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Einigung bei Schwarz-Rot Koalition will vorerst keine Vorratsdatenspeicherung

Teilerfolg für Justizminister Maas: Die Koalition will bis zum Urteil des EuGH kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Dies geht aus einer SPIEGEL ONLINE vorliegenden Übereinkunft für die Kabinettsklausur in Meseberg hervor. Erste Vorbereitungen für ein Gesetz sollen jedoch schon getroffen werden.
Justizminister Maas und Innenminister de Maizière: Einigung erzielt

Justizminister Maas und Innenminister de Maizière: Einigung erzielt

Foto: Rainer Jensen/ dpa

Berlin - Die Bundesregierung will keinen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen, bis der Europäische Gerichtshof über die umstrittene EU-Richtlinie geurteilt hat. Darauf haben sich nach Informationen von SPIEGEL ONLINE Justizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) geeinigt.

"Durch das Plädoyer des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den Gültigkeitsverfahren zur Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie ist eine besondere Situation eingetreten", heißt es in der Sprachregelung beider Ministerien, die SPIEGEL ONLINE vorliegt und Grundlage für die Kabinettsklausur in Meseberg in der kommenden Woche ist. "Die Entscheidung des EuGH in diesem Verfahren wird in Kürze erwartet und voraussichtlich maßgebliche Vorgaben für die gesetzliche Regelung der Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene machen. Diese Vorgaben werden wir bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen haben. Daher werden wir die Entscheidung des EuGH abwarten."

Der neue Kurs ist ein Teilerfolg für Maas. Der SPD-Politiker hatte kürzlich im SPIEGEL betont, ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung so lange auf Eis legen zu wollen, bis der EuGH endgültig entschieden hat. Seine Linie sorgte für erhebliche Irritationen beim Koalitionspartner und hatte die schwarz-rote Stimmung in den ersten Wochen des neuen Jahres belastet. Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, die EU-Richtlinie zügig umzusetzen. Auf den EuGH wurde dort nicht Bezug genommen. Die Bundesregierung hatte vor zwei Wochen darauf geeinigt, bei der Kabinettsklausur gemeinsam zu entscheiden, wie man in Sachen Vorratsdatenspeicherung weitermacht.

Maas und de Maizière kamen zudem überein, in den kommenden Wochen Vorbereitungen zu treffen, um nach dem für Ostern erwarteten Urteil rasch ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen zu können. Dies dürfte der Innenminister zur Bedingung für seine Zustimmung zum neuen Kurs gemacht haben.

"Der Koalitionsvertrag gilt", heißt es in der Sprachregelung. "Wir werden vorbereitend alles dafür tun, dass nach der Entscheidung des EuGH sehr zügig dem Bundeskabinett ein Gesetzentwurf zur Entscheidung zugeleitet wird." Dabei würden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einerseits und die Rechtsprechung des EuGH anderseits berücksichtigt. "Wir werden darauf achten, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger umfassend zu schützen. Zwangsgelder werden wir nicht riskieren."

Im Justizministerium geht man allerdings davon aus, auch ohne Vorbereitungen in der Lage zu sein, einen Gesetzentwurf innerhalb weniger Wochen vorlegen zu können. Das Ministerium sei seit Jahren mit dem Thema beschäftigt. Die Beamten könnten jederzeit ein Regelwerk ausarbeiten, heißt es.