Union: Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür

Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag möchte die Vorratsdatenspeicherung mit der laufenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes wieder einführen. Der erste Versuch war vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden.

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Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte die laufende Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nutzen, um die von ihr geforderte Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu verankern. Der aktuelle Regierungsentwurf für die TKG-Reform erlaube den Anbietern eine Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten zu Abrechnungszwecken für drei Monate, schreiben die Berichterstatter der Union in einem heise online vorliegenden "Nachforderungspapier" zu dem Gesetzesvorhaben. Damit hätten die Sicherheitsbehörden weniger Zeit, die für die Rückverfolgung dynamischer IP-Adressen zu einer Rufnummer notwendigen Informationen zu erhalten. Dies widerspreche den von CDU und CSU im Rahmen der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der Schwerstkriminalität gewünschten Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung.

Die von der Union vorgeschlagene Lösung ist denkbar schlicht: Aus der Möglichkeit zur dreimonatigen Sammlung von "Verkehrsdaten" soll eine sechsmonatige Verpflichtung werden. Eine weitergehende Änderung etwa einschlägiger Überwachungsparagraphen in der Strafprozessordnung, wie sie der Gegenentwurf des Koalitionspartners FDP vorsieht, halten die konservativen Telekommunikationspolitiker offenbar zunächst nicht für nötig. Die Liberalen lehnen eine Wiedereinführung der allgemeinen Vorratsdatenspeicherung entschieden ab.

Die heutige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte als Bundestagsabgeordnete Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt gegen die Pflicht für Telekommunikationsanbieter, sämtliche Telefon- und Internetverbindungsdaten anlasslos sechs Monate zu speichern. Die Richter hatten daraufhin im März 2010 das deutsche Gesetz, das eine EU-Richtlinie umgesetzen sollte, für verfassungswidrig erklärt. Leutheusser-Schnarrenberger setzt dagegen auf das "Einfrieren" von Telekommunikationsdaten im Verdachtsfall ("Quick Freeze"). Dazukommen soll eine einwöchige Speicherung von IP-Adressen zur Bestandsdatenabfrage. (vbr)