Wikileaks: US-Richter erklärt Übergabe von Twitter-Daten für rechtmäßig
Die Herausgabe der Daten von Twitter-Nutzern an das US-Justizministerium verstößt nicht gegen US-Recht. Das hat ein Richter geurteilt und damit den Einspruch von drei betroffenen Nutzern abgewiesen.
Der Microbloggingdienst Twitter muss personenbezogene Daten von drei Nutzern an das US-Justizministerium übergeben. Die Anordnung sei verfassungsgemäß, erklärte Richter Liam O'Grady. Der Richter aus Alexandria im US-Bundesstaat Virginia bestätigte damit das Urteil eines anderen US-Gerichts und wies den Einspruch der Betroffenen ab.
Twitter muss damit personenbezogene Daten der isländischen Abgeordneten Birgitta Jónsdóttir, von Jacob Appelbaum, einem US-Mitarbeiter von Wikileaks, sowie von Rop Gonggrijp, einem niederländischen Hacker und Mitgründer des Providers XS4All, herausgeben. Dazu gehören Adresse und Telefonnummer sowie Nutzungsdaten, etwa wann und von welcher IP-Adresse aus das Konto genutzt wurde, an welche IP-Adressen Daten übertragen wurden sowie Details über die Daten wie deren Größe.
Relevant für eine Ermittlung
Das Ministerium hatte im Dezember 2010 unter Berufung auf einen Zusatzartikel zum sogenannten Stored Communications Act die Herausgabe der Daten verlangt. Danach können Strafverfolger die Offenlegung von Verkehrsdaten erwirken, wenn sie einem Richter begründen können, dass diese Daten für die Aufklärung eines Kriminalfalles relevant sind. Das US-Justizministerium wollte die Daten für eine Ermittlung gegen die Plattform Wikileaks.
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) kritisierte O'Gradys Entscheidung. Die US-Bürgerrechtsorganisationen EFF und American Civil Liberties Union hatten Jónsdóttir in dieser Sache vertreten. O'Grady habe gegen den Schutz der Privatsphäre entschieden, sagten sie. Außerdem habe er verhindert, dass die Betroffenen herausfinden, ob auch andere Anbieter aufgefordert wurden, Daten herauszugeben. Die drei hatten nur deshalb davon erfahren, weil sie Twitter informierte.
Daten als Freiwild
Internetnutzer vertrauten ihre Onlinekommunikation und andere Daten Unternehmen an, die diese speichern oder übertragen. "Angesichts dieser technischen Wirklichkeit sind wir sehr besorgt über die Feststellung des Gerichts, dass die Daten, die von Internetdiensten wie Twitter, Facebook, Skype und Google gesammelt werden, Freiwild sind für unbefugten Durchsuchungen durch die Regierung", erklärte Cindy Cohn von der EFF.
Jónsdóttir, Appelbaum und Gonggrijp wollen nach Angaben der EFF das Urteil prüfen und dann erwägen, ob sie weitere Schritte einleiten.
Sie, Sir, haben gerade ein Jahr Gratisüberwachung gewonnen!
dass früher, so in den 80ern und 90ern die USA das ultimative "land of the free...
"Change you can believe in."
Die Amerikanische Verfassung ist ein Witz. Hauptsache ihr sch.eiss Waffen funktionieren...