Pressemitteilung
14.04.2014

„Bürgerrecht auf Privatsphäre wahren“ Youngsters der SPD-Bundestagsfraktion gegen nationalen Vorstoß zur Vorratsdatenspeicherung

Die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäisches Recht und ist ungültig. Besonderes Augenmerk richten die Youngsters, die jungen Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion, auf den Fortgang der nun anstehenden Beratungen.

Dazu Christina Kampmann, Daniela Kolbe und Jens Zimmermann: „Der EuGH hält die Bürgerrechte hoch: Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, welche im Vorfeld von verschiedener Seite massiv attackiert wurde, ist nicht mit europäischem Recht konform. Damit haben die Richter ein starkes Signal für die Einhaltung der Bürgerrechte in der EU gesetzt. Demnach dürfen Daten nicht zu Fahndungszwecken ohne Anlass gespeichert werden. Wir begrüßen es, dass die Richter über den Antrag des Generalanwaltes hinausgegangen sind und die hoch umstrittene Richtlinie zur Speicherung von Telefon und Internetverbindungsdaten der Bürger gekippt haben“, sagt Christina Kampmann zum Urteil des EuGH.

„Doch damit ist die Kuh noch nicht vom Eis. Wichtig wird nun der weitere nationale Verlauf sein, um die Bürgerrechte auch in unserem Land entsprechend zu wahren. Nach der Urteilsverkündung ist Deutschland nicht mehr zu einer Umsetzung der
Richtlinie verpflichtet, wovon bei der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages noch ausgegangen werden musste. Der EuGH hat die Anforderungen an die Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung extrem eng gesetzt. Es stellt sich die Frage, ob eine
verfassungskonforme Ausgestaltung unter diesen Voraussetzungen überhaupt möglich ist. Fest steht, dass eine Totalprotokollierung der elektronischen Telekommunikation im Internet unverhältnismäßig in das Recht auf Privatsphäre eingreift. Die staatliche
Speicherung von Daten auf Vorrat gefährdet den in einer Demokratie so wichtigen freien und offenen Austausch. Ein Nachweis, der die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung als Ermittlungsinstrument belegt, steht dagegen bis heute
aus“, so die Youngsters.

„Wir sprechen uns deshalb ganz klar gegen einen nationalen Vorstoß aus. Sollte es einen erneuten Entwurf der europäischen Ebene geben, muss dieser unter den vom EuGH gesetzten Voraussetzungen, erneut diskutiert werden. Derzeit ist aber nicht davon auszugehen, dass die EU einen neuen Richtlinienentwurf zeitnah vorlegen wird“, machen die Abgeordneten deutlich.

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