Vor einem Jahr hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gegen sechs deutsche Telekommunikationsunternehmen Anzeige wegen illegaler Verbindungsdatenspeicherung und Bewegungsprofile erstattet. Die Bundesnetzagentur lehnte es damals ab, dieser Anzeige nachzugehen, weil noch nicht beurteilt werden könne, ob mit der beanstandeten Speicherpraxis ein Bußgeldtatbestand verwirklicht sei.
Nach dem nunmehr veröffentlichten Leitfaden des Bundesdatenschutzbeauftragten und der Bundesnetzagentur für eine datenschutzgerechte Speicherung von Verkehrsdaten stehen massive Datenschutzverstöße der Telekommunikationsanbieter fest. Ich habe deswegen heute erneut Anzeige bei der Bundesnetzagentur erstattet:
Sehr geehrte…,
in der o.g. Sache beantrage ich erneut, wegen des von uns angezeigten Sachverhalts ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten.
Nach dem nunmehr veröffentlichten Leitfaden ist klar, dass die
Unternehmen massiv ordnungswidrig handeln. Der Leitfaden bestätigt unsere Anzeige zumindest1. bezüglich der illegalen Speicherung eingegangener Verbindungen für mehr als sieben Tage durch BT, e-plus, M-net, Telekom/T-Mobile,
2. bezüglich der illegalen Speicherung kostenfreier und pauschal abgegoltener ausgehender Verbindungen trotz Ermittlung der Abrechnungsirrelevanz durch BT, e-plus, M-net, Telekom/T-Mobile, Vodafone,
3. bezüglich der illegalen Speicherung von Standort und IMEI für mehr als sieben Tage durch e-plus, Telefónica/o2, Telekom/T-Mobile, Vodafone,
4. bezüglich der illegalen Protokollierung von Verbindungsversuchen durch Telekom/T-Mobile, Telefónica/o2 und Vodafone.
Ich bitte um die Einleitung ordnungsrechtlicher Schritte gegen die genannten Unternehmen, um Mitteilung des Aktenzeichens, unter dem das Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt wird, und um Akteneinsicht nach Abschluss der Ermittlungen.
Mit freundlichem Gruß
Welcher Anbieter welche Daten wie lange speichert, kann in unserer Übersicht nachgelesen werden. Tipps zur Datenvermeidung finden sich hier.
Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors Patrick wieder und ist kein offizielles Statement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.