Es ist die zweite große erfolgreiche Petition gegen die Einschränkung digitaler Bürgerrechte: heute Nachmittag überschritt eine Petition, die sich gegen die Vorratsdatenspeicherung richtet, beim Deutschen Bundestag die Marke von 50.000 Mitzeichnern. Ab dieser Anzahl muss sich der Bundestag mit dem Anliegen befassen. Das Signal an die Politik ist eindeutig: über 50.000 Menschen wenden sich gegen die anlassunabhängige Speicherung ihrer Daten. Gleichzeitig spricht sich die von Kai-Uwe Steffens (Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung) initiierte Petition dafür aus, die Vorratsdatenspeicherung auch auf EU-Ebene endgültig zu stoppen.

Dazu erklärt Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e.V.: „Die Vorratsdatenspeicherung stößt weiterhin auf große Ablehnung und hat die Menschen mobilisiert. Deshalb konnte schnell die notwendige Anzahl von 50.000 Mitzeichnern erreicht werden. Das ist ein klares Signal an die Abgeordneten: Wir wehren uns gegen diese übertriebene Überwachungsmaßnahme, und wenn ihr das nicht zur Kenntnis nehmt, dann werdet Ihr dafür die Quittung erhalten.“

In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass sich laut einer von der CDU/CSU-Fraktion in Auftrag gegebenen Allensbach-Studie selbst die Mehrheit der Unionsanhänger gegen die anlassunabhängige Vorratsdatenspeicherung wendet, obwohl insbesondere die CDU – aber auch Teile der SPD – auf die Wiedereinführung der vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärten Regelung drängen. Über 34.000 Bürger hatten dort gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt. „Wer alle Bürger für potenziell verdächtig hält und ihre Bewegungs- und Kommunikationsprofile speichern will, der sollte sich fragen, ob er als Abgeordneter in einer Demokratie wirklich den richtigen Job hat“, sagt Markus Beckedahl. „Die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie muss in Brüssel gekippt werden. Das ist möglich, wenn Deutschland sich dafür einsetzt. Die Ausrede, dass das europäisches Recht sei, zieht nicht: Die Bundesregierung kann und muss hier einen Kurswechsel vornehmen und sich gegen diese unverhältnismäßige und demokratiefeindliche Überwachungsmaßnahme aussprechen.“

In der nächsten Sitzungswoche verhandelt der deutsche Bundestag den ersten großen Erfolg der deutschen netzpolitischen Bürgerbewegung: die Abschaffung des Zugangserschwerungsgesetzes, das eine Zensur-Infrastruktur für Webseiten vorsah. Damals hatten sich über 134.000 Bürger gegen das von Ursula von der Leyen erdachte und von CDU/CSU und SPD beschlossene, angeblich Kinderpornografie bekämpfende Gesetz ausgesprochen. Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e.V.: „Ob sie hieraus wirklich etwas gelernt haben, können sie jetzt unter Beweis stellen.“

Die Petition läuft noch bis zum 6.10.2011 und kann weiter mitgezeichnet werden. Die 50.000 Mitzeichner innerhalb von drei Wochen sind notwendig, damit es zu einer Öffentlichen Anhörung des Petenten im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages kommt.

3 Meinungen zu “Petition gegen Vorratsdatenspeicherung erfolgreich: 50.000 mal Nein!

  1. Jörn Peters sagt:

    „Ab dieser Anzahl muss sich der Bundestag mit dem Anliegen befassen.“ Das ist falsch. Der Bundestag muss sich mit gar keinem Anliegen befassen, egal wie viele Menschen es unterstützen. Es geht vielmehr lediglich um einen Ausschuss des Bundestages, nämlich den für Petitionen. Der Ausschuss beschäftigt sich allerdings mit JEDER Petition, auch wenn sie nur eine einzige Unterschrift hat. Auch der Vorsitzende des Ausschusses hat dies einmal klargestellt: „jede Petition, die beim Petitionsausschuss des Bundestages eintrifft, wird gleichermaßen sorgfältig geprüft. Dies geschieht unabhängig von der Anzahl der Unterstützer. Auch ist der Erfolg einer Petition nicht an eine bestimmte Anzahl von Unterstützern gebunden.“ (http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a02/Docs/Quorum.pdf)

    Der Unterschied ist: Wenn eine Petition mehr als 50.000 Unterstützer findet, dann wird der Initiator der Petition in der Regel eingeladen, um sich die Diskussion im Ausschuss über die Petition anzuhören und dort eine Stellungnahme abzugeben. In der Regel heißt, dass das nicht immer der Fall ist. Wenn zwei Drittel der Abgeordneten das nicht wollen, dann darf der Initiator doch keine Stellungnahme abgeben.

    Es wäre gut, wenn der Fehler korrigiert wird!

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