Vorratsdatenspeicherung in Österreich startet rechtswidrig

In Österreich ist am heutigen Sonntag die Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Dabei wird aber von verschiedener Seite das Datenschutzgesetz verletzt.

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In Österreich ist am heutigen Sonntag die Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Dabei wird aber von verschiedener Seite das Datenschutzgesetz verletzt, da die erforderlichen Genehmigungen der Datenschutzkommission teilweise noch nicht vorliegen oder gar nicht beantragt wurden. Darauf weist die österreichische Gesellschaft für Datenschutz Arge Daten hin. Selbst das zuständige Ministerium war zu spät dran.

Alle Telefon- und Internetbetreiber mit einem Jahresumsatz von mehr als 277.000 Euro müssen nun zahlreiche Verbindungs-, Orts- und Stammdaten für ein halbes Jahr speichern. Bereits vorhandene Daten, die vor dem 1. April angefallen sind, müssen ebenfalls für sechs Monate gespeichert bleiben.

Der Zugriff von Polizei und Staatsanwalt erfolgt nicht direkt, sondern über einen zwischengeschalteten Computer. Dieser wird von der staatlichen Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ) betrieben. Für den Zugriff auf diesen Rechner sind bestimmte Accounts und Zertifikate erforderlich. Diese verwaltet die BRZ im Auftrag des Verkehrsministeriums.

Da Vorratsdaten strafrechtlich relevante Daten enthalten, müssen die Provider und das Verkehrsministerium ihre jeweiligen Anwendungen vorab melden und genehmigen lassen. Dafür ist die Datenschutzkommission (DSK) zuständig.

Das Verkehrsministerium und mehrere Mobilfunk-Anbieter habe ihre Anwendungen aber erst am Freitag der DSK gemeldet. Da die Prüfung einige Zeit in Anspruch nimmt, konnten die Genehmigungen nicht sofort erteilt werden. Weil aber das Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) die Vorratsdatenspeicherung seit 1. April vorsieht, dürfte mit der Speicherung bereits begonnen worden sein. Die Datenschutzkommission könnte nun theoretisch Verwaltungsstrafen gegen jene verhängen, die noch nicht oder sehr spät ihre Genehmigungen beantragt haben.

Eine Reihe von Providern hat offenbar noch gar nicht eingereicht oder womöglich nicht einmal Vorbereitungen für die Vorratsdatenspeicherung getroffen. Denn bei kleinen Anbietern ist bisweilen unklar, ob sie unter die Speicherpflicht fallen. "Kleinere Anbieter, bei denen die Aufzeichnungspflicht fraglich ist, können sich de facto nicht rechtmäßig verhalten", schreibt die Arge Daten auf ihrer Website, "Speichern sie ohne Verpflichtung, dann haben sie eine Verwaltungsstrafe am Hals. Speichern sie nicht, obwohl später die Polizei meint, sie wären verpflichtet gewesen, dann droht ebenfalls ein teures Verwaltungsverfahren."

Die Arge Daten fordert nun Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) auf, eine Liste der Vorratsdatenspeicherung verpflichteten Provider zu veröffentlichen. Bei der Datenschutzkommission beantragte sie den sofortigen Stopp der Vorratsdatenspeicherung.

Fraglich ist, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit dem österreichischen Verfassungsrecht vereinbar ist. Das Bundesland Kärnten wird beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Prüfung beantragen. Zudem organisiert der österreichische Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Massen-Individualbeschwerde. Daran kann sich kostenlos jede Person oder Organisation beteiligen, die in Österreich einen festen oder mobilen Telefon- oder Internetanschluss hat. Davon unabhängig haben österreichische Staatsbürger die Möglichkeit, auf der Website des Parlaments für die Bürgerinitiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" zu unterschreiben. (ck)