt, dass sie selbst Kinder missbraucht hätten, so dass von einem „Kampf gegen Kinderschänder“ nur sehr bedingt die Rede sein kann (siehe IP-Vorratsdatenspeicherung ist ungeeignet zum Schutz von Kindern).weiter:http://www.daten-speicherung.de/index.php/bka-kann-missbrauchsdarstellungen-auch-ohne-vorratsdatensp… […]


  3. Kampagnero Ziercke : Burks' Blog — 28. August 2011 @ 18.11 Uhr

    [...] Daten-Speicherung.de beweist, dass der chef des Bundeskriminalamts ein Lügner ist. Und ein Dummschwätzer obendrein. (via law blog) [...]


  4. Piratenpartei Duisburg » Mal wieder VDS — 29. August 2011 @ 11.56 Uhr

    [...] Kommentar zur “Wirksamkeit” der VDS findet sich hier zusammen mit einem Aufruf folgende E-Petition an den Bundestag [...]


  5. Links 002 | nerd4you.net — 29. August 2011 @ 22.55 Uhr

    [...] Vorratsdatenspeicherung vs. Kinderpornos im Netz – Die ewige Zahlendreherei des BKA [...]


  6. Was für eine Logik — 30. August 2011 @ 10.34 Uhr

    „Die 15 Fälle, wegen derer das BKA jetzt Krokodilstränen vergießt, fallen bei 2,7 Mio. jährlich in Deutschland unaufgeklärten Straftaten nicht merklich ins Gewicht (unter 0,001%)“
    Das stimmt natürlich. Aus diesem Grunde sollte man die Verfolgung von Mördern und Totschlägern und eben Kinderschändern besser ganz einstellen. Nehmen ja nur einen geringen Teil der 2,7 mio Starftaten jährlich ein. Alles Resourcen-Verschwendung.
    Und am Rückgang der festgestellten Fällen von Verbreitung von K-Pornographie über die letzten Jahre kann man deutlich festmachen, dass ein direkter Zusammenhang besteht zwischen rückläufigen Fallzahlen und dem Aussetzen der Vorratsadatenspeicherung. Also weniger SPeicherung, weniger Straftaten. Konsequent jegliche Speicherung abschaffen! Dann bleiben wir auch von Straftaten verschont.
    Woher haben sie eigentlich die Zahlen für ihre „Analyse“? Doch wohl hoffentlich nicht aus den nur bedingt brauchbaren und nur am Rande(?) verwertbaren BKA-Erkenntnissen. Das wäre ja in höchstem Maße unseriös.
    Sorry, Petitionsunterstützung wird abgelehnt.

    Webmaster: Das entscheidende Argument gegen die 15-Fälle-Propaganda war nicht deren verschwindend geringer Anteil an der Zahl der nicht aufgeklärten Straftaten, sondern dass auch mit Vorratsdatenspeicherung ebenso viele Straftaten derselben Art nicht aufzuklären waren.

    Der Rückgang der registrierten Verdachtsfälle von Missbrauchsdarstellungen ist ganz unabhängig von Inkrafttreten und Nichtigerklärung der Regelung zur Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2010 erfolgt. Vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung 2007 wurden 11.704 Fälle der Verbreitung, Besitz und Verschaffung kinderpornografischer Darstellungen registriert, 2008 9.585 Fälle, 2009 7.069 Fälle, 2010 5.944 Fälle. Dieser Rückgang hat offensichtlich nichts mit der Vorratsspeicherung von IP-Adressen im Jahr 2009 zu tun.

    Die Kriminalstatistik wird vom BKA herausgegeben, aber nicht erstellt. Sie ist als „Arbeitsstatistik der Polizei“ einigermaßen aussagekräftig, aber nicht als Aussage über die Kriminalitätswirklichkeit.


  7. Lassen Sie es mich anders ausdrücken — 30. August 2011 @ 13.47 Uhr

    Leider konnte ich auch nach nochmaligem Lesen Ihres Artikels als einziges Argument gg die Datenspeicherung die angebliche Nutzlosigkeit herauslesen. Dazu kommt eine von Ihnen behauptete Verfassungswidrigkeit, wobei ich annehmen würde, dass sie das Urteil und die Bergündung des Bundesverfassungsgerichts kennen und somit auch wissen, dass diese Verfassungswidrigkeit nur für die bestehende Regelung festgestellt wurde, nicht jedoch für die generelle Speicherung.
    Seis drum, dass kein Zusammenhang zwischen gemeldeten Straftaten und einem Instrument zur Bekämpfung desselben besteht, dürfte jedem klar sein. Ausnahmen bilden vllt noch Sanktionen, denen ja immer mal wieder eine abschreckende Wirkung zugesprochen wird. Die Schlussfolgerung daraus ist somit ohne jegliche Aussagekraft bezüglich der Wirksamkeit eines solchen Bekämpfungsinstrumentes. Die von Ihnen auch angeführte Aufklärungsquote kann hier höchstens Verwendung finden. Allerdings wäre ich mit Schlussfolgerungen, nur weil sie dem Thema dienlich sind vorsichtig. Dies ist wissenschaftlich wenig seriös.
    Den Umstand der Nutzlosigkeit dadurch belegen zu wollen, dass in einem Einzelfall aufgrund des Meldeverhaltens der amerikanischen Behörden auch mit Speicherung kein Täter hätte ermittelt werden können, grenzt schon an Zynismus.
    Mal davon abgesehen dass Telekommunikationsunternehmen früher die Verkehrsdaten ihrer Kunden jahrelang aus Forschungs- und Marketinggründen aufbewahrt haben, verwundert es mich persönlich immer wieder, wie die Leute alle aufschreien wenn der Staat irgendwelche Daten verwenden will (Erhebung und Speicherung übernehmen ja immer noch die TK-Unternehmen), aber sich ansonsten einen Kehricht um Datensicherheit scheren und überall (Stichwort Sozial Network, Twitter und co) jeglichen Mist von sich ins Netz stellen.
    Als letztes vllt noch, die PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) wird nicht nur vom BKA herausgegeben, sondern natürlich auch erstellt. Die dort verwendeten Zahlen werden allerdings über einen Meldedienst aus den Bundesländern angeliefert. Das dort nur die „Kriminalität“ abgebildet ist, die der Polizei angezeigt wurde ist selbsterklärend. Die PKS hatte nie den Anspruch, die „Kriminalitätswirklichkeit“ darzustellen.

    Webmaster: Die Argumente gegen eine verdachtslose Erfassung aller Verbindungsdaten lassen sich andernorts nachlesen. Dass viele Menschen persönliche Informationen über sich freiwillig offenbaren, rechtfertigt es nicht, dass der Staat ganz andere Informationen (zudem von ganz anderen Menschen) gegen deren Willen sammelt.


  8. Wer Mst schreibt, wird keine Wahrheit ernten... — 5. September 2011 @ 15.42 Uhr

    Mich irritiert ebenfalls, aus welchen Quellen der Autor sich zur Begründung seiner teils haarsträubenden Argumentation bedient.
    An staats- und verfassungsrechtlichem Hintergrundwissen oder anderem zweckdienlichen Sachverstand (z.B. Interpretation kriminalstatistischer Informationen, Hintergründe der staatsübergreifenden Rechtshilfe), der jedoch für Bewertungen wesentlich wäre, mangelt es jedenfalls frappierend.
    Also: Ungenügend, setzen.
    Gehirn einschalten und sich vor allem informieren, bevor so ein Blödsinn mit der Intention der Ablehnung der Vorrratsdatenspeicherung verbreitet wird….


  9. Verfassungsfeinde Ziercke und Friedrichs — 28. Juni 2012 @ 20.16 Uhr

    Die Aufarbeitung der 10jährigen Mordserie einer faschistischen Terrorzelle zeigt glasklar das Totalversagen von BKA, Bundes- und Landesverfassungsschützern sowie des Bundesinnenministerium. Ziercke und Friedrichs wollen mit ihrem verfassungswidrigen Überwachungsmethoden nur von dem eigenen Versagen und der eigenen Unfähigkeit ablenken. Sie gehören schon aus Gründen politischer Hygiene als Verfassungsfeinde aus ihren Ämtern entfernt.
    Wer derart massiv das verfassungsmäßige Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung angreift, ist als demokratischer Schädling entlarvt und zu jedenfalls aus dem Amt zu beseitigen.


  10. Mal wieder VDS | ulrics — 2. August 2012 @ 20.53 Uhr

    [...] Kommentar zur “Wirksamkeit” der VDS findet sich hier zusammen mit einem Aufruf folgende E-Petition an den Bundestag [...]

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