Bestandsdatenauskunft: Grünes Licht für neue Zugriffsregeln auf IP-Adressen und PINs

Der umstrittene Regierungsentwurf regelt, unter welchen Bedingungen Ermittler Informationen über Anschlussinhaber, über PINs, PUKs und Passwörter sowie über User hinter einer IP-Adresse manuell bei Telekommunikationsanbietern abfragen dürfen.

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Der Innenausschuss des Bundestags hat am Mittwoch den umstrittenen Regierungsentwurf zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft mit den Änderungen befürwortet, auf die sich Schwarz-Gelb und die SPD-Fraktion vergangene Woche verständigt hatten. Prinzipiell regelt der Vorstoß, unter welchen Bedingungen Ermittler von Bundesbehörden Informationen über Anschlussinhaber (darunter Name oder Anschrift) manuell bei Telekommunikationsanbietern abfragen dürfen. Die Innenpolitiker haben mit ihrem Beschluss klargestellt, dass derlei Informationen "im Einzelfall zum Zweck der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben" in Anspruch genommen werden können.

Den Zugriff auf PINs, PUKs oder Passwörter möchte der Innenausschuss nur mit richterlicher Genehmigung zulassen. Wollen Geheimdienste an derlei Codes heran, muss das die für sie zuständige parlamentarische G10-Kontrollkommission absegnen. Betroffene sollen zudem von entsprechenden Maßnahmen im Nachhinein prinzipiell in Kenntnis gesetzt werden. Letzteres gilt auch für die Abfrage von Bestandsdaten hinter einer dynamisch vergebenen IP-Adresse. Zudem hat der Ausschuss in seiner Empfehlung verdeutlicht, dass diese zu einem konkreten Zeitpunkt erfolgen muss, an dem die Internetkennung einem bestimmten Nutzer tatsächlich zugewiesen war.

Linke und Grüne stimmten gegen das Vorhaben, das bereits am morgigen Donnerstag vom Parlamentsplenum abgesegnet werden soll. Das Bundeskriminalamt (BKA) wie auch andere Polizeibehörden "erhalten einen erleichterten, nahezu voraussetzungslosen Zugang auf die Kundendaten der Provider, obwohl Karlsruhe genau das verhindern wollte", rügte der Innenexperte der Grünen, Konstantin von Notz. Damit schreite der Ausbau des BKA zum Bundes-FBI voran. Im Gegensatz dazu müssten die Schwellen für Datenabfragen auch für die Bundespolizei und den Zoll heraufgesetzt sowie schlichte Ordnungswidrigkeiten außen vorgehalten werden.

Scharfe Kritik kam auch vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Der geänderte Gesetzentwurf unterschreite nicht nur weiter das ohnehin schwache bisherige Schutzniveau, sondern verletzte auch an mehreren Punkten die verfassungsrechtlichen Grenzen, monierte der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern und Datenschützern. So fehle etwa bereits eine abschließende Bestimmung, welche Vorschriften einen Zugriff auf Bestandsdaten erlauben sollten. Den Zugang zu den Informationen durch eine elektronische Schnittstelle zu erleichtern, sei unverhältnismäßig und verstoße gegen das Grundgesetz. Eine Datenweitergabe an Geheimdienste dürfe es nicht geben. (jk)