Streit um Vorratsdatenspeicherung:Warum Deutschland ein EU-Verfahren nicht fürchten muss

Die EU drängt den deutschen Staat, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Das ist, als würde sie Passagiere zwingen, in einen Bus mit schwersten Mängeln einzusteigen. Denn Brüssels Erfahrungen mit der Materie sind miserabel: Die EU muss ihre rechtsstaatlichen Konturen noch finden. Deutschland kann sich ruhigen Gewissens einem Verfahren beim EU-Gericht stellen.

Heribert Prantl

Wer Sicherheit wirklich "mit allen Mitteln" will, der darf sich mit einer Vorratsdatenspeicherung nicht begnügen. Da gibt es doch noch viel mehr Möglichkeiten zur Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten. Reicht es, wenn die Ermittlungsbehörden künftig jederzeit feststellen können, wer wann mit wem und wie lange telefoniert hat und wo er sich dabei aufgehalten hat? Reicht es, wenn festgestellt werden kann, wer was im Internet gelesen, gesucht oder geschrieben hat? Wäre es nicht besser, wenn auch gleich die Inhalte sämtlicher Telefonate aufgezeichnet würden?

Leutheusser-Schnarrenberger zu Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Vorratsdatenspeicherung

JJustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger weigert sich, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen.

(Foto: ddp)

Überhaupt: Die alte Kriminalisten-Idee, Daten schon im Kreißsaal zu erheben, wäre sicherlich ein großer Sprung für die innere Sicherheit. Wenn man jedem Baby den genetischen Fingerabdruck abnimmt, wäre das schon einmal eine gute Basis für mehr Sicherheit; sobald das Kind dann telefonieren und im Internet surfen kann, kommen neue nützliche Daten hinzu.

So sieht der schöne neue Präventionsstaat aus: Er will wissen, was die Menschen reden und denken, mit wem sie verkehren, wo sie sich aufhalten, wie sie aussehen - ganz grundsätzlich, wer sie sind und welche Anlagen sie haben. Der Staat, den sich das Grundgesetz vorstellt, ist das aber nicht. Die Verfassung, das Verfassungsgericht, die Strafprozessordnung und die Polizeigesetze ziehen Grenzen. Die Gesetze im Rechtsstaat sind Begrenzungsgesetze für die Sicherheitsorgane: Die dürfen nicht alles tun, was sie könnten; und sie dürfen auch nicht alles speichern, was irgendwie einmal nützlich sein könnte. Die entscheidende Frage ist: Wo ist die Grenze? Welche Linie darf nicht überschritten werden, auch nicht zur Bekämpfung von islamistischer oder brauner Gewalt?

Um diese Grenzlinie geht es im Streit um die Vorratsdatenspeicherung, diese Linie ist Gegenstand der Auseinandersetzung zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik. Deutschland hat in den vergangenen Jahrzehnten, seit den Gesetzen gegen die RAF, einen ständigen Grenzverschiebungs-Prozess erlebt, der aber vom Verfassungsgericht gestoppt wurde. Karlsruhe hat die Grenzlinien enger gezogen, als sie von der EU gezogen werden. Es gibt eine Grauzone zwischen Karlsruhe und Brüssel/Luxemburg, in die die Vorratsdatenspeicherung fällt.

Die EU ist aber, was ihre rechtsstaatlichen Konturen betrifft, noch im Stadium des Suchens und Findens. Sie hat selber im vergangenen April zugegeben, die Erfahrungen mit der Vorratsdatenspeicherung seien miserabel. Trotzdem drängt die EU die Bundesrepublik, sich dieser Miserabilität anzuschließen. Das ist unsinnig; das ist so, als würde man Passagiere zwingen, in einen Bus mit schwersten Mängeln einzusteigen. In Sachen Vorratsdatenspeicherung kann sich Deutschland ruhigen Gewissens einem Vertragsverletzungsverfahren beim EU-Gericht in Luxemburg stellen. Dessen Ergebnis wird sein: Nicht deutsche Standards werden aufgeweicht, sondern die noch zu weichen EU-Standards gefestigt.

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