6 comments on “Neuregelung der Bestandsdatenabfrage: Frag deinen Abgeordneten!

  1. Pingback: Neuer Gesetzesentwurf zur Bestandsdatenabfrage | Roberts Blog

  2. Falsche Taktik, wir sollten auf Zeit spielen.

    Das Gesetz soll von mir aus gerne durchkommen. ZUm INkrafttreten dann eine einstweilige Verfügung durch das BVerfG einholen (sollte bei dem Gesetz nicht schwer sein), die das Gesetz außer Kraft setzt. Wenn wir Glück haben gibt es dann bis Juni 2013 kein neues Gesetz und die Abfrage ist erstmal komplett vom Tisch.

  3. Allein im Zeitraum 1990 bis 2011 Hat der Bundestag 139 verfassungswidrige Gesetze beschlossen.
    Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/datenhandbuch/10/10_06/index.html

    Dazu ist festzustellen, dass das nicht Einzelfälle unüberlegter Aussagen in einer überhitzten Adhoc-Diskussion waren, sondern diese Gesetze von angeblich kompetenten Ausschüssen erarbeitet, beraten, und auch den übrigen Parlamentariern im Bundestag vor der Abtimmung bekannt gemacht wurden. Auf „Versehen“ und „Missgeschick im Einzelfall“ kann sich da also niemand berufen.

    Statt gegen diesen weiteren Versuch zum Verfassungsbruch zu protestieren, ist ein direkt vom Volk beschlossenes Gesetz mit Verfassungsrang notwendig, dem alle Parlamentarier unterworfen sind, so das es nicht von ihnen, sondern nur vom „Souverän“ geändert werden kann, das (als Vorschlag) folgendes besagt.

    Wer sich an der Ausarbeitung verfassungswidriger Gesetze beteiligt, oder ihnen durch Zustimmung oder Enthaltung zustimmt, wird mit Freiheitsentzug nicht unter zwei Jahren und lebenslangem Auschluss von Betätigung in Legislative, Exekutive und Judikative bestraft. Auch der Versuch ist strafbar.

    Für den Schutz des höchsten Gesetzes dieses Landes müssen besondere, wirksame Massnahmen getroffen werden, da es nicht sein kann, das Menschen, die gutbezahlt in den sensibelsten Bereichen des Staates arbeiten, bei Verfassungsbruch straffrei ausgehen, wärend der normale Bürger bei Übertretung untergeordneter Gesetzesnormen mit empfindlichen Strafen zu rechnen hat.

    • es reicht schon, wenn der generalstaatsanwalt von seiner weisungbindung gegenüber des justizministeriums befreit würde.

      • Nein, es kommt darauf an, wem Legislative, Exekutive und Judikative UNTERSTELLT sind, wer also das letzte Wort hat und somit der SOUVERÄN ist.
        Im Moment ist das Volk den drei Bereichen unterstellt und Judikative + Exekutive sind der Legislative unterstellt, was gegen das GG verstösst. Sie von dieser Unterstellung zu befreien, das Verfassungsgericht „unabhängig“ zu machen, bedeutet einfach nur, dass dann die obersten Richter regieren.
        Die entscheidende Frage ist aber, wer an der Spitze der Pyramide steht, wer den Ring hat, sie zu knechten, sie alle zu finden, ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden.
        Der vSouverän ist der, dem keiner was vorzuschreiben hat, oder nach Carl Schmitt : „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“
        „Unabhängigkeit“ kann es in Hirarchien immer nur für den Souverän geben.

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