Experten kritisieren Ausweitung des Zugriffs auf IP-Adressen und Passwörter

Sachverständige haben bei einer Anhörung im Bundestag den Regierungsentwurf für eine Neuregelung der Bestandsdatenauskunft kritisiert, da er die Kompetenzen von Sicherheitsbehörden massiv ausdehne und nicht genügend Kontrollmöglichkeiten biete.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 159 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Sachverständige haben bei einer Anhörung des Innenausschusses im Bundestag am Montag Nachbesserungen beim umstrittenen Regierungsentwurf zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft angemahnt. Die Befugnisse der Bundesbehörden würden "ganz massiv" in den präventiven Bereich erweitert, monierte der Mannheimer Staatsrechtler Matthias Bäcker einen "schweren handwerklichen Fehler". Dem Bundeskriminalamt (BKA) als "Zentralstelle" würden zudem zusätzliche Kompetenzen bei der Abfrage von Informationen über Anschlussinhaber eingeräumt, was mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar sei.

Dem Entwurf gelinge "es nicht immer, die verfassungsrechtliche Grenze einzuhalten", erklärte der Münsteraner Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler. So würden die Befugnisse des BKA und der Bundespolizei nicht wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert daran gekoppelt, dass eine konkrete Gefahr besteht. Als Bedingung werde nur die Aufgabenerfüllung der Behörden genannt, wozu auch die Gefahrenabwehr gehöre. Damit entfielen "tatbestandliche Hürden".

Ebenfalls unzureichend findet der Großteil der geladenen Experten die Möglichkeiten, die im Entwurf vorgesehenen Kompetenzen rechtlich zu kontrollieren. Zumindest beim Zugriff auf PINs, PUKs oder Passwörter hält Bäcker sowohl einen Richtervorbehalt als auch die Benachrichtigung des Betroffenen für nötig. Bei der Abfrage der Bestandsdaten hinter einer IP-Adresse sei ebenfalls ein "besserer Rechtsschutz angezeigt". Der Jurist verwies zudem auf das Problem, dass Provider dafür komplexe Datenbestände auf einer rechtlich kaum gesicherten Grundlage auswerten müssten. Dies gleiche einer "Rasterfahndung".

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sowie sein Berliner Landeskollege Alexander Dix drängten ebenfalls auf bessere verfahrenstechnische Kontrollmöglichkeiten. Sie betonten, dass nicht jede Ordnungswidrigkeit eine Bestandsdatenauskunft rechtfertige, wie es derzeit vorgesehen sei. Vielmehr müsse es sich ernste Vorfälle handeln, die einzeln zu benennen seien. Die Zugangsanbieter könnten nicht prüfen, ob die rechtlichen Bedingungen für eine Bestandsdatenauskunft gegeben seien, erläuterte Schaar. Dix fordert, die im Entwurf nicht angesprochene Regelung zum automatisierten Auskunftsverfahren im Telekommunikationsgesetz parallel zu befristen und eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation vorzuschreiben.

Der Würzburger Staatsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz meint dagegen, dass von den zur Debatte stehenden Kompetenzen "kein generelles Gefühl der Überwachung" ausgehe. Es sei der Regierung "durchaus gelungen, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen". Zusätzliche Kontrollinstrumente seien deshalb nicht zwingend. Es müsse allein sichergestellt sein, dass "grundsätzlich gegen abgeschlossene Maßnahme vorgegangen werden kann". Dazu bedürfe es aber nicht eines Richtervorbehalts.

"Als handhabbar, positiv und umsetzbar", bezeichnete Ernst Wirth vom Bayerischen Landeskriminalamt den Entwurf. Der Praktiker lobte, dass dieser nicht mit "Formvorschriften" zur rechtsstaatlichen Kontrolle überfrachtet sei. Ein Richtervorbehalt etwa würde die Ermittler immer nur "viel Zeit kosten". Zugleich räumte Wirth ein, dass sich das Instrument der Bestandsdatenauskunft "zu einer Standardmaßnahme" entwickle. Über die Anzahl der Fälle, in dem das Instrument zum Einsatz komme, könne er aber keine Auskunft geben.

Als "besonders positiv" stellte der Strafverfolger die Pflicht für größere Provider heraus, eine "gesicherte elektronischer Schnittstelle zur Erteilung der Auskunftsverlangen" vorzuhalten. Dabei handle es sich um eine moderne und transparente Kommunikationsform. Mehrere Netzbetreiber arbeiteten bereits ­ genauso wie das LKA auf der Gegenseite ­ an der Umsetzung dieser geplanten Maßgabe, da sie darin "erhebliches Einsparpotenzial" sähen. Branchenverbände lehnten diese Auflage dagegen bislang ab und warnten unter anderem vor einem erheblichen finanziellen Aufwand. (vbr)