Vorratsdatenspeicherung:Sigmar Gabriels "billiges Ablenkungsmanöver"

NSU Prozess - Akten

Das Verfahren gegen Beate Zschäpe füllt eine ganze Reihe von Aktenordnern. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens blieben jedoch etliche Spuren unbeachtet.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)
  • Sigmar Gabriel will ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung durchsetzen.
  • In seiner Argumentation führt er die ersten NSU-Morde an und sagt, weitere hätten mit einem entsprechenden Gesetz verhindert werden können.
  • Eine Parteifreundin reagiert entsetzt auf seine Äußerungen.

Von Tanjev Schultz

Dass SPD-Chef Sigmar Gabriel auf ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung dringt, irritiert viele in seiner Partei. Es verstört sie auch, wie er es tut: zunächst das überfallartige Bekenntnis zu dem Projekt, nun eine Begründung, über die Fachpolitiker den Kopf schütteln.

Sie sei "entsetzt" und finde Gabriels Äußerung "wirklich unfassbar", sagte Dorothea Marx der Süddeutschen Zeitung. Die Sozialdemokratin ist Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses im Thüringer Landtag. Gabriel hatte sich in der Rheinischen Post erneut für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und hinzugefügt: "Hätten wir das bereits zum Zeitpunkt der ersten NSU-Morde gehabt, hätten wir weitere vermutlich verhindern können."

Marx empfindet diese These als "billiges Ablenkungsmanöver vom massiven Versagen diverser Behörden" und damit als "eine Verhöhnung der Opfer des NSU". Die Aufenthalte und Straftaten der Terroristen seien schlampig ermittelt worden.

Vorratsdaten hätten Ermittlern nach ersten Morden nichts gebracht

Unabhängig davon, wie man sonst zur Vorratsdatenspeicherung steht, lässt sich Gabriels Einlassung fachlich leicht auseinandernehmen. Denn Vorratsdaten, die von allen und jedem erfassen, wer mit wem wie lange telefoniert oder E-Mails ausgetauscht hat, hätten den Ermittlern nach den ersten NSU-Morden vermutlich rein gar nichts gebracht. Solche Daten können nützlich sein, wenn man die richtigen Verdächtigen oder deren Kontaktleute bereits im Visier hat. Das war aber nicht der Fall. Auf die untergetauchten Neonazis, die unter Alias-Namen Miet- und Telefonverträge abschlossen, kamen die Ermittler nicht.

Der erste NSU-Mord wurde im Jahr 2000 begangen; anschließend ermittelte die Polizei jahrelang in falsche Richtungen. Der Aufwand war gewaltig. Nach dem neunten Mord im Jahr 2006 hatte die Polizei 32 Millionen Daten aufgehäuft, und zwar ganz ohne Vorratsdatenspeicherung. Ein Gericht hatte mehr als hundert Rasterfahndungsbeschlüsse ausgestellt. Auch Kommunikationsverbindungen spielten eine große Rolle: 16 Millionen Daten aus den Funkzellen an den Tatorten wurden gesammelt, doch die Ermittler fanden darin kein Muster, geschweige denn die Täter.

Die 1998 untergetauchten Neonazis hätte man jedoch längst vor dem ersten Mord finden können. Bei der Fahndung kamen ihnen die Polizei und der Verfassungsschutz in Thüringen und Sachsen immer wieder sehr nahe. Die Behörden hörten zeitweise auch die richtigen Personen ab - jene Helfer, die mittlerweile gestanden haben, dass sie den Kameraden geholfen hatten. Bereits die klassische Telefonüberwachung einzelner Verdächtiger hätte gute Hinweise geliefert, wiederum ohne Vorratsdaten. Doch etliche Spuren blieben unbeachtet, wurden nicht rechtzeitig oder nicht energisch genug verfolgt. Die Liste der Fehler und Fehlleistungen ist lang.

Nach 2011 wäre die Speicherung hilfreich gewesen

Befürworter der Vorratsdatenspeicherung können allerdings darauf verweisen, dass dieses Instrument zumindest nach Entdecken des NSU im Jahr 2011 hilfreich für die weiteren Ermittlungen gewesen wäre. Man hätte vermutlich mehr darüber erfahren, mit wem Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Kontakt hatten. Denn mittlerweile weiß man, welche Telefonnummern und E-Mail-Adressen sie im Untergrund benutzt haben. Einige Verbindungen ließen sich noch rekonstruieren, vieles ist jedoch längst gelöscht.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorratsdatenspeicherung, die 2007 in Deutschland eingeführt worden war, gekippt. Gabriel und die große Koalition suchen jetzt nach einer Regelung, die vor Gericht Bestand hat.

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