Vorratsdatenspeicherung und Kriminalstatistik - eine Nachlese

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 16.09.2011

Anfang des Jahres hatte der AK VDS, der sich gegen die Vorratsdatenspeicherung engagiert, eine kriminalstatistische Untersuchung vorgestellt, mit der belegt werden sollte, dass die VDS bei der Aufklärung von Straftaten nicht effektiv hilft. Damit sollte die Behauptung der Befürworter einer VDS widerlegt werden, eine Vorhaltung der Telekommunikationsdaten sei für die Strafverfolgung wichtig.

Ich hatte mich sehr kritisch zu dieser Untersuchung geäußert (hier), und zwar in zweierlei Hinsicht: Die Kriminalstatistik ist erstens wegen ihres Erhebungsmodus nicht geeignet, für oder gegen die Effektivität der VDS Argumente zu liefern. Zweitens waren dem  AK VDS bei der Auswertung der Daten erhebliche Fehler unterlaufen. Meine Kritik hat man beim AK VDS aufgegriffen und die Auswertungsfehler korrigiert. Die Neuauflage findet sich hier, die ausführlichere englische Version hier. Das Fazit des AK VDS: Aus der Kriminalstatistik lasse sich jedenfalls kein Vorteil bei der Aufklärung von schweren Straftaten bzw. Internetstraftaten erkennen - die Aufklärungsquoten sind in der Zeit der Nutzung der VDS nicht angestiegen bzw. haben sich sogar verringert.

Meinen ersten Kritikpunkt muss ich allerdings aufrecht erhalten: Die Aufklärungsquote ist statistisch von mehreren Faktoren abhängig, nämlich in erster Linie von der Anzahl der angezeigten Delikte, die vom möglicherweise schwankenden Anzeigeverhalten der Straftatopfer abhängt, in zweiter Linie vom darin enthaltenen Anteil derjenigen Deliktsanzeigen, bei denen ein Tatverdächtiger "mitgeliefert" wird und erst in dritter Linie vom Erfolg polizeilicher Aufklärungsbemühungen bzw. der Effektivität der entsprechenden Aufklärungsmittel. Deshalb lässt sich mit einer Betrachtung der polizeistatischen Daten allein kaum der Effekt der Nutzung der VDS-Daten bewerten. Aber dies gilt natürlich für beide Seiten des Meinungsspektrums.

Hier hatte ich ausgeführt, wie man mit einer komplexeren Untersuchung die Effizienz der VDS für die Strafverfolgung messen könnte.

Die Gegner der VDS haben eine Online-Petition gestartet, die bereits mehr als 50.000 Unterzeichner hat.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen