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AK Vorrat sucht Kläger gegen Vorratsdatenspeicherung (12.03.2012) Drucken E-Mail

Um gegen die illegale Speicherung von Telekommunikationsdaten vorzugehen, sucht der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ab sofort Mitkläger. Mitmachen können Personen, deren Festnetz- oder Mobilfunkvertrag noch möglichst lange läuft und die eine Rechtsschutzversicherung haben. Denn obwohl das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung 2010 als verfassungswidrig verworfen wurde, speichern deutsche Telekommunikationsunternehmen fleißig weiter – und die Bundesnetzagentur weigert sich, Bußgelder zu verhängen [1]

 Ed Yourdon (Lizenz)

"Wenn Sie einen Telefonvertrag und eine Rechtsschutzversicherung haben und mitklagen möchten, melden Sie sich bitte bis zum 31. März bei uns"[2], so der Aufruf des Arbeitskreises. "Wir suchen Kläger, die zumindest die wichtigsten Anbieter abdecken (Telekom Mobil und Festnetz, Vodafone, Telefonica/O2 Mobil und Festnetz, E-Plus)." Die Vertretung der Kläger übernimmt Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der schon die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung erfolgreich vertreten hat. Die juristische Argumentation finden Interessenten auf den Internetseiten des AK Vorrat.[3]

Wichtig ist eine lange Laufzeit, damit der Anbieter einer Gerichtsentscheidung nicht durch Kündigung ausweichen kann. Es ist möglich, dass der Anbieter den Klägern zum Ende der Laufzeit kündigt. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann zumindest Auskunft über die gespeicherten Verbindungs- und Standortdaten verlangen. Eine Musteranfrage findet sich im Wiki des Arbeitskreises.[4]

"Ohne dass es zur Abrechnung erforderlich ist, wird derzeit weiter rechtswidrig gespeichert, an welchem Standort man sein Handy oder Smartphone nutzt und um welches Gerät es sich handelt, von wem man angerufen wird und wen man anzurufen versucht hat[5]", so Kai-Uwe Steffens vom AK Vorrat. Selbst von Flatratenutzern werden Verbindungsdaten wochenlang aufbewahrt. Bekannt wurde dies vor einigen Monaten durch einen Leitfaden der Generalstaatsanwaltschaft München.[6] "Die illegale Standortspeicherung ermöglichte auch die berüchtigten millionenfachen Funkzellenabfragen in Dresden und Berlin[7]. Wir bitten alle Interessenten, uns beim juristischen Vorgehen gegen diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte zu unterstützen."

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