In Österreich ist die umstrittene Vorratsdatenspeicherung mit 1. April 2012 in Kraft getreten. Seither müssen ohne Vorliegen eines Verdachts Verbindungsdaten von Telefon, Handy und Internet von Mobilfunkern und Internet-Providern gespeichert werden. Durch die Vorratsspeicherung können die Behörden sechs Monate im Nachhinein auf diese Daten zugreifen.
Gravierende Missstände
Ein am Freitag veröffentlichter Bericht der "Initiative für Netzfreiheit" zeigt nun gravierende Missstände bei der Speicherung der Vorratsdaten in Österreich auf. "Die Sicherheit dieser Daten ist und war zu keiner Zeit gewährleistet", so die Netzaktivisten.
Demnach hat bisher keine einzige Überprüfung eines speicherpflichtigen Providers auf die Sicherheit der Vorratsdaten stattgefunden. Auch sei es fraglich, ob und wie viele Provider überhaupt überprüft werden können.
Keine Vorortüberprüfung
Zusätzlich kritisiert man, dass "weder eine Vorortüberprüfung der technischen Infrastruktur stattgefunden hat, noch dass eine solche vorgeschrieben wäre." Auch kann nicht "überprüft werden, ob die Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist tatsächlich alle gelöscht wurden".
"Der hierfür herangezogene § 30 DSG 2000 ist weder für die Datensicherheit von Vorratsdaten geeignet, noch die dafür zuständige Datenschutzkommission mit Ressourcen, Personalstand, Technikern oder Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet, die einer solchen Aufgabe entsprechen würden," so die Initiative.
Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung gefordert
Scharfe Kritik üben die Aktivisten auch am Bundesministerium für Inneres (BMI), sowie dem Bundesministerium für Verkehr, Innovationen und Technologie (BMVIT) und dem Bundesministerium für Justiz (BMJ), welche diese tiefgreifende Gesetzgebung ohne ansatzweise ausreichende Datensicherheit gebilligt hätten. Die "Initiative für Netzfreiheit" fordert daher "die sofortige Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung, zumindest bis die Datensicherheit gewährleistet werden kann."
In Österreich noch nicht lange in Kraft, bisher noch keine Beschwerden gegeben
Das BMI und BMVIT verweisen auf Anfrage des WebStandards darauf, dass für die Überprüfung der Einhaltung der Richtlinie die Datenschutzkommission zuständig sei. Dort wird auf Anfrage bestätigt, dass noch keine Kontrollen durchgeführt wurden. Die Vorratsdatenspeicherung sei in Österreich noch nicht lange in Kraft und es habe bisher noch keine Beschwerden gegeben, so Eva Souhrada-Kirchmayer, Geschäftsführendes Mitglied der Datenschutzkommission.
Kontrolle jedoch schon "geistig vorgemerkt"
Man habe eine Kontrolle jedoch schon "geistig vorgemerkt". Dass das bislang noch nicht passiert sei, liege auch an mangelnden Ressourcen. Man könne nicht ständig alles überprüfen, im Bedarfsfall müssten Techniker hinzugekauft werden, was in anderen Fällen auch schon passiert sei. (sum/ br, 23.11. 2012)