FAZ.NET exklusiv : Verfassungsgericht zweifelt an der Vorratsdatenspeicherung
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Blitzschnell zeigt die Analysesoftware „Gotham“ alle relevanten Verbindungen von Tatverdächtigen auf. (Symbolbild) Bild: dpa
Internetanbieter in Deutschland müssen bestimmte Daten festhalten – das Gesetz ist unter dem Namen Vorratsdatenspeicherung bekannt und umstritten. Kippt es nun? Ein Indiz gibt es, hat FAZ.NET erfahren.
Für die deutsche Regelung für eine massenweise Speicherung von Internetdaten („Vorratsdatenspeicherung“) wird es eng: Das Bundesverfassungsgericht hat an diese Donnerstag den Klägern gegen die Regelung mitgeteilt, dass es sein Augenmerk nun auf die europäische Rechtsprechung richtet. Besonders könne es darauf ankommen, ob das deutsche Gesetz für diese „Vorratsdatenspeicherung“ mit dem EU-Recht vereinbar sei, schrieb der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof den Beteiligten nach Informationen von FAZ.NET (Az.: 1 BvR 141/16).
„Karlsruhe erkennt, dass es ein Spannungsverhältnis zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gibt“, kommentiert den gerichtlichen Hinweis der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting. Er führt das Verfahren für den SPD-nahen Verein D64.
Im Niemandsland
Womöglich müssen also die wegen es Grundrechteeingriffs umstrittene Regelungen in Deutschland geändert werden – wie Kritiker schon lange fordern. In dem Verfahren klagt D64 gegen die Speicherpflichten für Internetanbieter. Daneben liegen dem Gericht weitere Beschwerden verschiedener Verbände, Personen und FDP-Politiker vor. Das Argument: Die Regelung verletze das Fernmeldegeheimnis. Das Gesetz verpflichtet Internetanbeter in Deutschland dazu, Kommunikations- und Standortdaten für eine bestimmte Zeit zu speichern, nicht aber die Inhalte der Kommunikation. Datenschützer warnen, dass schon diese „Metadaten“ Rückschlüsse auf einzelne Personen erlauben.
Seit etwa einem Jahr befinden sich die Internetanbieter allerdings in einem Niemandsland zwischen Recht und Unrecht: Eigentlich müssten sie bestimmte Daten über den Internetverkehr und ihre Kunden speichern. So will es das deutsche Gesetz, dem allerdings eine EU-Richtlinie zugrunde liegt. Doch diese kippte der der Europäische Gerichtshof im Dezember 2016. Eine unmittelbare Auswirkung auf die deutsche Rechtslage hatte das zunächst nicht.
Neues Gesetz : Archiv: Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied allerdings in einem Zivilverfahren für einen Internetanbieter, dass dieser zumindest vorläufig nicht die kostspielige Speicherung veranlassen müsse. Damit nun nicht jeder Anbieter vor Gericht zog, verkündete kurz darauf die Bundesnetzagentur, sie werde von Anordnungen und ähnlichem bis zur endgültigen Klären „absehen“. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es wiederum bislang ab, die Speicherpflicht vorübergehend auszusetzen, sondern möchte sich Zeit bis zur endgültigen Entscheidung lassen. Mit dem Hinweis verdichten sich aber die Anzeichen, dass die Regelung kippen könnte.
Das für die Vorratsdatenspeicherung federführende Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz macht bislang keine Anstalten, eine Anpassung der deutschen Rechtslage auf den Weg zu bringen. Die Behörde hatte vor einem Jahr versichert, die Auswirkungen auf die deutsche Rechtslage zu „prüfen“, allerdings sei das Urteil ja zu schärferen Regelungen als in Deutschland ergangen. Eine Sprecherin teilte nun gegenüber FAZ.NET mit, dass diese Prüfung auch jetzt noch andauere. Im Übrigen sei für die Bundesnetzagentur das Bundeswirtschaftsministerium zuständig.
Karlsruhe hatte im Jahr 2010 schon einmal eine – allerdings deutlich – schärfere Variante der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland als verfassungswidrig anerkannt. Viele Fachleute meinen, auch die neuen deutschen Regeln seien nicht haltbar. Dazu zählen auch Gutachter des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte die Massenspeicherung abgelehnt, ihr aber schließlich doch zugestimmt.