Österreich: Bürgerinitiative gegen Vorratsdatenspeicherung und Terrorgesetze

"Das in der Verfassung verankerte Menschenrecht auf Privatsphäre" solle wiederhergestellt werden, meint der Verein für Internet-Benutzer Österreichs.

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Der Verein für Internet-Benutzer Österreichs (VIBE!AT) hat eine Bürgerinitiative gegen die Vorratsdatenspeicherung und zur Überprüfung bestehender Terrorgesetze gestartet. "Das in der Verfassung verankerte Menschenrecht auf Privatsphäre" solle wiederhergestellt werden. Um die Bürgerinitiative dem Nationalrat (erste Kammer des Parlaments, Anmerkung) vorlegen zu können, werden 500 Unterschriften österreichischer Staatsbürger ab 16 Jahren auf Papier benötigt. Nach Einbringen können dann weitere elektronische Unterstützungsbekundungen auf der Website des Parlaments erfolgen. Diese Möglichkeit besteht erst seit Kurzem.

Die Vorratsdatenspeicherung wurde in Österreich im April beschlossen
und soll im April 2012 in Kraft treten. In den vergangenen Jahren erfolgten bereits zahlreiche umstrittene Gesetzesänderungen, die die Überwachung der Bürger erleichtern. Besondere Aufregung verursachte die überraschend in einer Nationalratssitzung zu später Stunde verabschiedete Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG).

Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP wollen die Rechtslage durch ein "Anti-Terror-Paket" (Regierungsbezeichnung) weiter verschärfen. Das mit entsprechender Absicht erfolgende Herstellen oder auch nur Beschaffen eines Medienwerks (darunter fällt auch das Aufrufen einer Website), das zu terroristischen Straftaten anleitet, wird unter Strafe gestellt. Die Gutheißung terroristischer Straftaten wird selbst zur terroristischen Straftat. Mit der gleichen Novelle wird auch die zwangsweise Blutabnahme bei Menschen, die vielleicht bestimmte Infektion verbreiten könnten, eingeführt.

Noch bis Freitag kann jeder eine Stellungnahme zu einer weiteren Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes abgeben. Die Handy-Peilung und Auswertung von Vorratsdaten ohne richterliche Genehmigung (Paragraph 53 Absatz 3b SPG) soll auch auf ungefährdete Begleitpersonen ausgedehnt werden. Bisher durften nur Handys von Personen gepeilt werden, die die Behörde selbst für gefährdet hielt. Gleichzeitig soll die sogenannte "erweitere Gefahrenforschung" auf Einzelpersonen ausgedehnt werden: Vermutet die Behörde, dass von einer Person eine Gefahr der Herbeiführung religiös oder weltanschaulich motivierter Gewalt ausgeht, darf sie diese in Zukunft observieren.

Erleichtert werden sollen zudem etwa die Datensammlung und -Verarbeitung durch Sicherheitsbehörden, die (auch gewaltsame) Wegweisung einzelner Besetzer von Grundstücken oder Räumen, und die automatische Observation von Personen, Räumen und Fahrzeugen. Eine Reihe von Verwaltungsstrafen soll deutlich erhöht werden. Neue Verwaltungsstrafen (auch Freiheitsentzug) sind für das Tragen uniformteil-ähnlicher Kleidung sowie für grafische Darstellungen, die entweder eine öffentliche Berechtigung vortäuschen oder die das Ansehen der Sicherheitsexekutive beeinträchtigen können, vorgesehen. Unter anderem gegen Letzteres richtet sich eine Stellungnahme des Österreichischen Journalistenclubs (ÖJC), der dadurch Karikaturen eingeschränkt sieht. (jk)