Kabinett diskutiert „Quick Freeze“ : EU setzt Berlin letzte Frist bei Vorratsdaten
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Die EU-Kommission will Klage gegen Deutschland erheben, weil es die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung noch nicht umgesetzt hat. Das Bundeskabinett diskutiert nun ein „Quick-Freeze“-Verfahren.
Im Streit über die sogenannte Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten will die EU-Kommission Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland erheben, nachdem sich die Koalition seit 2010 nicht auf eine Neuregelung des teilweise verfassungswidrigen nationalen Gesetzes einigen kann.
Um die Klage noch abzuwenden, plant Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), ihre Vorschläge, welche die Union bislang strikt ablehnt, in kurzer Zeit im Kabinett einzubringen. Grundlage soll dabei das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren sein. Es sei am Mittwoch „am Rande des Kabinetts zwischen Union und FDP ausgemacht worden, dass Quick-Freeze eine gute Grundlage für einen Kompromiss“ sei, hieß es aus dem Justizministerium.
Die EU-Kommission wollte sich am Mittwoch nicht offiziell äußern, weil sie ihre Entscheidung erst an diesem Donnerstag trifft. In Brüssel war allerdings zu erfahren, dass neben Deutschland auch Rumänien eine letzte Frist von vier Wochen gesetzt werden soll, um die Richtlinie umzusetzen. Sollte Deutschland die Forderungen nicht innerhalb der Vierwochenfrist erfüllen, so kann diese vor dem Europäischen Gerichtshof klagen und eine Geldstrafe beantragen.
Schnarrenberger, in deren Ressortzuständigkeit die Neuregelung der 2010 vom Bundesverfassungsgericht verworfenen Vorratsdatenspeicherung fällt, hatte Anfang der Woche versucht, in Brüssel diese nächste Eskalationsstufe zu verhindern.
Gerüchte, denen zufolge eine Klage von konservativen Politikern in Brüssel oder anderswo gefördert oder verlangt werde, um auf die deutsche Ministerin Druck auszuüben, wies ihr Sprecher Mertzlufft am Mittwoch zurück: Von Brüssel könne sich „niemand eine gelbe Karte wünschen, es wird niemand eine gelbe Karte bestellt haben.“ Denn das sei in niemandes Interesse, „andererseits würde ja behauptet, das man in Kauf nehmen würde, dass Deutschland zahlen muss.“
„Mahnschreiben wird ernst genommen“
Als unzutreffend wurden in Brüssel Darstellungen bezeichnet, dass die Parteienfamilie der Christlichen Demokraten in Europa über den ihnen angehörenden Kommissionspräsidenten Barroso Druck auf die zuständige Innenkommissarin Malmström, eine Liberale, ausgeübt hätten, um das Verfahren gegen Deutschland voranzutreiben. Es wurde darauf verwiesen, dass die Kommission rechtlich dazu verpflichtet sei, gegen Mitgliedsländer vorzugehen, die EU-Recht nicht umsetzen. Es wurde daran erinnert, dass Frau Malmström in der Sache bereits ihr eigenes Heimatland Schweden verklagt habe. Die verbleibende Zeit vor einer Klage könnte noch genutzt werden, um den Vorwurf zu entkräften, man tue nichts, um die Richtlinie, also geltendes europäisches Recht, doch noch umzusetzen.
Regierungssprecher Seibert, der sich in der Bundespressekonferenz ebenso wie der Sprecher des Innenministers, Teschke, einen Wortwechsel mit dem Sprecher der Justizministerin lieferte, sagte, man werde eine Klageankündigung aus Brüssel „nicht einfach beiseite legen“. Das „Mahnschreiben“, werde, wenn es komme, ernst genommen. Es würden, so Seibert, „nun erneut und wenn sie so wollen mit neuem Schwung Gespräche aufgenommen, mit dem Ziel einer Lösung.“ Der Sprecher des Innenminister Friedrich (CSU) befürwortete die Klageandrohung mit den Worten, es sei „konsequent, dass die Richtlinie nun auch in einem Vertragsverletzungsverfahren umgesetzt wird“. Der Innenminister sei „guten Mutes“, dass es zu einer Einigung kommen werde.
Seibert kündigte an, die Ressorts würden „zeitnah“ Gespräche darüber führen, wie in dieser sehr schwierigen Frage im Sinne der europäischen Verantwortung ein Fortschritt erzielt werden kann“. Sprecher Mertzlufft vom Justizministerium sagte: „Es gab ein gutes Gespräch mit Frau Merkel am Morgen, die Ministerin ist gerne bereit einen Gesetzentwurf auf der Basis von Quick Freeze ins Kabinett zu bringen.“ Das Justizministerium sei „zuversichtlich, dass die handelnden Minister zu einem guten Ergebnis kommen, und dass der nächste Schritt der Klageerhebung nicht eingeleitet wird.“
Der niedersächsische Justizminister Busemann sagte, seit März 2010 sei „so gut wie nichts“ geschehen, nun bekomme die Justizministerin „die Quittung aus Brüssel und der Steuerzahler wird in Haftung genommen.“