Im Kärntner Antrag werden mehrere Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes angesprochen. Vorgebracht wird beispielsweise, dass es durch die Vorratsdatenspeicherung zu einer "Missachtung der Privatsphäre" und einer "Aushöhlung des Fernmeldegeheimnisses" komme. Ebenfalls befürchtet werden die "Beschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung" und die "fortgesetzte Missbrauchsgefahr". Auch komme es zu einer "Pervertierung der Unschuldsvermutung", heißt es in der Beschwerde.
Der Antrag der Kärntner Landesregierung wird nun einem VfGH-Richter zugeteilt, der die nächsten notwendigen Schritte setzt. Wie lange das Verfahren dauern wird, könne am Tag des Einlangens noch nicht gesagt werden. Im Schnitt dauerten die VfGH-Verfahren rund neun Monate, so Neuwirth.
Eine Verfassungsklage kündigte auch die von den Grünen unterstützte Initiative "AK Vorrat" an. Laut der Website verfassungsklage.at konnten bis Freitagmittag knapp 2.000 Vollmachtserklärungen gesammelt werden. Ziel der Initiative ist es, die Vorratsdatenspeicherung zu kippen (siehe Infobox).
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