In Deutschland verfassungswidrig, in Österreich nicht

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Grüne, BZÖ und tausende Bürger wollen die Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgerichtshof verbieten lassen.

Wien/Jil/Auer. Es soll die größte Verfassungsklage der zweiten Republik werden. Nachdem die deutschen, rumänischen und tschechischen Höchstrichter die umstrittene Vorratsdatenspeicherung bereits gekippt haben, will der „Arbeitskreis Vorrat“ nun auch vor dem heimischen Verfassungsgerichtshof klagen. 82.000 Österreicher haben die Petition der Initiative bisher unterstützt. Mindestens tausend von ihnen sollen nun auch als Mitkläger gewonnen werden.

Die anlasslose Speicherung aller Verbindungsdaten sei ein „massiver Eingriff in die Grundrechte. Wäre er sichtbar, würde niemand ihn zulassen“, sagte Mitinitiator Andreas Krisch am Freitag vor Journalisten. Schon die Speicherung personenbezogener Daten alleine verletze die Grundrechte auf Datenschutz sowie die Privatsphäre, erläuterte Christof Tschohl, Jurist und Mitarbeiter am Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte (BIM). Das Institut hatte bereits die EU-Richtlinie, Grundlage für das österreichische Gesetz, in einer früheren Studie als nicht vereinbar mit den Europäischen Grundrechten bezeichnet.

BZÖ und Grüne haben sich der Verfassungklage bereits angeschlossen. Bis zum 18. Mai – dem Jahrestag des Nationalrats-Beschlusses zur Vorratsdatenspeicherung – haben alle Bürger die Möglichkeit, eine entsprechende Vollmacht einzureichen, um Mitkläger zu werden. Kosten entstehen dem Einzelnen dadurch nicht. (Alle Informationen dazu unter http://akvorrat.at)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.03.2012)

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