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Rot-Schwarz ist bei der Vorratsdatenspeicherung schon wieder am Streiten.

© dpa

Vorratsdatenspeicherung: SPD lehnt schnelle Einführung ab

Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD auf die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung geeinigt, sehr zum Unmut der Netzpolitiker. Aber auch bei den Innenpolitikern gibt es jetzt Streit: über den Zeitpunkt.

Die SPD lehnt eine rasche Einführung der Vorratsdatenspeicherung ab. SPD-Innenexperte Michael Hartmann warnte vor Schnellschüssen. „Bei der Vorratsdatenspeicherung gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Keine Bundesregierung sollte den Fehler machen und vorschnell entscheiden, sondern erst mal den Prozess in Europa abwarten und auf eine Reform der Richtlinie hinwirken, die wir dann guten Gewissens umsetzen können“, sagte er dem Tagesspiegel. Prinzipiell sei er aber nicht gegen die Speicherung. "Natürlich ist das Thema durch die Debatte um die NSA heikler geworden, aber die Vorratsdatenspeicherung ist ein Instrument, das die Polizei zum Arbeiten braucht. Und wir haben einige Sicherungen eingebaut, die vor Missbrauch schützen sollen."

Der CDU-Innenexperte Günter Krings hielt dagegen: „Das Taxameter läuft und mit jedem weiteren Monat, den wir warten, kann es sehr teuer werden. Die Vorratsdatenspeicherung müssen wir jetzt sehr zügig umsetzen.“ Zwei starke Argumente gebe es für die Vorratsdatenspeicherung. Sie sei "dringend notwendig" für die Bekämpfung schwerster Straftaten und verbindliches Europarecht.

Zwar ist die Vorratsdatenspeicherung im Koalitionsvertrag nach einigen Diskussionen festgeschrieben worden, doch unklar ist der Zeitpunkt der Umsetzung. In der vorigen Woche hieß es, sie solle möglichst schnell wieder eingeführt werden. Die zugrundeliegende EU-Richtlinie werde umgesetzt, sobald die Regierung gebildet sei, hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gesagt.

Deutschland drohen Strafzahlungen in Millionenhöhe

Weil sich Union und FDP in der vergangenen Legislaturperiode nicht einigen konnten, setzt Deutschland diese Richtlinie bisher nicht um, weshalb vor dem Europäischen Gerichtshof ein Verfahren läuft. Sollte das Gericht eine Vertragsverletzung feststellen, droht der Bundesrepublik für jeden Tag in Verzug eine Strafzahlung in Höhe von rund 300 000 Euro. Schweden hatte die Richtlinie zu spät umgesetzt und wurde vom Gericht im Sommer zu einer Strafzahlung in Höhe von drei Millionen Euro verurteilt.

Krings sieht eine Reform der EU-Richtlinie, die eine Speicherfrist zwischen sechs Monaten und zwei Jahren vorsieht, erst im zweiten Schritt: „Natürlich sollten wir anschließend auf eine Reform der EU-Richtlinie hinwirken, wozu auch eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate zählen kann. Fast noch wichtiger ist aber eine Festschreibung des hohen deutschen Datenschutzniveaus auf europäischer Ebene.“

Prinzipielle Kritik gibt es von den Netzpolitikern beider Seiten. Lars Klingbeil (SPD) lehnt das Vorhaben ab, Dorothee Bär von der CSU ist ebenfalls skeptisch und warnt davor, dass durch die Vorratsdatenspeicherung andere netzpolitische Themen in den Hintergrund rücken. „Ich fände es schade, wenn durch die Fokussierung auf dieses Thema die vielen guten netzpolitischen Punkte, die wir im Koalitionsvertrag formuliert haben, außer Acht gelassen würden“, sagte sie dem Tagesspiegel. Zu den anderen Themen gehöre eine "zukunftsfähige Infrastruktur, eine umfassende digitale Bildung und ein wirksamer Datenschutz". Diese Punkte müssten möglichst schnell umgesetzt werden, sagte Bär.

Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es nicht um die Speicherung von Gesprächsinhalten, sondern um Verbindungsdaten. Auch werden die Daten nicht vom Staat gespeichert, sondern bei den Telekommunikationsanbietern.

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