Vorratsdatenspeicherung: Erster SPD-Abgeordneter lehnt Regierungspläne ab
Die geplante Vorratsdatenspeicherung ist in der SPD umstritten. Nun hat ein erster Abgeordneter öffentlich angekündigt, gegen die anlasslose Massenüberwachung stimmen zu wollen. Der parteiinterne Widerstand könnte zu spät kommen.
Innerhalb der SPD formiert sich weiter Widerstand gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Als erster Abgeordneter der SPD-Bundestagsfraktion kündigte nun der Dortmunder Marco Bülow an, gegen die Pläne der schwarz-roten Regierung stimmen zu wollen. "Wir brauchen keine Vorratsdatenspeicherung. Ich werde deshalb meine Kolleginnen und Kollegen in der Fraktion dazu auffordern, dem Gesetz der Regierung nicht zuzustimmen", teilte Bülow am Dienstag mit. Bestärkt sieht sich Bülow durch einen Beschluss der Dortmunder SPD, die sich ebenfalls gegen die anlasslose Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten ausgesprochen hat.
Die Vorratsdatenspeicherung ist innerhalb der SPD seit Jahren umstritten. Auf einem Parteitag im Dezember 2011 scheiterte die Ablehnung der Speicherung nur knapp. Der netzpolitische Verein D64 hat daher für den SPD-Parteikonvent vom 20. Juni 2015 einen Musterantrag erstellt, der einen kompletten Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung fordert. Der Antrag wird bislang von 19 SPD-Gliederungen unterstützt. Das Problem dabei: Das geplante Gesetz soll offenbar in einem Eilverfahren durchs Parlament gebracht werden. Schon vor dem 20. Juni könnte dabei der Bundestagsbeschluss stehen, wie die taz am Sonntag berichtete.
De Maizière erwartet Klage in Karlsruhe
Der Koalitionspartner Union stört sich aber nicht daran, dass ein Eilverfahren zu Irritationen in der SPD führen könnte. "Wir sind nicht von Parteibeschlüssen abhängig", sagte der Unions-Fraktionsvize Thomas Strobl (CDU) zur taz, "bei uns läuft es nicht wie in der Sowjetunion, wo erst die KPdSU entschieden hat und dann der Staat handeln konnte." Noch vor der parlamentarischen Sommerpause, die Anfang Juli beginnt, könnte das Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden.
Dass die SPD-Fraktion das Vorhaben stoppt, ist angesichts der 80-Prozent-Mehrheit der Koalition allerdings nicht zu erwarten. Zwar gibt es verschiedene SPD-Politiker, die die Pläne ihres Justizministers Heiko Maas kritisieren, doch eine breite Ablehnung zeichnet sich bislang nicht ab. Aus diesem Grund dürfte das Gesetz zunächst beschlossen und dann von der Opposition vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werden. Einer solchen Klage sieht Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) derzeit gelassen entgegen. Er gehe davon aus, dass gegen das Vorhaben juristisch vorgegangen werde, sagte de Maizière am Dienstag auf dem Bundeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft in Berlin. Maas und er seien aber überzeugt, dass die gefundene Lösung die Vorgaben der Gerichte einhalte. Er gehe deshalb frohgemut in die Auseinandersetzung.
Umfang der Standortdatenspeicherung unklar
De Maizière räumte ein, dass er ebenso wie Polizeivertreter die Speicherfristen für zu kurz halte. Allerdings habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) besonders hohe Hürden für die Datenspeicherung aufgestellt. Es wäre politisch mit dem Koalitionspartner nicht möglich und verfassungsrechtlich auch nicht klug gewesen, das außer Acht zu lassen. Das jetzige Ergebnis sei vernünftig und bringe Ermittlern bei ihrer Arbeit fundamentale Verbesserungen.
Maas und de Maizière hatten sich vor einigen Tagen nach langen Auseinandersetzungen auf eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Telekommunikationsfirmen sollen IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen demnach maximal zehn Wochen aufbewahren, damit Ermittler bei der Suche nach Terroristen und Schwerverbrechern darauf zugreifen können. Die Standortdaten von Mobiltelefonen sollen vier Wochen lang gespeichert werden.
Unklar ist in diesem Zusammenhang, bei welchen Kommunikationsvorgängen die Mobilfunkdaten gespeichert werden. Während das Justizministerium laut netzpolitik.org sagte, dass dies noch nicht feststehe, geht ein Ministeriumssprecher dem Neuen Deutschland zufolge davon aus, "dass der Standort des Smartphone-Benutzers schon dann gespeichert wird, wenn das Handy beispielsweise überprüft, ob neue Facebook-Nachrichten vorliegen". Dies hätte zur Folge, dass mehrere Tausend Standortdaten im Monat gespeichert werden könnten und sich damit ein Bewegungsprofil erstellen ließe.
Ich lese immer maximal 10 Wochen. Wie lang denn mindestens?
Das Bundesverfassungsgericht kann keine Gesetze beschließen, nur welche ungültig machen...
Na dann mache ich mal einen Standardkommentar fertig und paste den in jeden Thread zu...
Prinzipiell ist das natürlich richtig. Insbesondere für organisierte bzw. geplante...