Europäischer Gerichtshof: Urteil zur Vorratsdatenspeicherung am 8. April

Das langerwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung wird Anfang April verkündet. Generalanwalt Cruz Villalón hat sich bereits eindeutig positioniert.

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Der Europäische Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof (Bild: EU)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird sein Urteil über die umstrittene Massenüberwachung durch die Vorratsdatenspeicherung am 8. April bekanntgeben. Das erklärte das Gericht in seinem Kalender. Die Entscheidung soll um 9:30 Uhr verkündet werden.

Die Bürgerrechtsorganisation des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung hatte in dieser Woche die Stellungnahme des Generalanwalts Pedro Cruz Villalón kritisiert. Die verdachtslose Aufzeichnung jedes Telefon- und E-Mail-Kontakts einschließlich des Standorts mobiler Geräte sei keineswegs ein "vollkommen legitimes Ziel" und als "erforderlich anzusehen", wie es der Generalanwalt darstelle.

Es gebe keinen EU-Mitgliedstaat, in dem die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung einen statistisch signifikanten Einfluss auf die Aufklärung von Straftaten gehabt habe. Verstoße die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in ihrer gegenwärtigen Fassung gegen die Grundrechte, dürfe sie keinesfalls dennoch aufrechterhalten werden, wie der Generalanwalt es gefordert habe. Eine solche Entscheidung würde einen "gefährlichen Präzedenzfall" schaffen und die Wirksamkeit der Grundrechte aushöhlen. Eine vollständige Ungültigmachung sei nötig.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist die Einführung der Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten vereinbart worden. Am 18. Januar 2014 wurde berichtet, dass Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sich darauf geeinigt hätten, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten, bevor ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werde.

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