Telekommunikationsgesetz verfassungswidrig: Beschwerdeführer begrüßen Urteil [ergänzt]

Pressemitteilung der Beschwerdeführer vom 24.02.2012 zu dem heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum staatlichen Telekommunikationsdatenzugriff:

„Es ist ein großer Erfolg unserer Beschwerde, dass das Bundesverfassungsgericht der ausufernden staatlichen Identifizierung von Internetnutzern einen Riegel vorschiebt und die Anonymität unserer Internetnutzung schützt“, erklärt der Beschwerdeführer Patrick Breyer. „Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das Telekommunikationsgesetz zur Ruine rot-grünen Überwachungswahns geworden. Die Bundesjustizministerin muss jetzt klarstellen, dass Internetnutzer künftig nur noch nur mit richterlicher Genehmigung und nur zur Verfolgung schwerer Straftaten sowie zum Schutz von Leib oder Leben identifiziert werden dürfen. Ihr Vorhaben zur verdachtslosen Vorratsspeicherung jeder Internetverbindung (IP-Adresse) muss Frau Leutheusser-Schnarrenberger endlich beerdigen.“

„Ein Durchbruch ist, dass das Bundesverfassungsgericht PINs und Passwörter, etwa zu E-Mail-Konten, endlich vor staatlichem Zugriff ohne jede richterliche Genehmigung schützt“, erklärt der Beschwerdeführer Jonas Breyer. „Wenn sich der Staat Zugriffscodes aushändigen lässt, ist unkontrollierten Zugriffen auf E-Mails und Sprachnachrichten Tür und Tor geöffnet. Einen direkten staatlichen Zugriff auf E-Mails und Mailboxen darf es deshalb nicht geben.“

Soweit das Bundesverfassungsgericht den allgemeinen Identifizierungszwang für Mobilfunkkarten (Prepaidkarten) unbeanstandet gelassen hat, werden wir voraussichtlich Beschwerde bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen. „Es ist grob unverhältnismäßig, sämtliche Telekommunikationskunden ohne jeden Anlass zu identifizieren, nur weil ein Bruchteil dieser Daten zur ‚Missbrauchsbekämpfung‘ einmal nützlich sein könnte“, begründet Patrick Breyer. „Unsere Gesellschaft braucht anonyme Telekommunikation, damit jeder Mensch ohne Furcht vor Nachteilen telefonische Beratung oder Hilfe in Anspruch nehmen, Straftaten anzeigen und die Presse von Missständen in Kenntnis setzen kann.“

Wer sind die Beschwerdeführer?

Der Beschwerdeführer Patrick Breyer ist Bürgerrechtler, Datenschützer und Kandidat der Piratenpartei zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein (Listenplatz 4). Er ist bereits gegen das Gesetz zur Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten erfolgreich vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Im Januar 2012 hat er vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik“ erhoben.

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/528/79/lang,de/

http://www.patrick-breyer.de

Der Beschwerdeführer Jonas Breyer ist Jurist in Frankfurt (Main), Datenschützer und Mitglied im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Rechtsanwalt Meinhard Starostik in Berlin hat die Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten. Er war bereits mit der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde von über 34.000 Menschen gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung befasst. http://www.starostik.de

Was ist das Ziel der Beschwerdeführer?

  1. Vorausbezahlte Mobilfunkkarten müssen ohne Zwang zur Identifizierung wieder anonym erhältlich sein.
  2. Der Staat darf die Anonymität der Telekommunikation und Internetnutzung nur mit richterlicher Genehmigung aufheben, und zwar nur zur Verfolgung schwerer Straftaten sowie zum Schutz von Leib oder Leben. Staatsbeamte dürfen keinen direkten Online-Datenzugriff haben. Geheimdienste dürfen in keinem Fall Zugriff erhalten.

Was sind die wichtigsten Argumente der Beschwerdeführer?

Kernargumente gegen das Verbot anonymer Prepaidkarten:

  • Der Identifizierungszwang ist nutzlos, weil Straftäter ihn routinemäßig umgehen (z.B. Angabe falscher Daten, Weitergabe bereits registrierter Karten, Nutzung anonymer ausländischer Karten). In 21 der 27 EU-Mitgliedsstaaten besteht kein Identifizierungszwang. Die EU-Kommission hat es 2010 mit der folgenden Begründung abgelehnt, einen Identifizierungszwang einzuführen: „Bislang wurden keine Nachweise für die Wirksamkeit der einzelstaatlichenMaßnahmen vorgelegt.“
  • Der Identifizierungszwang erschwert es technisch unbedarften Bürgern unzumutbar, ohne Furcht vor Nachteilen telefonische Beratung oder Hilfe in Anspruch zu nehmen, Straftaten anzuzeigen oder die Presse von Missständen in Kenntnis zu setzen. Dies kann Menschenleben kosten, z.B. wenn sich Straftäter aus Furcht vor Verfolgung nicht mehr anonym an die Telefonseelsorge werden können.
  • Auf der Straße und per Post kann man auch kommunizieren, ohne Namen und Geburtsdatum nennen zu müssen.

Kernargumente gegen den Onlinezugriff von Behörden auf die Kundendatenbanken der Telefon-, Mobilfunk-, Internetzugangs- und E-Mail-Anbieter:

  • Bei sensiblen Gesprächen und Nachrichten hat man ein berechtigtes Interesse daran, nicht preiszugeben, unter welcher Rufnummer oder E-Mail-Adresse man kommuniziert.
  • Der Online-Zugriff wird von deutschen Behörden als allgemeines Bevölkerungsregister missbraucht. Die Zugriffszahlen steigen Jahr für Jahr explosionsartig an. Täglich werden über 10.000 Kundendaten abgefragt.
  • Es stehen weitreichende Suchfunktionen zur Verfügung (z.B. „Jokersuche“, „sprachwissenschaftliche Verfahren“).
  • Tausende von Behörden verfügen über den Online-Zugriff.
  • Der Zugriff unterliegt praktisch keinen Voraussetzungen und keinerlei wirksamer richterlicher Kontrolle.
  • Die Herausgabe sonstiger Kundendaten – etwa eines Versandhauses – können Strafverfolger nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss erzwingen. Dagegen können sie die sensiblen Telekommunikations-Kundendaten direkt einsehen.
  • Die meisten EU-Staaten kennen keinen direkten Behördenzugriff auf Kundendaten.

Zugriffsstatistik der Bundesnetzagentur:

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Kernargumente gegen die ausufernde Identifizierung von Internetnutzern über die IP-Adresse:

  • Mithilfe der Identität des Nutzers einer IP-Adresse kann der Inhalt der Internetnutzung (z.B. gelesene Internetseiten, geschriebene E-Mails) personenbezogen nachvollzogen werden.
  • Mithilfe von IP-Adressen ist die Erstellung grober Bewegungsprofile möglich.
  • Die Identifizierung von Internetnutzern unterliegt praktisch keinen Voraussetzungen und keinerlei wirksamer richterlicher Kontrolle.
  • Alleine die Deutsche Telekom AG identifizierte 2010 21.000 Internetnutzer gegenüber Staatsbehörden.

Was sind die Gegenargumente der Bundesregierung?

Die Bundesregierung ließ ihr teils verfassungswidriges Gesetz von dem Bayreuther Professor Dr. Markus Möstl verteidigen. Sämtliche Schriftsätze sind veröffentlicht:

http://www.daten-speicherung.de/index.php/tkg-verfassungsbeschwerde/

Wer ist für das verfassungswidrige Gesetz verantwortlich?

Die verfassungswidrigen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes wurden vom Ministerium des damaligen SPD-Bundeswirtschaftsministers Wolfgang Clement entworfen. Der damalige SPD-Bundesinnenminister Otto Schily nahm starken Einfluss darauf.

Verabschiedet wurde das Gesetz vom Bundestag mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU. Nur die FDP stimmte dagegen.

Kommt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts überraschend?

Nein. Der Beschwerdeführer Patrick Breyer hat dem Bundeswirtschaftsministerium schon sehr früh, mit E-Mail vom 04.07.2003, aufgezeigt, dass der damalige Referentenentwurf unter anderem in den jetzt beanstandeten Punkten verfassungswidrig war. Auch dem Bundestag wurde dieses Gutachten noch vor der ersten Lesung übersandt.

Am 21.11.2003 warnte die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vor „gravierenden Verschlechterungen des Datenschutzes im Entwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes“ und forderte den Gesetzgeber auf, „den Entwurf bei den bevorstehenden Beratungen in diesen sensiblen Punkten zu korrigieren und den gebotenen Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses sicherzustellen“.

Ist eine rasche Neuregelung erforderlich?

Die Identifizierung von Internetnutzern gegenüber Eingriffsbehörden muss neu geregelt werden. Wir fordern bei der Neuregelung, dass der Staat die Anonymität der Telekommunikation und Internetnutzung nur mit richterlicher Genehmigung aufheben darf, und zwar nur zur Verfolgung schwerer Straftaten sowie zum Schutz von Leib oder Leben. Staatsbeamte dürfen keinen direkten Online-Datenzugriff haben. Geheimdienste dürfen in keinem Fall Zugriff erhalten.

Der staatliche Zugriff auf Zugangssicherungscodes (z.B. PINs und Passwörter) muss nicht neu geregelt werden. Diese Ermächtigung kann entfallen. Der Staat braucht solche Codes nicht, denn er kann von den Anbietern die Herausgabe gesicherter E-Mails und Nachrichten verlangen, ohne das Passwort selbst kennen zu müssen.

Über Telekommunikationsnetze und das Internet begangene Straftaten sind nicht schwerer aufzuklären, sondern leichter als andere Straftaten. Während die durchschnittliche Aufklärungsquote bei 55% liegt, wurde bei Internetdelikten 2010 eine Aufklärungsquote von 72% erzielt. Die Aufklärungsquote bei Kinderpornografie im Internet betrug sogar 76%.

Neue Angriffe auf das Recht auf Anonymität müssen abgewehrt werden. Die FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger plant eine verdachtslose Vorratsspeicherung aller Internetverbindungen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordern wir sie auf, dieses Vorhaben sofort aufzugeben.

Ist die Identifizierung einer IP-Adresse nicht nur ein geringfügiger Grundrechtseingriff?

Nein. Die Identifizierung von IP-Adressen bedeutet in Verbindung mit Aufzeichnungen der Diensteanbieter (einschließlich staatlicher Internetportale) die Nachverfolgbarkeit potenziell jedes Klicks und jeder Eingabe, jeder gelesenen Seite und jeder geäußerten Meinung im Internet bedeuten – ein schwerer Eingriff in das Recht auf unbefangene Information, Meinungsäußerung und Kommunikation über das Internet.

Nähere Informationen bietet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an:

Wie können verfassungswidrige Sicherheitsgesetze künftig noch vor ihrer Verabschiedung erkannt und gestoppt werden?

  1. Wir fordern, dass Bundesinnen- und Bundesjustizministerium künftig jeden Vorschlag für neue Sicherheitsgesetze noch im Entwurfsstadium von der Deutschen Grundrechteagentur auf seine Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten, auf seine Wirksamkeit, seine Kosten, seine schädlichen Nebenwirkungen und auf Alternativen begutachten lassen. Nur durch einen solchen „Gesetzes-TÜV“ nach dem Vorbild des Normenkontrollrats kann der zunehmenden Rechtsunsicherheit über die Bestandskraft von Sicherheitsgesetzen, der fortschreitenden Erosion unserer Grundrechte und dem Fehleinsatz von Sicherheitsressourcen wirksam entgegen gewirkt werden.
  2. Wir fordern außerdem, einem Drittel des Deutschen Bundestages oder zwei Fraktionen das Recht zu geben, ein Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität eines Gesetzesvorhabens einzuholen. Der Bundespräsident muss darüber hinaus das Recht erhalten, bei verfassungsrechtlichen Zweifeln vor der Ausfertigung eines Gesetzes das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Weitere Informationen

Wo finden sich weitere Informationen zu dem Verfahren?

Sämtliche Schriftsätze der Beschwerdeführer, der Bundesregierung und der Datenschutzbeauftragten sind veröffentlicht. Die Schriftsätze der Beschwerdeführer umfassen über 300 Seiten. Das Verfahren hat über sechs Jahre in Anspruch genommen.

Ergänzung vom 25.02.2012:

Empfehlenswerte Presseberichte zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

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12 Kommentare »


  1. Telekommunikationsgesetz verfassungswidrig - netzwelt.de Forum — 24. Februar 2012 @ 14.12 Uhr

    [...] Internetverbindung (IP-Adresse) muss Frau Leutheusser-Schnarrenberger endlich beerdigen.“ Quelle: daten-speicherung.de m.f.G. Werbung // __________________ Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer [...]


  2. Blog von Halina Wawzyniak, MdB, DIE LINKE — 24. Februar 2012 @ 18.12 Uhr

    [...] Bundesverfassungsgericht hat heute ein Urteil zum Telekommunikationsgesetz gefällt. Die Beschwerdeführer begrüßten das Urteil. Die Grünen feiern das Urteil ab. Im Gegenzug dazu spricht mein Kollege Jan Korte von einem [...]


  3. Datenschützer begrüßen TKG-Entscheidung des Verfassungsgerichts | Edv Sicherheitskonzepte — 25. Februar 2012 @ 2.41 Uhr

    [...] geht das Gericht wohl davon aus, dass wir zu einem Drittel Recht hatten.” Es sei “ein großer Erfolg” der Beschwerde, dass das Gericht “der ausufernden staatlichen Identifizierung von [...]


  4. Anonymous — 28. Februar 2012 @ 11.40 Uhr

    Im Prinzip haben wir im Moment einen Staat der über einen Geheimdienst verfügt, der wegder demokratisch abgesichert noch irgendwie in seiner Funktion eingeschränkt ist. Das ist äußerst gefährlich.


  5. Nach der TKG-Novelle ist vor der TKG-Novelle | UdL-Digital — 28. Februar 2012 @ 11.55 Uhr

    [...] schwerer Straftaten sowie zum Schutz von Leib oder Leben identifiziert werden dürfen” so Patrick Breyer vom AK Vorrat, einer der [...]


  6. 308 – Patrick Breyer zum Entwurf des “Telekommunikationsgesetz” der Bundesregierung - Das Krähennest — 29. Oktober 2012 @ 22.55 Uhr

    [...] Meldung auf http://www.Daten-Speicherung.de vom 24.02.2012 […]


  7. Piratenfraktion SH – Patrick Breyer: Piraten wollen Internet-Überwachungspläne von Bundesinnenminister Friedrich stoppen — 6. November 2012 @ 13.34 Uhr

    [...] [1] http://www.daten-speicherung.de/index.php/telekommunikationsgesetz-verfassungswidrig-beschwerdefuhre… […]


  8. Piratenfraktion SH – Schleswig-Holstein gegen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Telekommunikationsdatenabfrage — 10. Dezember 2012 @ 12.06 Uhr

    [...] Schleswig-Holstein setzt sich mit dieser Position an die Spitze der politischen Kritik an dem Gesetzentwurf von Innenminister Friedrich (CSU) zur Datenabfrage. Wirtschaftsverbände,[3] der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,[4] das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum[5] und der Deutsche Journalistenverband[6] warnen eindringlich vor dem Gesetzentwurf. Am Freitag wird der Bundesrat über die Vorschläge seiner Ausschüsse und über den geplanten Antrag der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung abstimmen. Hintergrund des Gesetzentwurfs ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das einer Verfassungsbeschwerde des schleswig-holsteinischen Abgeordneten der PIRATEN Patrick Breyer gegen die bisherigen Regelungen teilweise stattgegeben hatte.[7] […]


  9. LabourNet Germany: Treffpunkt für Ungehorsame, mit und ohne Job, basisnah, gesellschaftskritisch » Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsspeicherung der Internetnutzung eingereicht — 25. Januar 2013 @ 10.45 Uhr

    [...] jeder Internetverbindung (IP-Adresse) muss Frau Leutheusser-Schnarrenberger endlich beerdigen…“ Pressemitteilung der Beschwerdeführer vom 24.02.2012 zu dem heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum staatlichen [...]


  10. Piratenfraktion SH – Patrick Breyer (PIRATEN) zur Bestandsdatenauskunft: Der nächste Schlag gegen die Freiheit des Internets — 21. März 2013 @ 15.30 Uhr

    [...] das rot-grüne Überwachungsgesetz von 2004 für verfassungswidrig erklärt worden ist.[1] Ich rufe alle Internetnutzer auf, ihre Bundestagsabgeordneten und Innenminister zum Stopp dieses […]


  11. Anbieter müssen künftig der Polizei Passwörter verraten - netzwelt.de Forum — 4. Mai 2013 @ 0.23 Uhr

    [...] Zugriff auf E-Mails und Mailboxen darf es deshalb nicht geben.............aus meinen link Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy [...]


  12. Schleswig-Holstein gegen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Telekommunikationsdatenabfrage – SPD Schleswig-Holstein — 27. Oktober 2016 @ 12.56 Uhr

    […] schleswig-holsteinischen Abgeordneten der PIRATEN Patrick Breyer gegen die bisherigen Regelungen teilweise stattgegeben […]

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