Funkzellenabfragen bei NSU-Ermittlungen: 20 Millionen Verbindungsdaten, 14.000 Namen und Adressen, 0 Täter

Mehr als zehntausend Menschen standen im Fokus der Ermittlungen zum Nationalsozialistischen Untergrund. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine mündliche Anfrage hervor. Bei Funkzellenabfragen wurden mehr als 20 Millionen Funkzellendatensätze und fast 14.000 Datensätze über Anschlussinhaber erhoben, gespeichert und zusammengeführt.

Betrachtet man die Rolle der Behörden und die nicht enden wollenden Schredderaktionen, Pannen und Ungereimtheiten bei den Ermittlungen zur rechtsextremen terroristischen Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund, geht nicht zu Unrecht „beißende Kritik, Hohn und Spott über einen ganzen Berufszweig von Polizisten und Verfassungsschützern“ nieder.

Auch aus netzpolitischer Perspektive sind noch einige Fragen offen. Der Linkspartei-Abgeordnete Andrej Hunko hat nachgefragt, wie viele „Massendaten“ wie Funkzellenabfragen bei den Ermittlungen erhoben, gespeichert und verarbeitet worden sind. In der jetzt eingetroffenen Antwort schreibt das Bundesministerium des Innern:

Insgesamt wurden 20.575.657 Funkzellendatensätze (gemäß § 100g Absatz 2 Satz 2 StPO) und 13.842 Datensätze zu Anschlussinhabern (gemäß § 113 TKG) vornehmlich aus den bei bereits bei den Landespolizeibehörden gespeicherten Daten zusammengeführt. Eine geringe Anzahl von Funkzellendatensätzen bzw. Bestandsdaten wurde im Zusammenhang mit den Tatorten Eisenach und Chemnitz zusätzlich durch das BKA erhoben.

Die erforderlichen Daten sind weiterhin gespeichert.

Ein Funkzellendatensatz umfasst die Telefonnummer, Angaben zum Ort der Funkzelle und die Zeit, zu der das Mobilfunkendgerät aktiv gewesen ist. Mit Hilfe von Funkzellendatensätzen kann entweder die Frage beantwortet werden, ob ein Mobilfunkendgerät in der räumlichen Zuordnung einer Funkzelle in einem bestimmten Zeitraum aktiv war oder es kann die Menge aller in einem bestimmten Zeitraum in der räumlichen Zuordnung einer Funkzelle aktiven Mobilfunkendgeräte beauskunftet werden.

Eine Funkzellenabfrage, bei der alle in der Funkzelle des Tatorts im Tatzeitraum aktiven Mobilfunkendgeräte erfasst werden, ist eine typische Ermittlungsmaßnahme bei Tötungsdelikten.

Bei der Auswertung von Funkzellendatensätzen werden grundsätzlich Mobilfunkendgeräte gesucht, die an mehreren Tatorten aktiv waren. Für die Treffer dieser Suche werden im Anschluss ggf. Bestandsdaten erhoben.

Die Aufklärungsquote dieser Datenberge ist ja bekannt.

Da fast 14.000 Bestandsdaten (also Namen und Adressen von Anschlussinhabern) erhoben wurden, waren diese alle an mehreren Tatorten aktiv? Diese Frage haben wir bereits gestern dem Innenministerium gestellt, aber leider bisher keine Antwort.

Wir haben auch nachgefragt, ob irgendjemand der mehr als zehntausend Menschen je darüber informiert wurde, dass sein Name und Adresse in einer Polizeidatenbank gespeichert sind. Die Erfahrungen in Berlin zeigen, dass fast nie jemand informiert wird, obwohl das Gesetz das vorschreibt. Auch hierzu haben wir keine Antwort vim Innenministerium.

Der Fragesteller Andrej Hunko weist auf einen weiteren Aspekt hin:

Es dürfte sich dabei abermals um eine Datensammlung von größtenteils Menschen mit Migrationshintergrund handeln. Dies war auch der Hintergrund meiner Frage.

Offensichtlich werden sämtliche Informationen weiterhin gespeichert.

Denn von der „BAO Bosporus“ wurde vor allem wegen vermeintlichen Schutzgelderpressungen und Drogengeschäften türkischer oder kurdischer Vereinigungen ermittelt. Wie wir heute wissen, handelte es sich dabei um eine rassistisch stigmatisierende Zuschreibung: Den Behörden fehlte der Wille zum Blick nach rechts – offensichtlich bewusst. Entsprechende Hinweise von Angehörigen der Toten wurden beispielsweise nicht weiter verfolgt.

Dass sich dieser tiefgehende polizeiliche Eingriff in die Privatsphäre vermutlich vor allem gegen Bekannte der migrantischen Opfer des NSU gerichtet hat, macht mich wütend.

Jene Anschlussinhaber, die im Zuge der rassistisch stigmatisierenden polizeilichen Ermittlungen festgestellt wurden, müssen davon unterrichtet werden. Denn deren Bestandsdaten wurden nur deshalb von den Mobilfunkanbietern abgefragt, weil sie als „verdächtig“ galten.

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12 Ergänzungen

  1. Ganz klar, die …ehm …Speicherfristen waren zu kurz! Irgendeine Ausrede wird sich für dieses grenzenlose Versagen doch wohl finden lassen.

    1. Längst passiert:

      Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, hat im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur Zwickauer Terrorgruppe NSU das Fehlen der Vorratsdatenspeicherung beklagt.
      Berlin. Gäbe es sie, hätte man ab der Identifizierung der drei mutmaßlichen NSU-Mitglieder für sechs Monate rückwirkend deren Kommunikation überprüfen können, sagte Ziercke am Freitag bei einer Podiumsdiskussion in Berlin.

      1. Und Ziercke hat mit seiner Aussage recht, Nur mit einem deutlichen Mehraufwand hätten die NSU-Mitglieder das verhindern können. Die Diskussion sollte sich besser darauf konzentrieren warum man das nicht möchte oder wieso man es in Kauf nehmen sollte die Aufklärung zu erschweren.

      2. @mustard

        Wofür sind dann die V-Männer da? Die sind in der Gruppe drin, können sich alle Informationen holen, die man braucht. Wieso braucht man also noch die VDS?
        Und ich glaube kaum, dass man mit VDS mehr Infos bekommen hätte, denn Menschen kommunizieren nicht bloß übers Internet.

      3. Die V-Leute sind ganz sicher nicht dazu da um Rückwirkend Verbindungsdaten zu dokumentieren.

        Und mit der VDS lassen sich prnizipell Bewegungs- und Kommunikationsprofile erstellen. Das umfasst auch Telefondaten. Und solche Daten lassen sich prima verknüpfen. Wer moderne Kommunikationsmittel vermeidet muss dafür erhebliche Nachteile in Kauf nehmen.

        Und genau dies sind die Argumente der VDS-Befürworter.

  2. Ich schwöre das ich mir nie wieder ein Handy kaufe und benutze, egal wie gut das Stellenangebot aus sein mag.

    Das ist halt so

  3. Das nächste Argument was kommen wird: „Wer sein Handy ausschaltet, zu Hause läßt, oder keins hat. Ist schwer pedokriminel, Terrorist und will den deutschen Staat schaden. Solche Leute müssen sofort in Schutzhaft genommen und peinlich befragt werden.“

    1. Das ist zu befürchten. Man sollte sich vielleicht auf Hausdurchsuchungen u.s.w. vorbereiten. Festplatte verschlüsseln, randalierungsfeste Möbel…

    2. Auch schon da gewesen:

      So hätten es die Ermittler laut Vorführbericht für „konspirativ“ gehalten, dass Andrej H. bei seinem Treffen mit den Brandstiftern kein Handy dabei gehabt habe.

      1. In diesem Fall sind die Verantwortlichen alle davongekommen. Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen einem NSU-Terroisten und einem Staatschützer?

        Bei den nächsten Wahlen werde ich diese Frage in betracht ziehen.

  4. Vielleicht nur noch was zu dem letzten Aspekt. Warum ist es so wichtig, ob es größtenteils Zugewanderte betrifft, für mich macht es keinen Unterschied welche Bürger es betrifft, was da gemacht wird hätten sich nicht mal die Gestapo zusammen mit der Stasi träumen lassen. Ok, richtig ist, dass man zwanghaft versucht hat, die Schuld bei Muslimen und nicht bei guten deutschen Rechten zu suchen, der Anteil hängt hier aber auch zwangsläufig mit der Bevölkerungszusammensetzung an den Tatorten zusammen. Kann natürlich auch sein, das man die „Deutschen“ die in den Listen auftauchten gleich aussortierte, denn … die warens ja nicht ;)

    Ok, so.

    Ok, so.

    Ja, das ist das Problem von Rasterfahndungen, man verliert die tatsächlich Verdächtigen aus dem Auge, siehe auch jüngste Terrorakte in Frankreich und Norwegen (beide Länder mit Vorratsdatenspeicherung), war ja nicht so, dass die Täter nicht vorher schon dringend bekannt gewesen wären. In Italien hat die Mafia die Polizei via Vorratsdaten sogar auf die falsche Fährte gesetzt (Finanzamt anstatt Schule). Wer mehr Terror will, der braucht Vorratsdatenspeicherung.

    „Bei der Auswertung von Funkzellendatensätzen werden grundsätzlich Mobilfunkendgeräte gesucht, die an mehreren Tatorten aktiv waren.“ Hoffentlich verhaften die jetzt nicht ihre Polizisten, die an mehreren Tatorten aktiv waren -) könnte mir vorstellen, dass da auch ein paar Geheimdienstleute drunter waren. Btw, waren da nicht auch V-Männer an mehreren Tatorten aktiv, oder werden der ihre Handys womöglich gar nicht getriggert …

    „vornehmlich aus den bei bereits bei den Landespolizeibehörden gespeicherten Daten […]“ 14 Tausend, hier darf ich erneut darauf hinweisen, dass die bei der Vorratsdatenspeicherung vorgesehene Löschfrist von 6 Monaten nur für die privaten Provider gilt, nicht aber für den Staat. Dh, der Staat braucht über seine zentralen Staatsserver nur einmal im halben Jahr – auch gestückelt – alle Daten abrufen, dann hat der Staat alle Daten von allen für „immer“.

    „Denn sie wissen nicht, was sie tun“

    Man könnte ja meinen ist gut, dann kann ja nichts passieren. Das Problem ist nur, dass das nur auf die Täter zutrifft, denen kann wirklich nichts passieren, allen anderen schon.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.