Zum Inhalt springen

Anordnung der US-Regierung Internetfirmen sollen WikiLeaks-Helfer bloßstellen

Die US-Regierung will WikiLeaks ausforschen - und nimmt dabei Internetfirmen in die Pflicht. Das "Wall Street Journal" berichtet von geheimen Anfragen an Google und einen Provider, die Daten über einen Aktivisten liefern sollten. Doch die Unternehmen gingen stattdessen vor Gericht.
WikiLeaks-Helfer Jacob Appelbaum: US-Regierung fordert Daten an (Foto unter CC-Lizenz)

WikiLeaks-Helfer Jacob Appelbaum: US-Regierung fordert Daten an (Foto unter CC-Lizenz)

Foto: Thomas Hawk

Hamburg - Ein kleiner Internetprovider und der Konzern Google sollen der US-Regierung beim Enttarnen von WikiLeaks helfen. Das berichtet das "Wall Street Journal" . Bekannt wurde die geheime Anordnung an die Unternehmen nur, weil diese vor Gericht zogen, um den Betroffenen über das Datengesuch zu informieren. Ein Bundesgesetz ermöglicht es der Regierung, ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss digitale Datenspuren abzufragen.

Wie das "Wall Street Journal" berichtet, sollen Sonic.net und Google detailliert Auskunft darüber geben, mit wem der Internetaktivist Jacob Appelbaum seit dem 1. November 2009 via E-Mail kommuniziert und mit welcher IP-Adresse er sich im Internet bewegt hat. Die Regierungsstellen habe Google am 4. Januar und Sonic.net am 15. April angeschrieben.

Von den E-Mails erhoffen sich die Ermittler offenbar Einblick in die Strukturen von WikiLeaks. Das Justizministerium hatte nach der Enthüllung von Botschaftsdepeschen angekündigt, die Organisation und ihre Helfer rechtlich für den angeblichen Verrat zu belangen. Der 28-jährige Appelbaum  hatte WikiLeaks 2010 auf einer Konferenz in den USA vertreten und öffentlich unterstützt - konkret vorgeworfen wird ihm derzeit jedoch nichts.

Konzerne kritisieren die rechtliche Grundlage

Bereits im Dezember war der Kurznachrichtendienst Twitter aufgefordert worden, gespeicherte Daten von Appelbaum, Julian Assange und weiteren WikiLeaks-Helfern, darunter die isländische Abgeordnete Birgitta Jonsdottir, offenzulegen. Das Unternehmen erstritt vor Gericht die Erlaubnis, die Betroffenen darüber informieren zu dürfen. Diese legten daraufhin Rechtsmittel ein. Wie das "Wall Street Journal" berichtet, hat Twitter bis jetzt keine Daten herausgegeben.

Internetkonzerne kritisieren, dass Ermittler solche Daten ohne richterlichen Beschluss anfordern können - dank eines Gesetzes aus dem Jahr 1986, also lange vor Ortsbestimmung und Cloud-Computing. Firmen wie Microsoft, Google und AT&T fordern, dass das Gesetz geändert wird.

Google wollte sich gegenüber dem "Wall Street Journal" nicht weiter zu dem Fall äußern. Das Unternehmen veröffentlicht aber regelmäßig eine Statistik, in der Anfragen von Ermittlern aufgelistet werden. Zwischen Juli und Dezember 2010 seien rund 14.000 Anfragen eingegangen, teilt das Unternehmen mit . In den USA folgt das Unternehmen diesen Anfragen in 94 Prozent der Fälle, in Südkorea werden aber nur 45 und in Polen gar nur zwölf Prozent der Anträge ausgeführt. Die Türkei und Ungarn liefen mit ihren Anfragen ins Leere.

Andere Rechtslage in Deutschland

In Deutschland können Ermittler auf solche Daten nur zugreifen, wenn das betreffende Unternehmen die Informationen überhaupt noch vorrätig hält. Ein Gesetz, das Provider zur sechsmonatigen Speicherung von IP-Adressen und E-Mail-Daten zwingt, wurde vom Verfassungsgericht aufgehoben. Das Justizministerium sträubt sich seitdem gegen eine Neuauflage der unter Bürgerrechtsaktivsten umstrittenen Vorratsdatenspeicherung - sie kritisieren einen pauschalen Verdacht gegen alle Bürger.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem anderen Verfahren das Ausspähen von Computern und elektronischer Kommunikation erlaubt, wenn unmittelbar Gefahr für Menschenleben besteht. Eine daraufhin angepasste Software, ein sogenannter Staatstrojaner, weist nach einer Analyse des Chaos Computer Clubs allerdings erhebliche Mängel auf.

ore
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.