Bundesnetzagentur: Speicherfristen von Providern sollen anonym bleiben

Trotz Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung bewahren Provider die Verkehrsdaten ihrer Nutzer bis zu einem halben Jahr auf. Weil sich ein Anbieter querstellt, will die Bundesnetzagentur genauere Daten nur anonymisiert herausrücken.

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Die Speicherung von Kommunikationsdaten ist weiterhin umstritten.
Die Speicherung von Kommunikationsdaten ist weiterhin umstritten. (Bild: Heinz-Peter Bader/Reuters)

Die Speicherfristen von Verkehrsdaten bei großen Providern sollen nach dem Willen der Bundesnetzagentur vorerst nicht bekanntwerden. Bei einer entsprechende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz sollen die Angaben der Telekommunikationsunternehmen anonymisiert werden, obwohl fünf von sechs Firmen nichts gegen die Weitergabe einzuwenden hatten. Doch weil bei Kenntnis der fünf Firmen auf die Identität der sechsten geschlossen werden könnte, will die Regulierungsbehörde alle Antworten anonymisieren. Das geht aus einem Bescheid der Bundesnetzagentur vom 2. April 2019 an den Piratenpolitiker Patrick Breyer hervor.

Durch Breyers Anfrage war Anfang 2019 bekanntgeworden, dass die Provider zahlreiche Daten ihrer Nutzer bis zu sechs Monate lang speichern. Rufnummern und andere Kennungen werden demnach zu Abrechnungszwecken zwischen 90 und 180 Tage aufbewahrt. Selbst für unbeantwortete oder erfolglose Anrufe werden die Metadaten bis zu sechs Monate lang gespeichert. Die Funkzelle, also der jeweilige Aufenthaltsort, wird bis zu einer Woche erfasst. Die IMEI, eine eindeutige Kennung des jeweiligen Mobilfunkgerätes, wird bis zu vier Monate lang gespeichert, die IP-Adresse der Internetzugänge bis zu drei Monate.

Angaben wenig aussagekräftig

Die Angaben sind allerdings wenig aussagekräftig, weil daraus nicht hervorgeht, welcher Provider tatsächlich wie lange die Daten speichert. Es sind lediglich die Bereiche wie 0 bis 180 Tage angegeben (PDF), innerhalb derer die Angaben der Provider liegen. Aus der beigefügten Korrespondenz zwischen Bundesnetzagentur und Bundeswirtschaftsministerium geht lediglich hervor, dass mit den sechs Providern mehr als 90 Prozent des Marktes erfasst würden. "Ebenso wie die gesamte Öffentlichkeit habe ich einen Anspruch zu wissen, welcher TK-Anbieter meine Daten wie lange und zu welchen Zwecken verarbeitet", hatte Breyer gefordert.

Doch nach einer Anhörung der Provider entschied die Bundesnetzagentur in dem Bescheid, der Golem.de vorliegt, die detaillierten Antworten nur anonymisiert herauszugeben. Würden die Daten der fünf Unternehmen, die nichts gegen die Weitergabe einzuwenden hatten, unter Nennung des Namens herausgegeben, "besteht vorliegend die Gefahr, dass die Identität des widersprechenden Unternehmens und sogar dessen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offenbart werden". Da der Abfragebogen des Unternehmens bei einer bestimmten Angabe den "Randwert" enthalte, könnte zudem durch einen Vergleich mit den Angaben der anderen Provider dieser Wert dem Unternehmen eindeutig zugeordnet werden.

Widerspruch eingelegt

Breyer legte umgehend Widerspruch gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur ein. Seiner Ansicht nach handelt es sich bei den Speicherfristen nicht um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Darüber hinaus verwies er auf eine vergleichbare Übersicht der großen Mobilfunkanbieter, die Spiegel Online mit Stand September 2015 veröffentlicht hatte (PDF). Diese Veröffentlichung habe keine Nachteile für die genannten Unternehmen Telekom, Vodafone und Telefónica/O2 gehabt. Breyer geht davon aus, dass es sich bei einem dieser drei Provider um denjenigen handelt, der der Herausgabe der Daten widersprochen hat.

Breyer hat die anonymisierten Angaben bislang ebenfalls noch nicht erhalten. Auch hat er nicht versucht, auf direktem Wege von den großen Providern die Speicherfristen zu erfahren. Der Bescheid der Bundesnetzagentur lässt zumindest erwarten, dass fünf der großen Anbieter nichts gegen eine Herausgabe einzuwenden hätten.

Vorratsdatenspeicherung lebt noch

Abgesehen von der betrieblichen Speicherung lassen mehrere Provider anlasslos die Standort- und Verbindungsdaten ihrer Nutzer auf Vorrat speichern. Das ging aus dem Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz hervor, der Anfang Mai 2019 vorgestellt wurde. Dem Bericht zufolge handelt es sich um zwei nicht namentlich genannte kleinere Anbieter, die einen Dienstleister damit beauftragt haben. Die Bundesnetzagentur hatte im Juni 2017 die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt, nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die deutsche Regelung für nicht vereinbar mit dem EU-Recht erklärt hatte.

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