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[Blog] Diskussionsstand der Bundesregierung zur drohenden Vorratsdatenspeicherung (23.06.2012) Drucken E-Mail

Auf den letzten Regierungspressekonferenzen haben Vertreter von Bundesjustizministerium und Bundesinnenministerium die mögliche Wiedereinführung einer verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten diskutiert: Was ist am Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zu kritisieren und welche Vorschläge liegen auf dem Tisch? Wie wird mit möglichen Strafzahlungen umgegangen? Wie ist die irische Vorlage zur Überprüfung der Grundrechtskonformität der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu bewerten?

Aus der Regierungspressekonferenz vom 18. April

Frage: Herr Mertzlufft, eine Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Wenn ich die Kommentare des Bundesinnenministeriums zu dem Gesetzentwurf, den Ihre Ministerin vorgelegt hat, richtig verstehe, dann hat das Innenministerium gewisse Mängel in Sachen Verfassungsrecht und EU-Konformität an diesem Gesetzentwurf erkannt. Meine Frage deshalb: Nehmen Sie die Anmerkungen des Innenministeriums dazu in diesen Gesetzentwurf hinein? Oder können Sie sich dahinter versammeln, respektive kann sich Ihre Ministerin dahinter versammeln? Wird es noch in dieser Woche beziehungsweise Anfang nächster Woche, also bis zum 26. April das ist die Frist, die die EU-Kommission gesetzt hat, einen gemeinsamen Gesetzentwurf geben?

Merzlufft (Bundesjustizministerium): Die letzte Frage kann ich Ihnen nicht abschließend beantworten. Es ist in der Tat so, dass es eine Stellungnahme des Bundesinnenministeriums gibt. Ich weiß nicht, ob Sie sie gelesen haben, weil Sie daraus schlussfolgern. Können Sie den ersten Teil der Frage noch einmal wiederholen?

Zusatz: Der erste Teil war: Wenn ich das richtig verstanden habe, rügt das Innenministerium gewisse Fehler in Sachen Verfassungskonformität und EU-Rechtskonformität.

Merzlufft (Bundesjustizministerium): Das Erste ist natürlich unzutreffend. Ich will aber auch an der Stelle nicht den Gesprächen vorweggreifen und behaupten, dass die Vorschläge des Innenministeriums verfassungsrechtliche Mängel aufweisen würden. Natürlich steht im Vordergrund, dass trotz unterschiedlicher politischer Ansichten das ist auch gang und gäbe innerhalb dieser Bundesregierung, die von drei gleichberechtigen Partnern getragen wird respektvoll mit unterschiedlichen Auffassungen umgegangen wird. Insofern wird natürlich durchaus in einem persönlichen Gespräch zwischen beiden Ministern die Frage diskutiert werden, wie denn die Einschätzung ist. Sie ist ja wechselseitig im Augenblick noch nicht die gleiche.

Der andere Punkt: Europarechtlich ist die Richtlinie ich will mir (die Formulierung) nicht zu eigen machen auf Treibsand gebaut, wie ich einmal gelesen habe. Sie ist zumindest wackelig. Gerhart Baum, der frühere Bundesinnenminister, hat diese Woche in der „Süddeutschen Zeitung“ darauf hingewiesen, dass es eine Klage des irischen High Court gibt, also des irischen Verfassungsgerichts. Sie wissen vielleicht, dass es, als die Richtlinie 2006 eingeführt wurde, noch keine europäische Grundrechtecharta gab.

Sie kennen alle ich habe das hier auch mehrfach gesagt die massiven Umsetzungsprobleme. Frau Malmström selbst hat als Parlamentarierin gegen die Richtlinie gestimmt, weil sie sagte, sie sei hastig (beschlossen worden) und die Zweckbestimmung sei nicht klar gewesen. Der frühere Bundesinnenminister hat darauf hingewiesen, dass es diese Klage des irischen High Court gibt. Es gibt eine andere Klage des EuGH, auf die er anspielte. Bei dieser geht es um die Provider-Haftung. Der EuGH hat sich in dem Zusammenhang auch mit der anlasslosen Speicherung von Daten beschäftigt.

Das heißt: Ich will nicht behaupten, dass die irische Klage zu einem Erfolg führen würde. Aber selbstverständlich wird seit Bestehen der Richtlinie auch von der Kommission selbst rechtlich immer auf die Mängel hingewiesen, die bestehen. Es ist durchaus denkbar, dass diese Richtlinie nicht Bestand hat, wenn sie denn vor dem EuGH entschieden wird.

Zusatzfrage: Ich habe etwas nicht ganz verstanden. Wo gibt es die verfassungsrechtlichen Probleme? Bei dem Gesetzentwurf oder bei der Stellungnahme des Innenministeriums?

Merzlufft (Bundesjustizministerium): Es gibt jetzt eine Stellungnahme des Bundesinnenministeriums. Diese hat uns im Kern die alte Vorratsdatenspeicherungsregelung übermittelt. Das ist dieser berühmte Paragraf im TKG. Dort ist genau aufgelistet, dass jetzt einmal hypothetisch gesprochen zum Beispiel Sie heute früh im Innenministerium waren dann werden Ihre Standortdaten gespeichert oder mit einem anderen Ressort telefoniert haben; dann werden Ihre Telefondaten gespeichert. Wenn Sie jemandem eine SMS geschickt haben, wird die SMS gespeichert. Wenn Sie gemailt und gesurft haben, werden diese Daten auch gespeichert.

Diese Daten sind alle in dieser alten Gesetzesfassung enumerativ aufgelistet. Das BMI hat uns jetzt einen Änderungsvorschlag übergeben und noch einmal explizit die gleiche Regelung vorgeschlagen, also diese sechsmonatige (Speicherung) mit allen Datenarten, wie zum Beispiel E-Mail, Standortdaten usw. Diese Regelung ist in der Diskussion zwischen den beiden Ressorts oder zwischen Teilen, die diese Regierung tragen, und anderen Teilen, die diese Regierung tragen. Insofern ist es ein ganz normaler Prozess, dass man sich trotz unterschiedlicher politischer Auffassungen darüber unterhält. Was an unserem Gesetzentwurf verfassungsrechtlich mangelhaft sein soll, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.

Vorsitzender Leifert: Herr Teschke (Bundesinnenministerium), wollen Sie das ergänzen?

Teschke (Bundesinnenministerium): Das würde ich gerne ergänzen; Sie haben vollkommen recht. In der Tat hat das BMI in seiner ganz normalen Verhandlungsbasis mit dem BMJ den Gesetzentwurf des BMJ noch einmal überarbeitet, damit er die Vorgaben der EU-Kommission, aber auch des Bundesverfassungsgerichts erfüllt. Jetzt ist er in der Version, wie er jetzt vorliegt und wie wir ihn zurückübermittelt haben, kabinettsreif, weil er ganz einfach die Vorgaben, die uns die Richtlinie gibt, die aber auch das Bundesverfassungsgericht seinerzeit in seiner Entscheidung vorgegeben hat, erfüllt. Das ist uns natürlich sehr wichtig gewesen, weil es natürlich nicht angeht, dass ein Gesetzentwurf wichtige Vorgaben nicht berücksichtigt beziehungsweise nicht erfüllt.

Noch den Treibsand-Vorwurf aufnehmend: Natürlich gilt EU-Recht und muss auch umgesetzt werden. Das ist uns als Bundesinnenministerium sehr wichtig. Dass die Richtlinie eben nicht auf Treibsand gebaut ist, zeigt allein, dass sie jetzt auch in Schweden umgesetzt wird und dort im Parlament verabschiedet worden ist.

Noch ganz kurz zu dem Spitzentreffen, das so herumgeistert: Ich möchte noch einmal klarstellen, dass es kein Spitzentreffen ist. Es ist in der Tat ein ganz normales Treffen, das es ungefähr alle sechs Wochen zwischen den beiden Häusern gibt. Zur Tagesordnung kann ich Ihnen nichts sagen, weil uns vom BMJ keine Tagesordnung übermittelt wurde. Wir nehmen zur Kenntnis, dass offensichtlich das BMJ über die Vorratsdatenspeicherung sprechen möchte und gehen davon aus, dass im Grunde die Änderungen, die wir jetzt noch im Gesetzentwurf angemerkt haben, entweder die Zustimmung finden und damit der Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht werden kann oder keine Zustimmung finden. Dann geht die Diskussion sicherlich weiter.

Frage: Herr Mertzlufft, jetzt sagt das Bundesinnenministerium, man habe den Gesetzentwurf überarbeitet. Wenn man den Gesetzentwurf in der Version, die das Bundesinnenministerium Ihnen zurückgeschickt hat, liest, ist das keine Untertreibung. Es sagt, jetzt sei es sowohl konform mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts als auch der EU-Richtlinie. Insofern ist doch die Frage, dass es vorher offenbar nicht der Fall gewesen ist, nicht nur die Einschätzung von uns Journalisten, sondern offenbar auch von wie sagten Sie so schön tragenden Teilen dieser Bundesregierung. Wie gedenken Sie denn jetzt weiter damit umzugehen, auch mit dem Blick darauf, dass Sie federführend bis 26. April nach Brüssel zur EU-Kommission eine Entgegnung auf die letzte Frist formulieren müssen, die auch das Bundesinnenministerium mittragen muss? Frage eins.

Frage zwei: Die Bundeskanzlerin hat ja zuletzt sehr darauf gedrungen, auch wenn es kein Machtwort war, dass eine EU-konforme Regelung vorgelegt wird, weil sich ein großes Land wie Deutschland nicht leisten könne, gegen geltendes EU-Recht zu verstoßen. Wenn die Einschätzung des Bundesinnenministeriums stimmt, dass dies nicht EU-konform gewesen ist, was sagt das über das Verhältnis zwischen der Bundesjustizministerin und der Bundeskanzlerin aus?

Dritte Frage: Bereitet sich das Bundesjustizministerin im Zuge von Rückstellungen wir sind ja in der Haushaltsaufstellung 2012 schon auf mögliche Strafzahlungen vor, die dann offenbar aus Ihrem Etat zu begleichen wären?

Merzlufft (Bundesjustizministerium): Zu der ersten Frage: Sie machen es mir ein bisschen schwer, weil Sie offensichtlich von mir nicht die Stellungnahme bekommen haben, aus der Sie zitieren und ich an der Stelle ich weiß nicht, wie es Herr Teschke (Bundesinnenministerium) sieht sozusagen nicht in die unterschiedlichen Bewertungen einsteigen möchte. Aber ich versuche trotzdem, die Fragen konkret zu beantworten.

Es ist ja so: In den überarbeiteten Vorschlägen des Bundesinnenministeriums ist daran gedacht, auch den Nachrichtendiensten die Vorratsdaten zur Verfügung zu stellen. Das ist nicht in der Richtlinie vorgesehen. Da ist die Rede von „serious crimes“. Das wird in allen Ländern unterschiedlich gehandhabt. Das ist einer der Kritikpunkte an der Richtlinie. Ich habe ja Frau Malmström zitiert, die damals gesagt hat, die Zweckbestimmung sei unklar. Sie hat gegen die Richtlinie gestimmt. Nach Vorstellungen des Bundesinnenministeriums sollen auch die Vorratsdaten den Nachrichtendiensten zur Verfügung gestellt werden.

Zweitens. Ich habe es einmal in den Fachreferaten abfragen lassen ich kann es nur auf die Schnelle sagen, und unsere Fachabteilung hat uns gesagt: Auch diese Anonymisierungsdienste, die das BMI komplett erfassen möchte, gibt es in der EU nirgendwo anders. Das wäre auch sozusagen Neuland innerhalb der Europäischen Union. Beides daran sehen Sie schon, warum ich vorhin ein bisschen versucht habe, diplomatisch zu antworten sind natürlich keine ontologischen, auch keine rechtlichen Fragen, sondern politische. Ist man der Auffassung, dass man auch im präventiven Bereich Vorratsdaten zur Verfügung stellen soll oder zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr, wie wir im Gesetzentwurf vorgeschlagen haben?

Das ist eine Frage, die neben vielen anderen auch politisch diskutiert werden muss. Ich glaube, es ist rechtlich kompliziert. Deswegen der kurze Verweis auf die Diskussion innerhalb der Europäischen Union, dass es sozusagen nicht um Fragen der Letztbegründbarkeit geht. Heruntergebrochen sei gesagt: Es geht hier nicht um schwarz und weiß, richtig und falsch, sondern es geht um politische Auffassungen. Es geht darum: Wie können wir mit diesen unterschiedlichen Herangehensweisen zwischen einer anlassbezogenen und einer anlasslosen Sicherung von Daten im Gespräch bleiben und zu einem Ergebnis finden.

Die Bundesjustizministerin ist der Auffassung, dass sie einen klugen Kompromiss vorgelegt hat. Sie wissen alle, dass er sieben Tage eine Speicherung der IP-Adressen vorsieht. Das war das Kompromissangebot seit, glaube ich, anderthalb Jahren. Bislang ist darüber keine Verhandlung geführt worden.

Der andere Punkt: Wenn ich lese, der Versuch sei „untauglich“, dann ist das ein Modell, das von den USA oder auch Kanada abgeschaut wurde. Es ist sperrig zu übersetzen und schwer zu erklären. Das weiß ich, der öfter versucht hat, es zu erklären. Sie sichern die Daten, sobald ein wie auch immer gearteter Verdacht vorliegt. Wenn ein Terrorverdächtiger irgendetwas baut und Sie können keine Hausdurchsuchung vornehmen oder keine Telefonabhörmaßnahme im Bereich der Gefahrenabwehr durchführen, weil es nicht reicht, haben Sie die Möglichkeit, mit einer solchen Sicherung alles Mögliche weiter einzufrieren, was an Daten da ist. Das ist ein Verfahren, das in den nordamerikanischen Staaten, die durch eine schon recht erfolgreiche Strafverfolgung gekennzeichnet sind, praktiziert wird. Daran haben wir uns orientiert.

Die damalige Kritik auch aus den Reihen der FDP-Bundestagsfraktion das ist ja kein Geheimnis und der Opposition war ja Vorratsdatenspeicherung light. Unser Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sei eine Vorratsdatenspeicherung light. Insofern sehen Sie, dass das auch rechtlich und politisch eine komplizierte Diskussion ist. Das Wichtige ist, dass man in Respekt bei unterschiedlichen Auffassungen im konstruktiven Gespräch bleibt und sich um einen Konsens bemüht.

Vorsitzender Leifert: Die Frage war auch nach der Frist, also wie Sie mit der Frist umgehen. Es wurde auch nach dem Verhältnis zur Bundeskanzlerin gefragt.

Merzlufft (Bundesjustizministerium): Es waren gute Gespräche am Rande des Kabinetts. Das hatte ich an der Stelle gesagt. Ich habe eben auch versucht, zum Ausdruck zu bringen: Das Ziel ist, im Gespräch zu bleiben, sich konstruktiv zu einigen und trotz dieser bedauerlichen Stellungnahme des Bundesinnenministeriums in erfolgreiche Verhandlungen zu kommen.

Ich glaube, jetzt habe ich alle Fragen beantwortet. Die Ausführungen waren länger.

Vorsitzender Leifert: Was schreiben Sie jetzt am 26. April der Kommission?

Merzlufft (Bundesjustizministerium): Jetzt werden erst einmal innerhalb der Regierung Gespräche geführt. Insofern kann ich die Frage nicht beantworten.

Vorsitzender Leifert: Und das Verhältnis zur Bundeskanzlerin?

Merzlufft (Bundesjustizministerium): Die Frage habe ich doch beantwortet, dass es nämlich ein gutes Gespräch am Rande des Kabinetts war und dass wir uns um konstruktive Gespräche bemühen.

Vorsitzender Leifert: Und die Strafzahlungen? Das war der dritte Teil.

Merzlufft (Bundesjustizministerium): Das waren ja viele Fragen. Bei den Strafzahlungen ist es halt das politische Spiel. Da werden jetzt Zahlen ventiliert. Oswald Spengler will ich jetzt nicht bemühen. Es gibt drei verschiedene Berechnungsarten Koeffizient, Multiplikation, die sehr kompliziert sind. Es gibt keine Strafzahlungen der Kommission. Die Kommission müsste, wenn wir uns nicht einigen könnten, in einem nächsten Schritt Deutschland vor dem EuGH verklagen. Es ist wie hier: Am Ende des Prozesses wird bezahlt. Aber die Kommission wird auf diesen drei verschiedenen Berechnungsgrundarten einen Vorschlag machen, mit dem sie dann in die Klage geht. Es gibt 71 Vertragsverletzungsverfahren. Das ist nicht das Ziel. Deswegen sind wir ja auch in konstruktiven Gesprächen und suchen das Gespräch. Aber es ist nicht der Untergang des Abendlandes, um jetzt doch Oswald Spengler zu zitieren.

Teschke (Bundesinnenministerium): Ich würde doch gerne ein paar Zahlen zum Thema Zwangsgeld liefern wollen: Es ist so, dass in der ergänzenden Stellungnahme der Kommission ausdrücklich die Rede von der Möglichkeit finanzieller Sanktionen war. Das deutet darauf hin, dass es ein sogenanntes einstufiges Verfahren gibt. Das heißt also: Der nächste Schritt ist die Klage vor dem EuGH. Dabei kommt es dann bereits zu einem Antrag auf Zwangsgeld.

Nach unseren Berechnungen im Hause muss man davon ausgehen es wird, wie Herr Mertzlufft ausführte, immer verschiedene Koeffizienten geben, dass es die Schwere und die Dauer der Vertragsverletzung gibt, aber auch die Wirtschaftskraft des Landes und die finanzielle Leistungskraft des Mitgliedstaates werden mit einbezogen. Insofern kommen wir auf einen Betrag des Zwangsgeldes von mindestens 11 Millionen Euro. Wir gehen intern von einem mittleren Betrag von 32,5 Millionen Euro aus.

Frage: Eine Frage an den Regierungssprecher in diesem Zusammenhang: Ist denn die Bundeskanzlerin fast hätte ich gesagt: guter Hoffnung guter Erwartung, dass angesichts der Bedeutung, die dieses Thema für sie hat, was am Rande des Kabinetts durch das Gespräch deutlich geworden ist, dass sich die beiden Minister im Zuge dieses Treffens heute Abend auf einen Kompromiss einigen und dann möglicherweise nächste Woche ein Kabinettsvorschlag vorliegt, der im Kabinett behandelt wird? Oder sieht sie sich möglicherweise schon gezwungen, von ihrer Weisungsbefugnis Gebrauch zu machen?

StS Seibert (Pressesprecher Bundeskanzlerin): Ich kann und will mich hier nicht auf irgendwelche Zeitpläne einlassen. Wir sind zurzeit in einer Ressortabstimmung, einer schwierigen Ressortabstimmung. Aber genau in dieser Phase wollten wir jetzt auch sein. Das war ja auch unter anderem der Sinn des Gesprächs der Bundeskanzlerin mit der Bundesjustizministerin neulich am Rande des Kabinetts.

Die Bundesjustizministerin hat einen Gesetzentwurf vorgelegt. Das Bundesinnenministerium hat umfangreiche konkrete Änderungsvorschläge gemacht. Jetzt wird wiederum vom federführenden BMJ geprüft, wie es sich zu diesen umfangreichen Änderungsvorschlägen verhält. Es ist wichtig, dass wir eine richtlinienkonforme Lösung finden. Wir sind in der Ressortabstimmung. Es erscheint mir völlig unproduktiv, diese hier in der Regierungspressekonferenz zu führen.

Zusatzfrage: Also im Moment noch kein Anlass, der Weisungsbefugnis in irgendeiner Form gerecht zu werden?

StS Seibert (Pressesprecher Bundeskanzlerin): Wir sind in den notwendigen und auch intensiven schwierigen Gesprächen, aus denen am Ende eine Lösung hervorgehen wird.

Zusatzfrage: Heißt aber auch noch einmal in diesem Zusammenhang, dass es die Bundeskanzlerin nicht als unbedingt notwendig sieht, bis zu dem Termin am 26. April einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen? Oder sieht es die Bundeskanzlerin als unbedingt notwendig an, dass dann zu diesem Termin schon geantwortet oder eine Stellungnahme an die Kommission abgegeben worden ist?

StS Seibert (Pressesprecher Bundeskanzlerin): Es besteht keine Rechtspflicht zur Stellungnahme. Eine Stellungnahme wäre wahrscheinlich das Übliche. Aber es ist auch nicht verpflichtend. Insofern kann ich jetzt nicht voraussagen, was am 26. April geschehen wird. Wir sind in den schwierigen, aber auch letztlich zu einer Lösung führenden Gesprächen.

Frage: Herr Seibert, habe ich Sie richtig verstanden, dass die Bundeskanzlerin willens ist, zu dulden, dass sich die Bundesrepublik Deutschland ab dem 26. April in einer gesetzwidrigen Position gegenüber der EU befindet?

StS Seibert (Pressesprecher Bundeskanzlerin): Ich habe das hier sicherlich ein halbes Dutzend Mal gesagt und sage es gerne noch einmal: Die Bundesregierung ist sich ihrer europäischen Verantwortung bewusst, und sie ist sich auch ihrer fachlichen Verantwortung in Sachen Vorratsdatenspeicherung bewusst. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung notwendig ist zur Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, und zwar so, dass es der entsprechenden EU-Richtlinie und den Erfordernissen des Verfassungsgerichts entspricht. Darum wird jetzt gerungen.

Zusatzfrage: Es tut mir leid, Herr Seibert, aber das beantwortet meine Frage nicht. Ist die Kanzlerin willens, einen Zustand zu erdulden, in dem die Bundesrepublik Deutschland riskiert, ab dem 26. oder 27. April ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH zu bekommen?

StS Seibert (Pressesprecher Bundeskanzlerin): Die Bundeskanzlerin wird das Ihre dazu beitragen, dass die Bundesregierung den Zustand erreicht, dass sie eine gemeinsame Position beziehen kann.

Merzlufft (Bundesjustizministerium): Ich möchte an der Stelle vielleicht ganz kurz etwas ergänzen zur Haltung der Bundesregierung, die ja abgestimmt war und die wir auch in dem laufenden Vertragsverletzungsverfahren an die Kommission übermittelt haben: Wir sind ja als federführendes Ressort abgestimmt gegenüber der Kommission der rechtlichen Auffassung, dass wir bislang nur teilweise nicht umgesetzt haben. Sie wissen, dass die Unternehmen nach dem TKG Daten vorhalten. Es ist ganz wichtig, dass jetzt nicht der Eindruck entsteht, wir hätten vollständig nicht umgesetzt. Wir haben ja in der Stellungnahme gegenüber der Kommission immer rechtlich argumentiert, wir hätten auch bislang also ohne erneute Umsetzung der Richtlinie teilweise Vorgaben der Richtlinie umgesetzt. Deswegen habe ich vorhin gesagt: Das sind komplizierte rechtliche Fragen, denn am Ende müsste dann der EuGH über die unterschiedlichen Rechtsauffassungen also der Rechtsauffassung, die wir abgestimmt als Bundesregierung übermittelt haben, und der Rechtsauffassung der Kommission entscheiden.

Teschke (Bundesinnenministerium): Vielleicht noch einmal zur generellen Einordnung: Die Richtlinie sieht ja ganz klar vor, dass Sie anlassbezogen sechs Monate Speicherfrist haben und ein Quick Freeze ausdrücklich ausgeschlossen wird in der Stellungnahme auf den ersten Gesetzentwurf wurde ja bereits darauf hingewiesen, dass die EU-Kommission Quick Freeze als Verfahren ablehnt. All das hat das BMI in seiner Überarbeitung des Gesetzentwurfs noch einmal korrigiert und angemerkt. Deswegen ist da eben auch schon einmal ausdrücklich hineingeschrieben worden: sechs Monate anlassbezogene Speicherfrist.

Vielleicht noch ein Hinweis: Es ist aus Sicherheitsgründen schon sehr wichtig, dieses Verfahren zu haben, denn wir würden zum Beispiel auch im Fall der Zwickauer Terrorzelle gerne wissen, mit wem zum Beispiel Frau Zschäpe die vorher nicht als Terroristin aufgefallen war in den vergangenen sechs Monaten telefoniert hat. Insofern können wir nicht sagen „Es wird gespeichert, sobald jemand auffällig wird“, denn Beate Zschäpe ist letztlich erst jetzt als Terroristin auffällig geworden. Das könnten wir nach der jetzigen Regelung nicht, das haben wir nicht, und deswegen gehen uns wichtige Faktoren verloren. So einen Fall möchten wir alle ja nicht noch einmal erleben.

Frage: Herr Seibert, ich muss leider noch einmal zurückkommen auf die Frage: Die Bundeskanzlerin, sagten Sie, werde das Ihre dazu beitragen, um diesen Konflikt zu lösen. Deshalb meine Frage zunächst: Was wird die Kanzlerin denn dazu beitragen? Wird sie noch einmal Gespräche mit den beiden Häusern, mit den beiden Spitzen der Häuser dazu führen? Wie sind Ihre zeitlichen Vorstellungen? Es handelt sich hierbei ja nicht um einen kurzfristigen Streit, sondern da gibt es ja schon lange grundsätzliche Auseinandersetzungen zwischen den beiden Häusern. Ist die Kanzlerin gewillt, dass das Thema noch vor der Sommerpause letztlich abgeräumt wird, oder nicht?

StS Seibert (Pressesprecher Bundeskanzlerin): Ich wiederhole, dass ich mich jetzt hier auf keinen zeitlichen Rahmen festlegen kann. Es stimmt, das ist ein sehr schwieriges Thema, aber es liegt nun ein Entwurf aus dem BMJ vor und es liegen konkrete Änderungsvorschläge aus dem BMI vor. Auf dieser Ebene und auf dieser Basis werden die beiden Häuser intensiv miteinander sprechen. Heute bereits gibt es ein Gespräch unter anderem dazu der beiden Minister. Sofern es bei irgendeinem politischen Thema nicht gelungen ist, eine Einigung herbeizuführen, besteht außerdem immer auch die Möglichkeit, dass ein Gespräch mit der Bundeskanzlerin ohne dass ich das jetzt hier festlegen will geführt wird.

Frage: Herr Seibert, ich versuche es noch einmal andersherum: Die Bundeskanzlerin hat vor vier Wochen die beteiligten Häuser aufgefordert, rasch eine EU-konforme Regelung vorzulegen. Die Bundesjustizministerin hat eine Regelung vorgelegt, die nach Auffassung des Bundesinnenministeriums diesen Vorgaben nicht entspricht. Wie reagiert die Bundeskanzlerin darauf, dass ihr Wunsch Machtworte spricht sie ja nicht offenkundig bei einem der drei gleichberechtigten Partner, die diese Regierung in Teilen tragen, nicht das nötige Gehör fand? Lässt sie das kalt, ist ihr das egal, oder hofft sie, dass der Innenminister das durchsetzt, was sie möchte?

StS Seibert (Pressesprecher Bundeskanzlerin): Das Thema ist der Bundeskanzlerin wichtig, es ist dieser ganzen Bundesregierung wichtig. Wir haben jetzt mehr auf dem Tisch liegen als zu dem Zeitpunkt des Gesprächs, von dem Sie vorhin sprachen. Wir haben jetzt, wie ich es schon mehrfach gesagt habe, einen konkreten Entwurf des BMJ und wir haben dazu konkrete Änderungsvorschläge des BMI. Das heißt, wir sind tief in der Materie, und die Arbeitsebenen und die Chefs beider Häuser sprechen miteinander.

Zusatzfrage: Herr Seibert, haben Sie auch nach dieser Veranstaltung und den letzten 45 Minuten den Eindruck, dass die Ressortabstimmung in dieser Frage auf einem guten Weg ist?

StS Seibert (Pressesprecher Bundeskanzlerin): Die Ressortabstimmung und ihr Erfolg entscheidet sich nicht in der Bundespressekonferenz.

Zusatz: Dass Sie sich da mal nicht täuschen!

Frage: Herr Mertzlufft, auf der Suche nach der Themensetzung für heute Abend: Herr Teschke (Bundesinnenministerium) hatte gesagt, sein Haus nehme mit Interesse zur Kenntnis, dass offensichtlich das BMJ heute Abend über das Thema Vorratsdatenspeicherung sprechen möchte; davon geht auch Herr Seibert aus. Ist das der Fall, oder wo kommt die Vorstellung her, dass heute Abend darüber gesprochen wird? Was steht sonst für heute Abend auf der Tagesordnung?

Merzlufft (Bundesjustizministerium): Eigentlich ist dieses Kleeblatt-Format das nennt sich bei uns so ein Treffen von Ministern sowie beamteten und Parlamentarischen Staatssekretären. Es ist ein bisschen ungewöhnlich, dass dieser Termin jetzt medial so hochgejazzt wird. Es wird jetzt ja behauptet, das sei ein Krisengipfel; ich habe auch schon Kriegsmetaphern gelesen. Das ist alles aber schon lange geplant und ein ganz normales Gespräch. Frau Leutheusser-Schnarrenberger wird selbstverständlich auch die Frage ansprechen, wie die Verhandlungen zur Ressortabstimmung jetzt weiterlaufen; das ist gar keine Frage. Was Herr Teschke (Bundesinnenministerium) gesagt hat, kann ich einfach nicht weiter kommentieren. Wenn jetzt sozusagen zwischen unseren beiden Ressorts die Tagesordnung eines Routinetreffens abgestimmt wird, würde ich hier nicht kommunizieren wollen, was wir im Detail besprechen. Das haben wir bislang nicht so gehalten; wir haben auch bislang die Termine eigentlich nicht kommuniziert und haben auch bislang keine Pressearbeit dazu gemacht. Das sind ganz normale Arbeitsgespräche, die ca. alle sechs Wochen fest zwischen beiden Häusern stattfinden. Das ist so ein bisschen die mediale Aufregung nicht wert.

Frage: Herr Mertzlufft, könnten Sie die „Operation Kleeblatt“ einmal erläutern? Woher kommt das?

Merzlufft (Bundesjustizministerium): Das können Herr Teschke (Bundesinnenministerium) und ich gerne gemeinsam machen. Das ergibt sich sozusagen, wenn man die Blätter zählt, denn da sind die Minister, die Staatssekretäre und die Parlamentarischen Staatssekretäre dabei.

Teschke (Bundesinnenministerium): Genau, vier!

Merzlufft (Bundesjustizministerium): Das ist also ein regelmäßiges Format zwischen beiden Häusern. Ich würde sagen, ungefähr alle sechs Wochen treffen sich Innen- und Justizminister mit den Staatssekretären, und dann wird sozusagen über anstehende gewichtigere politische Fragen beraten. Manchmal geht es um das Verfahren, zum Beispiel um die Frage: Hängt irgendwo etwas, vielleicht sogar im Parlament nach einer Kabinettsbefassung? Manchmal geht es um Fragen auf der Arbeitsebene, wenn auf Ressortebene die normale Ressortbefassung stattfindet. In diesem Fall Herr Seibert hat ja darauf hingewiesen ist in der Ressortabstimmung jetzt einmal formal betrachtet ein Änderungsantrag übermittelt worden, über den sich unser Haus nicht so glücklich gezeigt hat ich habe ja versucht, das in hoffentlich diplomatische Worte zu kleiden, und heute Abend findet eben ein Routinetreffen statt, in dem dann auch diese Fragen angesprochen werden.

Zusatzfrage: Können Sie sich erinnern, wann das letzte Mal bei diesen Kleeblatt-Treffen über das Thema Vorratsdatenspeicherung gesprochen wurde? Wenn das alle sechs Wochen stattfindet, dann scheint mir das von Interesse zu sein.

Merzlufft (Bundesjustizministerium): Erstens weiß ich es nicht, denn ich war nicht dabei, zweitens kann ich mich nicht erinnern und drittens würde ich, auch wenn ich dabei gewesen wäre und mich erinnern könnte, es auch nicht sagen; denn an dieser Stelle werden normale Arbeitsgespräche zwischen beiden Ministern eigentlich nicht kommuniziert. Es gab eine Vorabmeldung, dann wurde das ein bisschen hochgejazzt, nach dem Motto Sie kennen das ja alle viel besser als ich, das sei ein Krisengipfel, und Ihre Kollegen heute früh hatte ich etwa 25 bis 30 Anfragen im Büro wollten dann alle wissen, was denn da Aufregendes passiere. Das ist aber ein ganz normales, lang anvisiertes Routinetreffen. Es war schon angesetzt, als ich in den Urlaub gefahren bin; seit drei bis vier Wochen ist das bestimmt schon ausgemacht. Vielleicht war es sogar schon angesetzt, bevor das Vertragsverletzungsverfahren diese Stufe erreicht hat, ich weiß es aber nicht.

Zusatzfrage: Noch eine ganz kurze Nachfrage: Wer hat sich den Namen „Klettblatt-Treffen“ einfallen lassen?

Merzlufft (Bundesjustizministerium): Ich glaube, der ist geerbt.

Zusatzfrage: Geerbt?

Merzlufft (Bundesjustizministerium): Ja, geerbt von Vorgängerregierungen.

Teschke (Bundesinnenministerium): Ich meine, das kommt sogar noch aus der Zeit, als Herr Schäuble Innenminister war.

Frage: Eine kurze Frage an beide Ministeriumssprecher: Hat die Bundeskanzlerin mit ihrem Ressortchef oder ihrer Ressortchefin in den letzten Tagen über das Thema Vorratsdatenspeicherung gesprochen?

Merzlufft (Bundesjustizministerium): Ich kann leider nur sagen: Auch wenn das der Fall gewesen wäre, würde ich das hier nicht kommunizieren; denn da gilt genau das Gleiche wie auch bei den Kleeblatt-Gesprächen. Da muss ich einfach um Verständnis bitten: Normalerweise ist es nicht Usus, dass wir hier in der Bundespressekonferenz so tief in den Stand der Ressortbesprechungen einblicken lassen.

Zuruf: Das sollten wir ändern!

Teschke (Bundesinnenministerium): Da möchte ich mich aber ausdrücklich den Worten des BMJ-Sprechers anschließen.

Merzlufft (Bundesjustizministerium): Na da haben wir doch einen Konsens.

Frage: Herr Mertzlufft, Sie hatten vorhin darauf rekurriert, dass Sie in einer früheren Antwort gesagt hatten, dass das Gespräch mit der Kanzlerin in dieser Sache sehr gut gewesen sei. War das das Gespräch vor vier Wochen, auf das Sie Bezug genommen haben?

Merzlufft (Bundesjustizministerium): Ich habe mich selbst zitiert und darauf hingewiesen, dass ich an der Stelle gesagt habe das waren, glaube ich, damals meine Worte, dass es ein gutes Gespräch am Rande des Kabinetts war.

Zusatzfrage: Aber das Gespräch, hinsichtlich dessen Sie sich jetzt selbst zitiert haben, war das Gespräch vor vier Wochen? Es hätte ja auch ein Gespräch heute Morgen am Rande des Kabinetts sein können.

Merzlufft (Bundesjustizministerium): Nein, nein. Ich habe mich an der Stelle selbst zitiert wahrscheinlich nicht auf Ihre Frage.

Frage: Herr Teschke (Bundesinnenministerium) und Herr Mertzlufft, rechnen Sie denn damit, dass das Kleeblatt heute Abend einem Ihrer Häuser Glück bringt und Sie heute Abend eine Lösung finden?

StS Seibert (Pressesprecher Bundeskanzlerin): Dann müsste es ja ein vierblättriges sein.

Teschke (Bundesinnenministerium): Das Kleeblatt ist ja nicht vierblättrig.

Zusatzfrage: Das ist ja völlig egal rechnen Sie für heute Abend mit einer Lösung oder nicht?

Teschke (Bundesinnenministerium): Wir gehen erwartungsvoll in dieses Gespräch hinein und werden hören, ob es Kritik oder schwerwiegende Punkte gibt, die die Justizministerin an der jetzt EU-Rechts-konformen und bundesverfassungsgerichtskonformen Vorlage finden kann.

Zusatzfrage: Auf Deutsch: Sie rechnen also nicht mit einer Lösung?

Teschke (Bundesinnenministerium): Man soll sich immer auch überraschen lassen.

Merzlufft (Bundesjustizministerium): Ich will Ihnen jetzt keinen Einblick in meinen privaten Terminkalender geben, aber ich werde heute Abend auf jeden Fall nicht kommunizieren, wie die Gespräche gelaufen sind.

Ich glaube, das Wichtige ist, dass man konstruktiv im Gespräch bleibt und dass man, wenn man unterschiedlicher Auffassung ist, Respekt vor den unterschiedlichen Auffassungen zeigt und trotzdem versucht, im Gespräch zu bleiben, um ein Ergebnis hinzubekommen.

Aus der Regierungspressekonferenz vom 9. Mai

Frage: Eine Frage an Justiz- und Innenministerium: Gestern Abend ist mehreren Agenturen ein Brief bekanntgeworden, laut dem das Justizministerium das Innenministerium darum bittet, auf eine baldige Änderung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu dringen. Wird das geschehen, oder wie sind die Reaktionen darauf?

Teschke (Bundesinnenministerium): Wir sehen keinen Anlass, darauf näher einzugehen. Es gibt ja eine Richtlinie. Die gilt für uns, und es gelten auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Beides wollen wir in unserem Gesetzentwurf beziehungsweise dem überarbeiteten Gesetzentwurf, der ja vorliegt, berücksichtigen und einfließen lassen.

Zusatzfrage: Das ist eine Antwort, die naheliegt, wenn es um den Umsetzungsprozess in Deutschland geht; wir sind jetzt aber bei der Frage des Agierens auf europäischer Ebene, wo es nicht notwendigerweise naheliegt. Das heißt, es gibt keine Initiativen im Hinblick auf die nun tatsächlich zu überarbeitende Richtlinie?

Teschke (Bundesinnenministerium): Von unserer Seite aus ist die geltende Richtlinie völlig in Ordnung.

Vorsitzender Leifert: Frau Aden, wollen Sie das ergänzen?

Aden (Bundesjustizministerium): Wie Sie schon richtig angemerkt haben geht es dabei um den europäischen Prozess. Die Kommission hat im Anschluss an die Vorlage des Evaluierungsberichts, der vor gut einem Jahr veröffentlicht worden ist, selbst gesagt, dass es einen Überarbeitungsbedarf gibt, und hat eigentlich auch eine Überarbeitung bis Ende des Jahres angekündigt. Das hat sich jetzt bereits mehrmals verzögert. Uns geht es darum, dass man in diesem Überarbeitungsprozess in Brüssel eben mit einer Stimme auftritt.

Aus der Regierungspressekonferenz vom 11. Mai

Frage: Ich habe ja gelernt, dass die Bundesregierung dazu neigt, Themen nach ihrem sachlichen Wert zu bewerten. Herr Seibert, wie sieht es denn im Moment in der aktuellen Situation mit der Vorratsdatenspeicherung aus? Aus der FDP hört man bereits Freudenfeste, dass man da in den nächsten zwei Jahren nicht aktiv werden müsse. Die Kanzlerin hat ja vor, ich glaube, inzwischen sechs Wochen verlangt, dass sich die beiden Ressorts jetzt zusammenraufen sollten. Ist das eine Ansicht, die die Kanzlerin teilt?

StS Seibert (Pressesprecher Bundeskanzlerin): Das Zusammenraufen oder die angeblichen Freudenfeste, von denen Sie hören?

Zusatz: Die Auffassung der FDP, dass man in dieser Legislaturperiode keinen Handlungsbedarf mehr hat, was die Vorratsdatenspeicherung und die Umsetzung der EU-Richtlinie, die seit 2008 gilt, angeht.

StS Seibert (Pressesprecher Bundeskanzlerin): Diese Auffassung ist mir nicht bekannt. Für die Bundesregierung gilt, was seit geraumer Zeit gilt: Wir sind überzeugt, dass wir aus fachlichen wie aus rechtlichen Gründen eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung zur Strafverfolgung und zur Gefahrenabwehr brauchen. Wir sind dazu aus unserer Überzeugung auch rechtlich verpflichtet. Die beiden zuständigen Ressorts sind intensiv bei der Arbeit, einen Weg zu finden, mit dem wir das erzielen können.

Zusatzfrage: Könnten die zuständigen Ressorts vielleicht einen groben Zeitplan umreißen, bis wann sie diesen gangbaren Weg gefunden haben wollen, Herr Beyer und Herr Mertzlufft?

Merzlufft (Bundesjustizministerium): Ich habe da nichts Neues mitzuteilen.

Zusatzfrage: Haben Sie denn einen Anhaltspunkt für uns? Reden wir über Monate oder doch über Jahre? Wie ist es denn, wenn die Kanzlerin sagt, jetzt kommt mal zu Potte, und dann kommen Sie nicht zu Potte? Vielleicht hat die Regierung ja eine Meinung, bis wann man etwas vorlegen möchte.

StS Seibert (Pressesprecher Bundeskanzlerin): Ich werde Ihnen hier keinen Zeitplan nennen. Es ist uns dringend. Das Thema ist zügig zu behandeln, und es wird intensiv – wie ich gesagt habe – zwischen diesen beiden Ressorts besprochen. Das ist auch die Absicht der Bundeskanzlerin.

Zusatzfrage: Hält die Bundeskanzlerin es denn für akzeptabel, dass es in dieser Legislaturperiode zu keiner Einigung zwischen den beiden Ressorts kommt?

StS Seibert (Pressesprecher Bundeskanzlerin): Ich habe ja gerade die Auffassung und die Überzeugung der Bundesregierung dargelegt, dass eine Lösung gefunden werden muss ‑ aus fachlichen wie aus rechtlichen und europarechtlichen Gründen.

Zusatzfrage: Ich habe ja nur versucht, es auf diese kleine zeitliche Beschränkung der nächsten anderthalb Jahre zu reduzieren, also auf diese Legislaturperiode. Sonst könnten Sie ja sagen: Die Kanzlerin macht das jetzt noch weitere neun Jahre, und am Ende ihrer Kanzlerschaft in neun Jahren wird es diese Regelung geben.

StS Seibert (Pressesprecher Bundeskanzlerin): Ich versuche gerade, nachzurechnen, wo wir in neun Jahren sind.

Zusatz: Tun Sie das besser nicht!

StS Seibert (Pressesprecher Bundeskanzlerin): Diese Bundesregierung hat einen Wählerauftrag bis zum Herbst 2013. Den erfüllt sie, und zunächst einmal plant sie bis zum Herbst 2013.

Aus der Regierungspressekonferenz vom 21. Mai

Frage: Ich habe an Justiz- und Innenministerium die regelmäßige Frage nach der Vorratsdatenspeicherung. Ist es richtig, dass mit dem Brief des Bundesinnenministers auch ein Gesetzentwurf mit Kompromissvorschlägen an das Innenministerium verbunden war?

An das Justizministerium: Gibt es einen Zeitplan für die Entscheidung darüber, ob man mit diesen Kompromissvorschlägen leben kann?

Gibt es in beiden Häusern den Willen, dieses Thema noch vor der Sommerpause zu entscheiden?

Teschke (Bundesinnenministerium): In der Tat gibt es diesen Brief. Mit diesem Brief wurde der Gesetzentwurf übermittelt. Der Gesetzentwurf unseres Hauses sieht eine Eins-zu-eins-Umsetzung der geltenden Richtlinie vor. Darin enthalten ist die zitierte Klausel, die es ermöglichen würde, bei jeder nachfolgenden Anpassung der Richtlinie auf europäischer Ebene auch diese Anpassung wiederum eins zu eins auf das deutsche Gesetz anzuwenden. Darin sehen wir einen weiteren Schritt auf das Justizministerium zu, und wir bieten ganz klar an: Wir müssen diese Richtlinie umsetzen. Das ist allseits bekannt. Aber wir zeigen uns für jegliche Änderung offen, die ja auch vom Hause BMJ immer wieder angezeigt wird, dass noch abzuwarten ist, ob eine neue Richtlinie kommt, wann sie kommt und wie sie kommt. Wir wollen einfach signalisieren, dass wir sehr gesprächsbereit sind, wenn eine neue Richtlinie kommt, diese sofort umzusetzen.

Zimmermann (Bundesjustizministerium): Dazu kann ich noch kurz etwas ergänzen. Es ist richtig, dass weiterhin eine Eins-zu-eins-Umsetzung gefordert wird. Wir sehen darin weder einen Kompromiss noch einen neuen Vorschlag, der aus dem Hause des Bundesinnenministeriums kommt.

Einen Zeitplan für die Abarbeitung dieses Kompromisses gibt es daher im Bundesjustizministerium nicht. Sie haben ja nach einem Zeitplan gefragt.

Weiterhin ist wichtig festzustellen, dass wir auf europäischer Ebene noch immer nicht handlungsfähig sind und nicht mit einer Stimme sprechen können. Insofern ist es der Bundesjustizministerin weiterhin ein vordringliches Anliegen, dass man auf europäischer Ebene handlungsfähig wird. Da ist es bislang auch durch den Brief zu keinen neuen Entwicklungen gekommen.

Zusatzfrage: Ist es richtig, dass das Innenministerium signalisiert hat, dass man auch bei der Speicherdauer kompromissbereit ist? Sollte das der Fall sein: Bedeutet das, dass man auch in anderen Punkten von einer Eins-zu-eins-Umsetzung abgehen könnte?

Teschke (Bundesinnenministerium): Da wir der Briefschreiber sind, kann ich zum Inhalt kurz etwas sagen. Sie erinnern sich an das Angebot des Ministers an die Justizministerin seinerzeit, sich gemeinsam in Brüssel für eine Mindestspeicherfrist von vier Monaten einzusetzen. Wir würden versuchen, das durchzusetzen, genauso wie die Regelung zur Verwendung der Daten. Das betrifft die Frage: Welche Behörden können auf welche Daten zugreifen? Beides ist in dem Brief als Angebot enthalten.

Zusatzfrage: Der zweite Teil der Frage: Heißt das, dass man auch in anderen Punkten nicht auf eine Eins-zu-eins-Umsetzung in jedem Punkt drängen muss?

Teschke (Bundesinnenministerium): Von unserer Seite aus sind das die beiden Punkte, die wir nach wie vor anbieten. Ansonsten gelten sowohl die Richtlinie als auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils.

Zimmermann (Bundesjustizministerium): Ich darf noch etwas klarstellen beziehungsweise ergänzen: Hinsichtlich der jetzigen Umsetzung der Richtlinie wird weiterhin die Eins-zu-eins-Umsetzung gefordert. Uns ist wichtig, dass wir dann auf die Änderungsrichtlinie einwirken. Darauf beziehen sich die Vorschläge, die kommen.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Streiter, nachdem wir gerade gehört haben, dass sich nach wie vor keine Einigung zwischen den entscheidenden Ministerien abzeichnet: Wann wird die Kanzlerin die beiden Minister das nächste Mal zur Seite nehmen und darauf drängen, das zu gewährleisten, was der Fraktionsvorsitzende Kauder heute Morgen angekündigt hat, nämlich eine Einigung bis zur Sommerpause?

SRS Streiter: Das kann ich Ihnen noch nicht sagen, weil sich die Kanzlerin gerade im Ausland befindet. Aber ich bin ziemlich zuversichtlich, dass es zu einer Einigung kommen wird. Mehr kann ich jetzt nicht dazu sagen.

Aus der Regierungspressekonferenz vom 4. Juni

Frage: Herr Seibert, was hat die Bundesregierung unternommen, seit die EU-Kommission Klage gegen die deutsche Haltung in Sachen Vorratsdatenspeicherung eingereicht hat?

StS Seibert (Pressesprecher Bundeskanzlerin): Diese Klage ist meines Wissens letzten Donnerstagmittag bekannt geworden. Wir haben jetzt Montag. Die Gespräche zwischen den beiden Ressorts, zwischen denen das gelöst und entschieden werden muss, laufen intensiv. Das ist mein Wissensstand dazu.

Zusatzfrage: Was plant die Bundesregierung zu unternehmen, seit die Klage eingereicht worden ist?

StS Seibert (Pressesprecher Bundeskanzlerin): Die Bundesregierung plant wie eh und je, eine Lösung zu finden, mit der wir der europäischen Richtlinie und den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechen und mit der wir dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung ebenso entsprechen wie ihrem Bedürfnis, vor unzulässigen Eingriffen geschützt zu werden.

Zusatzfrage: Wer ist damit beauftragt?

StS Seibert (Pressesprecher Bundeskanzlerin): Das Bundesjustizministerium in Absprache mit dem Bundesinnenministerium. Federführend ist das Bundesjustizministerium.

Vorsitzender Wefers: Möchten Sie sich äußern?

Zimmermann (Bundesjustizministerium): Ich kann dem eigentlich nichts hinzufügen beziehungsweise ich kann Ihnen in dieser Sache nichts Neues mitteilen. Die vorliegenden Fakten sind ja soweit bekannt und der Sachstand ist unverändert.

Zusatzfrage: Was ist seit Donnerstag von der federführenden Bundesjustizministerin in dieser Angelegenheit unternommen worden? Bzw., falls bis heute nichts unternommen worden ist, wann ist denn sozusagen mit der nächsten Aktivitätseruption Ihrer Ministerin diesbezüglich zu rechnen?

Zimmermann (Bundesjustizministerium): Ich kann Ihnen nichts dazu sagen, inwiefern bei der Ministerin Aktivitätseruptionen vorkommen. Im Übrigen ist Ihnen die Haltung von Frau Leutheusser-Schnarrenberger in dieser Sache ja bekannt. Die Klage ist am Donnerstag eingereicht worden, auch das ist nichts Überraschendes gewesen. Das ist jetzt ein Vorgang die Kommission hatte diesen Schritt ja auch angekündigt. Es sind keine rückwirkenden Strafzahlungen angedroht. Insofern ist der Stand so, wie er jetzt ist.

Frage: Angesichts von 315.000 Euro pro Tag: Was stellen Sie denn für nächstes Jahr in den Haushalt ein?

Zimmermann (Bundesjustizministerium): Die 315.000 Euro pro Tag sind ja noch in keinster Weise fällig oder drohen in keiner Weise. 315.000 Euro ist das, was die Kommission beantragt hat. Darüber entscheidet nicht die Kommission, sondern der Europäische Gerichtshof. Diese 315.000 Euro würden auch erst ab einem rechtskräftigen Urteil bis zur dann folgenden Umsetzung der Richtlinie fällig werden. Insofern droht bislang gar nichts, auch nicht rückwirkend.

Zusatzfrage: Ich frage ja nicht nach rückwirkend. Das Urteil wird ja erfahrungsgemäß nach fünf bis sieben Monaten zu erwarten sein. Müssen Sie dann langsam für den Haushalt 2013 Vorsorge treffen?

Zimmermann (Bundesjustizministerium): Dazu kann ich Ihnen jetzt nichts sagen. Ich weiß auch nicht, woher Sie die Zahl haben ich denke, dass es fünf bis sieben Monate sein sollen, ist jetzt Spekulation.

Frage: Frau Zimmermann, was ist der nächste Schritt der Bundesministerin in Sachen Vorratsdatenspeicherung, und wann tritt der ein, für wann ist der geplant? Vielleicht können Sie einmal in den Dienstpflichtenkatalog Ihrer Ministerin gucken: Wann gibt es etwas?

Zimmermann (Bundesjustizministerium): Es gibt ja schon etwas, die Ministerin hat ja einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der liegt noch immer auf dem Tisch. Insofern gibt es, wie ich bereits am Anfang sagte, nichts Neues. Die Einreichung der Klage am Donnerstag hat jetzt vorerst den Sachstand nicht verändert.

Frage: Um wie viel hat sich der Sachstand denn durch die Klage Irlands gegen die Richtlinie verändert? Erwarten Sie dadurch so etwas wie eine aufschiebende Wirkung, also dass der EuGH möglicherweise erst die Klage gegen die Richtlinie behandeln wird und dann wenn man weiß, ob die Richtlinie rechtlich okay ist die Klage gegen Deutschland fortführen wird?

Zimmermann (Bundesjustizministerium): Ich kann Ihnen natürlich nicht sagen, wie der EuGH die Klage von Irland behandeln wird. Es ist natürlich interessant zu sehen, dass Deutschland beziehungsweise das Bundesjustizministerium nicht die einzigen sind, die durchaus erhebliche Bedenken gegen die Richtlinie haben. Das bestätigt ja die Klage Irlands.

Zusatzfrage: Herr Teschke (Bundesinnenministerium), da Sie schon so den Kopf rollen: Versetzt es Sie in Angst und Schrecken, dass Irland da Klage eingereicht hat?

Teschke (Bundesinnenministerium): Sie müssen sich täuschen: Ich habe den Kopf nicht gerollt, er sitzt noch fest. Es gilt natürlich, dass es eine geltende Richtlinie gibt, und die muss umgesetzt werden. Unser Ministerium hat ja einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie vorsieht und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts mit berücksichtigt.

Frage: Herr Seibert, da diese Debatte jetzt schon einige Monate läuft und wahrscheinlich noch einige Monate laufen wird, und da wir gleichzeitig in Europa immer wieder hören, dass Deutschland und Frankreich mit dem Bruch des Stabilitätspaktes Europa und der Eurozone einen Tort angetan haben, möchte ich Sie fragen: Fürchten Sie eigentlich nicht, dass die Glaubwürdigkeit Deutschlands in Europa und das Pochen auf die Umsetzung von EU-Recht durch das Verhalten der Bundesregierung geschädigt wird?

StS Seibert (Pressesprecher Bundeskanzlerin): Erstens. Es stimmt, dass Deutschland und Frankreich durch den Bruch des Stabilitätspaktes Europa einen Tort angetan haben. Dies war ein schwerer Fehler auf der Seite dieser beiden Länder den man allerdings dieser Bundesregierung nicht anlasten kann, aber dessen Folgen wir mit zu beseitigen haben.

Zweitens. Es gibt viele Klagen auf Umsetzung europäischer Richtlinien. Ich will das jetzt aber nicht kleinreden. Ich habe hier mehrfach gesagt und sage es noch einmal: Wir wissen, dass wir aus rechtlichen wie aus fachlichen Gründen eine Lösung finden müssen, die eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung bringt.

Siehe auch:

Der Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Patrick wieder. Weitere Meldungen von Mitgliedern des AK-Vorrat finden Sie in der Rubrik Informationen / Blog.

 
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