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Studie des Max-Planck-Instituts belegt Sinnlosigkeit der Vorratsdatenspeicherung (28.01.2012) Drucken E-Mail

Befürworter der Vorratsdatenspeicherung hatten stets argumentiert, dass ohne die Vorratsdatenspeicherung ein "rechtsfreier Raum" im Internet geschaffen werde. Dieser würde unweigerlich zu einer "Schutzlücke" für die Bevölkerung führen. Eine Studie der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht belegt nun auf 271 Seiten das genaue Gegenteil: Vorratsdatenspeicherung erhöht eben nicht die Sicherheit der Bevölkerung.[1] Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert daher die Bundesregierung dazu auf, die Debatte noch einmal auf Grundlage der nun vorliegenden Ereignisse neu aufzurollen.

Die Studie belegt auf wissenschaftlicher Basis, dass Vorratsdatenspeicherung nicht zu höheren Aufklärungsquoten bei schweren Verbrechen führt. Dieser erneute Beweis für die Sinnlosigkeit dieser pauschalen Überwachung der eigenen Bevölkerung zeigt, dass die Forderungen nach Vorratsdatenspeicherung maßgeblich von politischem Aktionismus getrieben wurden und jeglicher wissenschaftlichen Begründung entbehren. Bereits letztes Jahr hatte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf die Ineffektivität der Vorratsdatenspeicherung hingewiesen. Eine Analyse der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) hatte damals ergeben, dass in den Jahren mit Vorratsdatenspeicherung keine höheren Aufklärungsquoten verzeichnet wurden.[2]

Die wissenschaftlich belegte Sinnlosigkeit der Vorratsdatenspeicherung steht zugleich einem massiven Eingriff in die Privatspäre der Bürgerinnen und Bürger gegenüber. "Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Instrument ohne messbaren Nutzen, welches den Staat Millionen Euro Steuergelder kosten wird", klagt Katharina Nocun vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Den Bürger kostet die Vorratsdatenspeicherung nicht weniger als die Unschuldsvermutung und das Recht auf Privatsphäre. Das ist ein Preis, den wir für eine zu allem Überfluss auch noch ineffektive Maßnahme niemals zu zahlen bereit sein sollten."

Zusammen mit weiteren Bürgerrechtsorganisationen beschäftigt sich der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit einer steigenden Zahl von Fällen des Mißbrauchs der gesammelten Daten. Die Vorratsdatenspeicherung bringt angesichts dieser Daten nicht nur keinen Nutzen - sie schadet ganz konkret der Pressefreiheit und den Persönlichkeitsrechten.[3]

Anstatt sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren, kolportieren die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung weiterhin untypische Einzelfälle und populistische Argumente. "Es kann doch nicht sein, dass die Bundesregierung auch nur erwägt, eine Bespitzelung der Bevölkerung in dieser Größenordnung durchzuführen. Und das auch noch, ohne juristische und wissenschaftliche Prüfungen für Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz oder auch nur den Nutzen der Maßnahme durchzuführen", bemängelt padeluun vom Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung. "Eine wissenschaftliche Evaluation sollte das Fundament für jede objektive Auseinandersetzung darstellen, die nicht in politischen Aktionismus abdriften soll."

Bundesregierung und zuständige Länderministerien haben bisher aus Kostengründen von einer wissenschaftlichen Evaluation der Vorratsdatenspeicherung abgesehen. Angesichts des Ergebnisses wird ersichtlich, warum derart wenig Anstrengungen in diese Richtung unternommen worden sind. Die Vorratsdatenspeicherung hat sich aus wissenschaftlicher Sicht als vollkommen ungeeignetes Instrument zur Steigerung der Aufklärungsquote für schwere Straftaten erwiesen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert die Bundesregierung daher dazu auf, Konsequenzen zu ziehen und die Pläne zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung der Identität aller Internetnutzer (IP-Adressen) aufzugeben.

 
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